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    Verhandlungsbekanntmachung: Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 (Beinprothesen)

    AOK Bremen/Bremerhaven

    Verhandlungsbekanntmachung: Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 (Beinprothesen)

    1. Fragefrist

      Oct 24, 10:00 AMOctober 24, 2025 10:00 AM
    2. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Sep 21, 11:04 AMSeptember 21, 2026 11:04 AM
    3. Geplanter Wettbewerbsstart

      Sep 22, 10:00 PMSeptember 22, 2026 10:00 PM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Bremen/Bremerhaven/Verhandlungsbekanntmachung: Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 (Beinprothesen)

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

    Die AOK Bremen/Bremerhaven plant die Beschaffung von Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 (Beinprothesen) zur Versorgung ihrer Versicherten. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail unter hilfsmittelvertraege@hb.aok.de anfordern und dort auch fachliche Fragen stellen. Angebote können jederzeit an dieselbe E-Mail-Adresse gesendet werden.

    Über das Angebot

      Verhandlungsbekanntmachung: Aufruf zum Wettbewerb nach § 127 Abs. 1 SGB V Die AOK Bremen/Bremerhaven beabsichtigt einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 (Beinprothesen) zu schließen. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Email-Adresse anfordern: hilfsmittelvertraege@hb.aok.de. Für fachliche Fragen zu den Vertragsunterlagen wenden Sie sich ebenfalls an: hilfsmittelvertraege@hb.aok.de. Angebote sind der AOK Bremen/Bremerhaven bis zum 12.10.2026 an die vorgenannte E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs "Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 (Beinprothesen)" zu richten. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot einzureichen besteht für Sie jederzeit. Fragen zu der Bekanntmachung stellen Sie bitte ebenfalls per Mail an die o.g. Email-Adresse unter Angabe des Betreffs "Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 (Beinprothesen)". Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.

      Kontakttelefon
      +49 42117610
      Kontakt-E-Mail
      hilfsmittelvertraege@hb.aok.de
      Adresse
      Bürgermeister-Smidt-Straße 95, 28195 Bremen

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    Auftraggeber
    AOK Bremen/Bremerhaven
    Titel
    Verhandlungsbekanntmachung: Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 (Beinprothesen)
    Typ
    PlanungRahmenvereinbarung
    Hauptcode
    33196000Medizinische Hilfsmittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Bremen, Kreisfreie Stadt

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Müllverwertung Borsigstraße GmbH

      Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

      Bekanntmachung eines Vertragsabschlusses nach § 127 Abs. 1 SGB V: Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 19/50 (Krankenpflegeartikel)

      Die GWQ ServicePlus AG hat einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V für die Versorgung der Versicherten mit nachhaltigen Krankenpflegeartikeln der PG 19/50 mit zusätzlicher Einbindung des Herstellers über die Zeichnung einer Herstellererklärung geschlossen. Der Vertrag gilt bundesweit. Ein besonderer Schwerpunkt des Vertrags- und Versorgungsmodells liegt auf der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere durch die CO₂-reduzierte Herstellung neuer Pflegebetten und einem zertifizierten Refurbishment-Prozess zur Wiederaufbereitung gebrauchter Produkte nach Ablauf des Nutzungs- und Lebenszyklus beim Hersteller. Geeignete Produkte sind im zugehörigen Produktverzeichnis gelistet, das fortlaufend gepflegt und den beigetretenen Leistungserbringern zur Verfügung gestellt wird. Der Vertrag Nachhaltige Krankenpflegeartikel (LEGS 1991W08) stellt eine Ergänzung zu den bestehenden GWQ-Verträgen über Krankenpflegeartikel der PG 19/50 (LEGS 1991G26 und 1991G43) dar; die Teilnahme an diesen Verträgen schließt eine Teilnahme an dem neuen Vertrag nicht aus. Interessierte Leistungserbringer können diesem Vertrag beitreten. Über unseren Onlinebeitrittsmanager (https://www.onlinebeitrittsmanager.de/) kann Einsicht in die Vertragsunterlagen genommen und die Beitrittsunterlagen heruntergeladen werden. Der Vertrag startete zum 01.07.2025. Hinsichtlich Fragen zum Vertrag können sich interessierte Leistungserbringer über das Kontaktformular auf der Website des Onlinebeitrittsmanagers (https://www.onlinebeitrittsmanager.de/) direkt an uns wenden. Sofern Leistungserbringer oder Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse der Leistungserbringer in Verhandlungen eintreten möchten, können sie sich jederzeit an die oben genannte Kontaktstelle wenden. Interessierte Hersteller, die beabsichtigen, ihre Produkte in das Produktverzeichnis für Nachhaltige Krankenpflegeartikel aufnehmen zu lassen, können eine Herstellererklärung bei der GWQ ServicePlus AG einreichen. Interessierte Unternehmen wenden sich bitte per E-Mail an hilfsmittel@gwq-serviceplus.de unter dem Betreff „Herstellererklärung Nachhaltige Krankenpflegeartikel“. Dort erhalten sie alle erforderlichen Informationen zu den einzureichenden Unterlagen sowie zu den einzuhaltenden Nachhaltigkeitsanforderungen und die Vertragsunterlagen. Die GWQ wird unter Beachtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung allen Marktteilnehmern Zugang zu dem o. g. Vertrag gewähren. Dies gilt auch für Leistungserbringer, die im Hinblick auf die einschlägigen Produkte bereits durch einen anderen Rahmenvertrag mit der GWQ verbunden sind. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breitangelegten Information der interessierten Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Der im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes angegebene voraussichtlicher Tage der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Ziffer II.3) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltungskraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die GWQ handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen: • Bertelsmann BKK • Betriebskrankenkasse Miele • BIG direkt gesund • BKK Deutsche Bank AG • BKK Rieker • RICOSTA • Weisser • BMW BKK • EY Betriebskrankenkasse • IKK Südwest • Krones Betriebskrankenkasse • SECURVITA Krankenkasse • SBK Siemens-Betriebskrankenkasse • Südzucker BKK

