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    Verhandlungsbekanntmachung: Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 (Schuhe)

    AOK Bremen/Bremerhaven

    Verhandlungsbekanntmachung: Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 (Schuhe)

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      14. sep. kl. 04:4514. september 2026 kl. 04:45
    2. Geplanter Wettbewerbsstart

      15. sep. kl. 00:0015. september 2026 kl. 00:00
    3. Fragefrist

      12. okt. kl. 08:0012. oktober 2026 kl. 08:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Bremen/Bremerhaven/Verhandlungsbekanntmachung: Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 (Schuhe)

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

    Die AOK Bremen/Bremerhaven plant die Beschaffung von Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 (Schuhe) zur Versorgung ihrer Versicherten. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail unter hilfsmittelvertraege@hb.aok.de anfordern und dort auch fachliche Fragen stellen. Angebote können jederzeit an dieselbe E-Mail-Adresse gesendet werden, auch eine spätere Teilnahme an einem Vertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V ist möglich.

    Über das Angebot

      Verhandlungsbekanntmachung: Aufruf zum Wettbewerb nach § 127 Abs. 1 SGB V Die AOK Bremen/Bremerhaven beabsichtigt einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 (Schuhe) zu schließen. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Email-Adresse anfordern: hilfsmittelvertraege@hb.aok.de. Für fachliche Fragen zu den Vertragsunterlagen wenden Sie sich ebenfalls an: hilfsmittelvertraege@hb.aok.de. Angebote sind der AOK Bremen/Bremerhaven bis zum 12.10.2026 an die vorgenannte E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs "Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 (Schuhe)" zu richten. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot einzureichen besteht für Sie jederzeit. Fragen zu der Bekanntmachung stellen Sie bitte ebenfalls per Mail an die o.g. Email-Adresse unter Angabe des Betreffs "Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 (Schuhe)". Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.

      Kontakttelefon
      +49 42117610
      Kontakt-E-Mail
      hilfsmittelvertraege@hb.aok.de
      Adresse
      Bürgermeister-Smidt-Straße 95, 28195 Bremen

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    Qualifikationsanforderungen

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    Auftraggeber
    AOK Bremen/Bremerhaven
    Titel
    Verhandlungsbekanntmachung: Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 (Schuhe)
    Typ
    PlanungRahmenvereinbarung
    Hauptcode
    33196000Medizinische Hilfsmittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Bremen, Kreisfreie Stadt

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

      Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V

      Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln gemäß § 31 Abs. 1a SGB V. Der Vertrag wird im Rahmen eines "Open-House-Modells" angeboten, bei dem alle geeigneten und interessierten Leistungserbringer bis zum 30.06.2028 beitreten können. Die Versorgung muss ausreichend, zweckmäßig und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen.

      Wettbewerb30. april 2026
      31. mai 2028(100+ Tage)
    • Müllverwertung Borsigstraße GmbH

      Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

      Bekanntmachung eines Vertragsabschlusses nach § 127 Abs. 1 SGB V: Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 19/50 (Krankenpflegeartikel)

