Suche

  • Suche


    Vertrag gemäß §140a SGB V - FBREK Vertrag -

    Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

    Vertrag gemäß §140a SGB V - FBREK Vertrag -

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      10. sep. kl. 20:0010. september 2024 kl. 20:00
    2. Vertragsbeginn

      1. jan. kl. 00:001. januar 2025 kl. 00:00
    3. Vertragsende

      31. des. kl. 00:0031. desember 2026 kl. 00:00
    4. Angebotsfrist

      31. des. kl. 22:5931. desember 2026 kl. 22:59

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)/Vertrag gemäß §140a SGB V - FBREK Vertrag -
    Brief

    Der Vertrag gemäß § 140a SGB V über die Risikofeststellung, die interdisziplinäre Beratung, die genetische Untersuchung, das Intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm (IFNP) einschließlich der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und Information über Maßnahmen für Erkrankte und Nicht-Erkrankte mit familiärer Belastung für Brust- oder Eierstockkrebs und deren Angehörige (FBREK-Vertrag) soll zum 01.01.2025 umgesetzt werden. Ein Beitritt ist jederzeit möglich. Mit dem vdek bestehende FBREK-Verträge werden durch Abschluss eines FBREK-Open-House-Vertrages aufgehoben. FBREK - Verträge im Open-House- Verfahren vdek - 154 - 2022 gelten ab dem 31.12.2024 als beendet.

    Über das Angebot

      Der Vertrag gemäß § 140a SGB V über die Risikofeststellung, die interdisziplinäre Beratung, die genetische Untersuchung, das Intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm (IFNP) einschließlich der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und Information über Maßnahmen für Erkrankte und Nicht-Erkrankte mit familiärer Belastung für Brust- oder Eierstockkrebs und deren Angehörige (FBREK-Vertrag) soll zum 01.01.2025 umgesetzt werden. Ein Beitritt ist jederzeit möglich. Mit dem vdek bestehende FBREK-Verträge werden durch Abschluss eines FBREK-Open-House-Vertrages aufgehoben. FBREK - Verträge im Open-House- Verfahren vdek - 154 - 2022 gelten ab dem 31.12.2024 als beendet.Hauptmerkmale des VerfahrensDer vdek beabsichtigt im Rahmen des Open-House-Verfahrens mit allen geeigneten, nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern (familiäre Brust- und Eierstockkrebszentren), Verträge zur besonderen Versorgung zu schließen. Ein Beitritt ist jederzeit möglich, sofern die Eignungsanforderungen nach Anhang 2 Anlage 1 durch die FBREK-Zentren erfüllt werden. Beitretende Krankenkassen haben die Beitrittserklärung in Anlage 14 zu unterzeichnen. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten Unternehmen erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die Angabe der Verfahrensart " Sonstiges einstufiges Verfahren" (siehe unter Ziffer 2.1) und die Angabe der Eignungskriterien (siehe Ziffer 5.1.9) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weiteren Bedeutung. Mit der Nutzung des Bekanntmachungsformulars sowie des "TED" für das vorliegende Open-House-Verfahren ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu diesem Verfahren sind über die zentrale E-Mail-Adresse: openhouse-brek@vdek.com anzufordern. Dabei sind folgende Angaben zu machen: Angaben zum FBREK-Zentrum (mindestens bestehend aus: Name und Adresse des FBREK-Zentrums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ansprechperson) das gewünschte Beitrittsdatum sowie Angaben zu verantwortlichen Personen, die dazu befugt sind, den Vertrag zu unterzeichnen (mindestens bestehend aus: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail). Dies sind in der Regel: der Medizinische Vorstand, die Ärztliche Direktion, der Kaufmännische Vorstand oder die Kaufmännische Direktion). Darüber hinaus sind alle beteiligten Kliniken und Institute namentlich zu nennen (z. B. Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Klinische Genetik, Radiologische Diagnostik etc.).Von beitretenden Krankenkassen sind folgende Angaben zu machen: Name und Adresse der Krankenkasse, Ansprechperson (mindestens bestehend aus Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktion), das gewünschte Beitrittsdatum (der Beitritt ist zum ersten Tag eines jeden Kalendermonats möglich) sowie Name und Funktion des oder der zur Unterschrift Bevollmächtigten. Dies ist in der Regel der Vorstand. Fragen und Antworten zu den Unterlagen oder zum Vertragsabschluss erfolgen ebenfalls über die o. g. E-Mail-Adresse.