      Wettbewerb mit QualifikationAug 25, 2025
      Jan 1, 2500(100+ Tage)
    • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Abteilung IV - Fachbereich Interne Services / Dezernat IV.4 - Immobilienmanagement, vertreten durch VEA Beratungs-GmbH

      Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Hilfsmitteln (hier: PG 24 Beinprothesen – Produktuntergruppen 24.04.01, 24.04.02, 24.04.03, 24.71.01, 24.71.02, 24.71.04, 24.72.01, 24.71.02 und 24.71.03) inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V

      Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beabsichtigt, Verträge über die Lieferung von Beinprothesen (Produktuntergruppen 24.04.01, 24.04.02, 24.04.03, 24.71.01, 24.71.02, 24.71.04, 24.72.01, 24.71.02 und 24.71.03) sowie damit verbundene Dienstleistungen abzuschließen. Die Leistungen umfassen Haus-/Krankenhausbesuche, Reparaturen, Wartungen, sicherheitstechnische Kontrollen und umfassende Einweisungen in den Gebrauch der Hilfsmittel. Die Lieferung und Dienstleistungen sollen in Bochum erbracht werden. Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des GWB, und ein Vertragsbeitritt ist jederzeit nach Vertragsabschluss möglich, sofern keine bestehende Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen, wobei die Eignungskriterien unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp eingesehen werden können.

      Wettbewerb mit QualifikationSep 25, 2026
      Oct 30, 2026(21 Tage)
    • BAHN-BKK

      Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

      Aufruf zum Vertragsabschluss gemäß § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Stomaartikeln über eine Erst- und Folgepauschale

      Die BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittelleistungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet. Gegenstand der Bekanntmachung, ist die Veröffentlichung der Vertragsabsicht über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Stomaartikeln über eine Erst- und Folgepauschale. Gegenstand dieses Vertrages ist die wohnortnahe und aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Stomatherapie, Zubehör, Verbrauchsmaterialien und Nebenleistungen einschließlich aller mit der Versorgung zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen unter Berücksichtigung des Medizinproduktegesetztes (MPG), der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibVO) und des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 SGB V). Der aktuelle Rahmenvertrag nebst Anlagen steht auf der Homepage der BAHN-BKK zur Einsicht bereit. Es ist eine vorherige Registrierung erforderlich! Der Vertrag nebst Anlagen dient als Grundlage der Verhandlung und soll den Einstieg in die Gespräche ermöglichen. Alle interessierten Leistungserbringer können mit der BAHN-BKK verhandeln und/oder nach Abschluss der Verhandlungen der Anlage beitreten. Der Vertrag sowie die Anlage kann durch Leistungserbringer oder deren Verbände bzw. Zusammenschlüsse zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Es ist der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V durch Vorlage eines Zertifikates einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen, die Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die hier in Rede stehenden Verträge nach § 127 Absatz 1 SGB V. Daher ist sowohl von inländischen als auch ausländischen Anbietern ein Präqualifizierungszertifikat im Sinne des §126 SGB V vorzuhalten und der BAHN-BKK auf Anfrage vorzulegen. Ferner muss der Leistungserbringer die allgemeinen sonstigen Kriterien erfüllen, die im Rahmenvertrag und der Anlage zur Stomaversorgung vereinbart sind.

      Dynamisches BeschaffungssystemOct 14, 2025
      Dec 31, 2029(100+ Tage)
    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

      Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V

      Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln gemäß § 31 Abs. 1a SGB V. Der Vertrag wird im Rahmen eines "Open-House-Modells" angeboten, bei dem alle geeigneten und interessierten Leistungserbringer bis zum 30.06.2028 beitreten können. Die Versorgung muss ausreichend, zweckmäßig und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen.

      WettbewerbApr 30, 2026
      May 31, 2028(100+ Tage)
    • Sächsische Schweiz Kliniken GmbH - Asklepios Klinik Sebnitz

      Kirurgiske instrumenter

      Rahmenvertrag über robotisches Assistenzsystem Knie-Endoprothetik für Asklepios-Gruppe

      Die Einrichtungen der Asklepios-Gruppe benötigen ein robotisches Assistenzsystem für Knie-Endoprothetik im Rahmen eines 4-jährigen Rahmenvertrags. Die Lieferung der Systeme erfolgt in Stormarn, Deutschland. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (100%). Als Qualifikationsanforderungen sind der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit mindestens 5 Mio. EUR je Versicherungsfall und für Vermögensschäden mit mindestens 1 Mio. EUR je Versicherungsfall sowie mindestens drei relevante Referenzaufträge aus den letzten fünf Jahren erforderlich.

      RahmenvereinbarungSep 20, 2026
      Oct 21, 2026(12 Tage)