Verhandlungsverfahren Fläche R1 im GVZ JadeWeserPort
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Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. In Angrenzung an das Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden das trimodale Gewerbegebiet entstanden, welches von der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden: JWP-M) als Güterverkehrszentrum ("GVZ JadeWeserPort") entwickelt und betrieben wird. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr (KV) und die unmittelbar an dem GVZ JadeWeserPort endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden. Ein Teil der derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 39.000 m² (im Folgenden: Vermarktungsfläche) soll mit diesem Verhandlungsverfahren für gewerbliche/industrielle Ansiedlungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Containerdepots bzw. eines Leercontainerdepots mittels Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrages oder eines Mietvertrages (im Folgenden: Grundstücksvertrag) vergeben werden.
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- vergabe@jadeweserport.de
- Adresse
- Pazifik 1, 26388 Wilhelmshaven
Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. In Angrenzung an das Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden das trimodale Gewerbegebiet entstanden, welches von der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden: JWP-M) als Güterverkehrszentrum ("GVZ JadeWeserPort") entwickelt und betrieben wird. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr (KV) und die unmittelbar an dem GVZ JadeWeserPort endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden. Ein Teil der derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 39.000 m² (im Folgenden: Vermarktungsfläche) soll mit diesem Verhandlungsverfahren für gewerbliche/industrielle Ansiedlungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Containerdepots bzw. eines Leercontainerdepots mittels Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrages oder eines Mietvertrages (im Folgenden: Grundstücksvertrag) vergeben werden.Hauptmerkmale des Verfahrens1. Teilnahmewettbewerb Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben prüft JWP-M, ob die von den Bietern dargestellten Ansiedlungen die Mindestanforderungen gem. Ziff. 3 des Informationsmemorandums erfüllen und prüft die Eignung der Bieter anhand der veröffentlichten Kriterien. 2. Verhandlungen und Angebotsabgabe Die geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsvorhaben die Mindestanforderungen erfüllen, werden zu Verhandlungen eingeladen. Hiermit beginnt der Reservierungs-/Verhandlungszeitraum von üblicherweise sechs Monaten. Den Bietern wird im Rahmen der Verhandlungen der Muster-Grundstücksvertrag zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Verhandlungen wird JWP-M eine einheitliche Fassung des Erbbaurechtsvertrags bzw. des Mietvertrags erstellen. Hierbei wird JWP-M nach eigenem Ermessen die in den Verhandlungen von den Bietern mitgeteilten Anregungen berücksichtigen. Die Verhandlungserfolge einzelner Bieter kommen demnach allen Bietern zugute. Die Bieter werden innerhalb der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Angebotsfrist die Möglichkeit erhalten, auf den von ihnen gewählten Vertragstyp ein verbindliches Angebot abzugeben. Soweit ein Angebot auf den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages abgegeben wird, sind die Bieter im Rahmen der Vertrauenshaftung an dieses gebunden. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe und Übersendung der verbindlichen Endfassung des jeweiligen Vertragstextes wird JWP-M die Wertungskriterien für diesen Wettbewerb mitteilen. JWP-M behält sich insbesondere vor, im Rahmen der Wertung eine Form der Ansiedlung (Erbbaurechtsvertrag oder Mietvertrag) besonders positiv zu bewerten. Des Weiteren behält sich JWP-M vor, die Verpflichtung zur Erbringung weiterer Dienstleistungen (z.B. Stauereidienstleistungen) besonders positiv zu bewerten.
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Beschreibung
Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. (2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass dieser/dieses das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. (4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Artikel 5 k Absatz 1 der "Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024), genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. (5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der "Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen", aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen. (6) Eigenerklärung, ob der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft, seine wirtschaftlich unselbstständigen Tochtergesellschaften, seine Beteiligungsgesellschaften und gegebenenfalls seine Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten in den letzten drei Jahren finanzielle Zuwendungen i.H.v. mind. 4 Mio. EUR durch einen nicht der Europäischen Union angehörigen Staat erhalten hat (vgl. Art. 3 Abs. 2 der "Verordnung (EU) 2022/2560 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen" (FSR)). Dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft ist bekannt, dass im Fall der beabsichtigten Auftragsvergabe unter Umständen eine ausführlichere Meldung nach Maßgabe der FSR-Verordnung abzugeben ist. (7) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von JWP-M zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen. (8) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Benennung des wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG. (9) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, ob und wenn ja, in welchem Umfang der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ein Unternehmen, auf das der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft einen gem. § 290 Abs. 2-4 HGB (mittelbar oder unmittelbar) beherrschenden Einfluss hat oder welches einen gem. § 290 Abs. 2-4 HGB (mittelbar oder unmittelbar) beherrschenden Einfluss auf den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft hat, einen eigenen Grundstücksvertrag mit JWP-M abgeschlossen hat, vgl. Ziff. 2 des Informationsmemorandums.
Dokumentationsanforderung
Entsprechende Nachweise wird JWP-M ggf. anfordern. Auf gesonderte Anforderung von JWP-M: (10) Aktueller Handelsregisterauszug (11) Erklärung zu Grundstücksverträgen (z.B. (Unter-)Mietvertrag/ Gestattungsvertrag/Nutzungsvertrag) mit einem Dritten für (Teil-)Flächen im Bereich des GVZ JadeWeserPort.
Beschreibung
Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Dokumentationsanforderung
Auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Im Fall von Bietergemeinschaften sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Beschreibung
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft wird auf seine/ihre Eignung zur Realisierung (technische Leistungsfähigkeit) geprüft. Hierzu hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft nachzuweisen, dass er/eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen von mindestens drei Drop-Off-Vereinbarungen in den letzten drei Jahren vergleichbare Dienstleistungen für international tätige Großreedereien erbracht hat.
Dokumentationsanforderung
Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Beschreibung
Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann. Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. Es wird klargestellt, dass dieser Nachweis auch im Laufe der Verhandlungen jederzeit gefordert werden kann.
Dokumentationsanforderung
Auf gesonderte Anforderung von JWP-M: z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel.
Beschreibung
Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Dokumentationsanforderung
Auf gesonderte Anforderung von JWP-M: falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Beschreibung
Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Dokumentationsanforderung
Auf gesonderte Anforderung von JWP-M: Die Auskunft hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate zu sein.
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- Auftraggeber
- Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
- Titel
- Verhandlungsverfahren Fläche R1 im GVZ JadeWeserPort
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
- Dauer
- 360 Monate
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…