      Kontaktperson
      Stationäre Versorgung
      Kontakttelefon
      030 26931 1821
      Kontakt-E-Mail
      openhouse-brek@vdek.com
      Adresse
      Askanischer Platz 1, 10963 Berlin

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.

    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

      Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Frühere Zuschlagsempfänger

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.

    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
    Titel
    Vertrag gemäß §140a SGB V - FBREK Vertrag -
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Berlin

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Allanbrooke Block 4 UG (haftungsbeschränkt

      Sosialomsorg med innkvartering

      Vertrag gem. § 140a SGB V mit der CARE diagnostica Laborreagenzien GmbH

      Die KKH hat einen Vertrag gem. § 140a SGB V mit der CARE diagnostica Laborreagenzien GmbH geschlossen. Vertragsgegenstand ist folgender: Versicherte können im Rahmen unseres Darmkrebsvorsorgeangebots ein Heimtestkit online bestellen. Die Stuhlprobe kann mit Hilfe des Testkits im häuslichen Umfeld entnommen werden. Anschließend wird die Probe postalisch an ein Labor verschickt. Das Ergebnis wird den Versicherten mit Handlungsempfehlung schriftlich zur Verfügung gestellt. Somit erhöhen wir die Bereitschaft der Versicherten an der Darmkrebsvorsorge teilzunehmen. Dieses Angebot deckt bzw. vereinfacht den Zugang zur Regelvorsorge und schließt Versicherte ab 40 Jahren bereits früher in die Früherkennung ein. Ziel ist dabei die Verhinderung von Darmkrebserkrankungen durch frühzeitige Erkennung von fortgeschrittenen Adenomen und Polypen, Vermeidung von schwereren Stadien durch Erkennung von Darmkrebs in früheren Stadien, daraus resultierende Kosteneinsparung im stationären Bereich und Medikamentenkosten sowie die Vermeidung von Krankengeld Die KKH gibt hiermit bekannt, dass dieser Vertrag nicht exklusiv gilt. Die KKH wird diesen Vertrag gleichlautend mit jedem anderen Marktteilnehmer des europäischen Binnenmarktes schließen, der über die nachfolgenden Eignungskriterien verfügt: - Mindestens eine Referenz über die vertragliche Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse im Hinblick auf die vertragsgegenständliche Leistung - Für einen Beitritt vor dem 30. Juni 2025 muss der Auftragnehmer über folgende Kapazitäten verfügen: 5000 Testkits müssen pro Woche versendet und ausgewertet werden können. - Für einen Beitritt nach dem 30. Juni 2025 muss der Auftragnehmer über folgende Kapazitäten verfügen: 400 Testkits müssen pro Woche versendet und ausgewertet werden können Die vorstehenden Eignungskriterien sind für einen Beitritt durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Es wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass die vertraglichen Regelungen vollständig erfüllt werden müssen. Der Abschluss eines Vertrages zu gleichen Bedingungen erfolgt über eine „Beitrittserklärung“, die von der KKH auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Dem Vertrag kann während seiner Laufzeit jederzeit "beigetreten" werden. Die Vertrags- und Beitrittsunterlagen können über folgende E-Mail-Adresse angefordert werden: versorgungsvertraege@kkh.de Die KKH wird die erforderlichen Unterlagen auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass der vorbezeichnete Vertrag aufgrund der fehlenden Exklusivität und damit einhergehender fehlender Auswahlentscheidung keinen Öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU darstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die KKH die leistungsberechtigten Versicherten wie folgt informieren wird: Ab dem 24.04. startet die KKH eine umfassende Anschreibe-Kampagne, um das Angebot zur digitalen Darmkrebsvorsorge bekannt zu machen. In einem ersten großen Versand informieren die KKH eine breite Zielgruppe über die Vorteile und Möglichkeiten dieser Früherkennungsmethode und verweist auf die Angebotsseite (Internet) der KKH. Nach diesem initialen Versand setzt die KKH die Kampagne fort, indem sie wöchentlich Versicherte , die neu in die leistungsberechtigte Altersgruppe fallen, gezielt anschreibt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der vorstehenden Informationskampagne.