      Die GWQ ServicePlus AG hat einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V für die Versorgung der Versicherten mit nachhaltigen Krankenpflegeartikeln der PG 19/50 mit zusätzlicher Einbindung des Herstellers über die Zeichnung einer Herstellererklärung geschlossen. Der Vertrag gilt bundesweit. Ein besonderer Schwerpunkt des Vertrags- und Versorgungsmodells liegt auf der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere durch die CO₂-reduzierte Herstellung neuer Pflegebetten und einem zertifizierten Refurbishment-Prozess zur Wiederaufbereitung gebrauchter Produkte nach Ablauf des Nutzungs- und Lebenszyklus beim Hersteller. Geeignete Produkte sind im zugehörigen Produktverzeichnis gelistet, das fortlaufend gepflegt und den beigetretenen Leistungserbringern zur Verfügung gestellt wird. Der Vertrag Nachhaltige Krankenpflegeartikel (LEGS 1991W08) stellt eine Ergänzung zu den bestehenden GWQ-Verträgen über Krankenpflegeartikel der PG 19/50 (LEGS 1991G26 und 1991G43) dar; die Teilnahme an diesen Verträgen schließt eine Teilnahme an dem neuen Vertrag nicht aus. Interessierte Leistungserbringer können diesem Vertrag beitreten. Über unseren Onlinebeitrittsmanager (https://www.onlinebeitrittsmanager.de/) kann Einsicht in die Vertragsunterlagen genommen und die Beitrittsunterlagen heruntergeladen werden. Der Vertrag startete zum 01.07.2025. Hinsichtlich Fragen zum Vertrag können sich interessierte Leistungserbringer über das Kontaktformular auf der Website des Onlinebeitrittsmanagers (https://www.onlinebeitrittsmanager.de/) direkt an uns wenden. Sofern Leistungserbringer oder Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse der Leistungserbringer in Verhandlungen eintreten möchten, können sie sich jederzeit an die oben genannte Kontaktstelle wenden. Interessierte Hersteller, die beabsichtigen, ihre Produkte in das Produktverzeichnis für Nachhaltige Krankenpflegeartikel aufnehmen zu lassen, können eine Herstellererklärung bei der GWQ ServicePlus AG einreichen. Interessierte Unternehmen wenden sich bitte per E-Mail an hilfsmittel@gwq-serviceplus.de unter dem Betreff „Herstellererklärung Nachhaltige Krankenpflegeartikel“. Dort erhalten sie alle erforderlichen Informationen zu den einzureichenden Unterlagen sowie zu den einzuhaltenden Nachhaltigkeitsanforderungen und die Vertragsunterlagen. Die GWQ wird unter Beachtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung allen Marktteilnehmern Zugang zu dem o. g. Vertrag gewähren. Dies gilt auch für Leistungserbringer, die im Hinblick auf die einschlägigen Produkte bereits durch einen anderen Rahmenvertrag mit der GWQ verbunden sind. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breitangelegten Information der interessierten Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Der im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes angegebene voraussichtlicher Tage der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Ziffer II.3) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltungskraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die GWQ handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen: • Bertelsmann BKK • Betriebskrankenkasse Miele • BIG direkt gesund • BKK Deutsche Bank AG • BKK Rieker • RICOSTA • Weisser • BMW BKK • EY Betriebskrankenkasse • IKK Südwest • Krones Betriebskrankenkasse • SECURVITA Krankenkasse • SBK Siemens-Betriebskrankenkasse • Südzucker BKK

      Wettbewerb mit Qualifikation25. aug. 2025
      1. jan. 2500(100+ Tage)
    • AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

      Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

      Open House Vertrag über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung § 31 Abs. 1a SGB V und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter

      Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Inhalt des Open House Verfahrens ist der Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie im Sinne des § 31 SGB V, soweit nicht apothekenpflichtig. Die Vertragsparteien schließen diesen Vertrag gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. m. §§ 126, 127 SGB V in der bis 10.05.2019 gültigen Fassung über die Versorgung der Versicherten der AOK mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung, soweit die betreffenden Produkte nicht der Apothekenpflicht unterliegen. Der Vertrag dient der Erfüllung des Anspruchs der Versicherten nach § 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB V i. V. m. den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V. Ziel der Vertragsparteien ist es, die qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit den vertragsgegenständlichen Produkten zu gewährleisten und für alle Beteiligten klare, einheitliche und rechtssichere Bedingungen zu schaffen. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.02.2026, alle Verträge enden spätestens am 31.01.2030. Die Laufzeit ist auf vier Jahre begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 20.12.2029. Für einen Vertragsstart zum nächsten Monatsersten, müssen die Unterlagen bis spätestens zum 20. des Vormonats mittels qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de oder unterschrieben per Post bei der unten genannten Kontaktstelle eingehen. Zur Teilnahme am frühestmöglichen Vertragsbeginn 01.02.2026 müssen die Unterlagen bis spätestens 20.01.2026 vollständig mittels qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de oder unterschrieben per Post bei der unten genannten Kontaktstelle eingehen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die AOK kann die Verträge nur einheitlich gegenüber allen Vertragspartnern kündigen. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Vor Vertragsstart müssen die Leistungserbringer die unter Pkt. II aufgeführten Nachweise fristgerecht bei der Vergabestelle der AOK Bayern einreichen. Ein von der AOK gegengezeichnetes Exemplar wird an den Leistungserbringer zurückgesandt. II. Einzureichende Unterlagen Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ein Vertrag wird mit allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern geschlossen, die ihre Eignung wie folgt nachweisen: 1. Vom Leistungserbringern ausgefüllter und unterzeichneter Vertrag in zweifacher Ausfertigung nebst Anlagen (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen). 2. Ausgefüllte und unterschriebene Zuverlässigkeitserklärung (Anlage 2 des Vertrages) Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Arzneimittelversorgung "Open-House-Vertrag Verbandstoffe" Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 20. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauffolgenden nächsten Monatsersten, ansonsten zum darauffolgenden übernächsten Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM hat eine Übersendung bis zum 20. eines jeden Monats der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de fristwahrend für einen Vertragsbeginn zum ersten des darauffolgenden Monats zu erfolgen.

      Rahmenvereinbarung11. nov. 2025
      20. des. 2029(100+ Tage)
    • GWQ ServicePlus AG

      Bedriftshelsetjenester

      Wundversorgung gem. § 31 SGB V

      Open-House Verfahren zum Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags zur Versorgung von Versicherten mit Verbandmitteln gem. § 31 SGB V. Die GWQ ServicePlus AG ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes Dienstleistungsunternehmen und repräsentiert über 70 Aktionärs- und Kundenkassen. Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, für ihre Aktionärs- und Kundenkassen einen Vertrag zur Versorgung von Versicherten mit Verbandmitteln gem. § 31 SGB V bundesweit mit allen Anbietern zu schließen, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen. Der Vertragsschluss erfolgt dabei im eigenen Namen der GWQ ServicePlus AG. Die GWQ ServicePlus AG bietet ihren Aktionärs- und Kundenkassen an, den geschlossenen Verträgen beizutreten. Deswegen kann nicht vorhergesagt werden, wie viele Versicherte tatsächlich versorgt werden müssen. Die GWQ ServicePlus AG übernimmt für die teilnehmenden Krankenkassen das Vertragsmanagement und die Administration des Vertrages. Wenn Aktionärs- oder Kundenkassen dem Vertrag beitreten, erklären sie diesen Beitritt ausschließlich gegenüber der GWQ ServicePlus AG. Mit Stand vom 28.10.2025 haben die folgenden Krankenkassen bereits ihren Beitritt erklärt: Audi BKK BKK melitta hmr König& Bauer BKK DIE BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BKK Wirtschaft & Finanzen SBK Siemens BKK BKK Gildemeister und Seidensticker energie-BKK BKK Voralb R + V BKK BKK VDN BKK Euregio BKK PWC mkk-meine Krankenkasse Mercedes Benz BKK BKK Herkules Bahn BKK Continentale BKK Salus BKK BKK VerbundPlus

      Wettbewerb28. okt. 2025
      8. sep. 2028(100+ Tage)
    • BAHN-BKK

      Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

      Aufruf zum Vertragsabschluss gemäß § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Stomaartikeln über eine Erst- und Folgepauschale

      Die BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittelleistungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet. Gegenstand der Bekanntmachung, ist die Veröffentlichung der Vertragsabsicht über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Stomaartikeln über eine Erst- und Folgepauschale. Gegenstand dieses Vertrages ist die wohnortnahe und aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Stomatherapie, Zubehör, Verbrauchsmaterialien und Nebenleistungen einschließlich aller mit der Versorgung zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen unter Berücksichtigung des Medizinproduktegesetztes (MPG), der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibVO) und des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 SGB V). Der aktuelle Rahmenvertrag nebst Anlagen steht auf der Homepage der BAHN-BKK zur Einsicht bereit. Es ist eine vorherige Registrierung erforderlich! Der Vertrag nebst Anlagen dient als Grundlage der Verhandlung und soll den Einstieg in die Gespräche ermöglichen. Alle interessierten Leistungserbringer können mit der BAHN-BKK verhandeln und/oder nach Abschluss der Verhandlungen der Anlage beitreten. Der Vertrag sowie die Anlage kann durch Leistungserbringer oder deren Verbände bzw. Zusammenschlüsse zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Es ist der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V durch Vorlage eines Zertifikates einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen, die Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die hier in Rede stehenden Verträge nach § 127 Absatz 1 SGB V. Daher ist sowohl von inländischen als auch ausländischen Anbietern ein Präqualifizierungszertifikat im Sinne des §126 SGB V vorzuhalten und der BAHN-BKK auf Anfrage vorzulegen. Ferner muss der Leistungserbringer die allgemeinen sonstigen Kriterien erfüllen, die im Rahmenvertrag und der Anlage zur Stomaversorgung vereinbart sind.

      Dynamisches Beschaffungssystem14. okt. 2025
      31. des. 2029(100+ Tage)