      Rahmenvereinbarung17. mars 2025
      31. jan. 2099(100+ Tage)
    • GWQ ServicePlus AG

      Bedriftshelsetjenester

      Wundversorgung gem. § 31 SGB V

      Open-House Verfahren zum Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags zur Versorgung von Versicherten mit Verbandmitteln gem. § 31 SGB V. Die GWQ ServicePlus AG ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes Dienstleistungsunternehmen und repräsentiert über 70 Aktionärs- und Kundenkassen. Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, für ihre Aktionärs- und Kundenkassen einen Vertrag zur Versorgung von Versicherten mit Verbandmitteln gem. § 31 SGB V bundesweit mit allen Anbietern zu schließen, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen. Der Vertragsschluss erfolgt dabei im eigenen Namen der GWQ ServicePlus AG. Die GWQ ServicePlus AG bietet ihren Aktionärs- und Kundenkassen an, den geschlossenen Verträgen beizutreten. Deswegen kann nicht vorhergesagt werden, wie viele Versicherte tatsächlich versorgt werden müssen. Die GWQ ServicePlus AG übernimmt für die teilnehmenden Krankenkassen das Vertragsmanagement und die Administration des Vertrages. Wenn Aktionärs- oder Kundenkassen dem Vertrag beitreten, erklären sie diesen Beitritt ausschließlich gegenüber der GWQ ServicePlus AG. Mit Stand vom 28.10.2025 haben die folgenden Krankenkassen bereits ihren Beitritt erklärt: Audi BKK BKK melitta hmr König& Bauer BKK DIE BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BKK Wirtschaft & Finanzen SBK Siemens BKK BKK Gildemeister und Seidensticker energie-BKK BKK Voralb R + V BKK BKK VDN BKK Euregio BKK PWC mkk-meine Krankenkasse Mercedes Benz BKK BKK Herkules Bahn BKK Continentale BKK Salus BKK BKK VerbundPlus

      Wettbewerb28. okt. 2025
      8. sep. 2028(100+ Tage)
    • AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse

      Medisinsk og laboratorieutstyr

      OpenHouse-Verfahren Verbandmittel

      Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse benötigt die Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln gemäß § 31 Abs. 1a SGB V im Rahmen von "Open-House-Verträgen" über einen Zeitraum von 2 Jahren. Es handelt sich um nicht-exklusive Vereinbarungen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit. Als Qualifikationsanforderung ist die Einreichung der erforderlichen Teilnahmeunterlagen notwendig.

      Wettbewerb29. mai 2026
      31. juli 2028(100+ Tage)
    • AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

      Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

      Open House Vertrag über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung § 31 Abs. 1a SGB V und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter

      Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Inhalt des Open House Verfahrens ist der Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie im Sinne des § 31 SGB V, soweit nicht apothekenpflichtig. Die Vertragsparteien schließen diesen Vertrag gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. m. §§ 126, 127 SGB V in der bis 10.05.2019 gültigen Fassung über die Versorgung der Versicherten der AOK mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung, soweit die betreffenden Produkte nicht der Apothekenpflicht unterliegen. Der Vertrag dient der Erfüllung des Anspruchs der Versicherten nach § 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB V i. V. m. den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V. Ziel der Vertragsparteien ist es, die qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit den vertragsgegenständlichen Produkten zu gewährleisten und für alle Beteiligten klare, einheitliche und rechtssichere Bedingungen zu schaffen. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.02.2026, alle Verträge enden spätestens am 31.01.2030. Die Laufzeit ist auf vier Jahre begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 20.12.2029. Für einen Vertragsstart zum nächsten Monatsersten, müssen die Unterlagen bis spätestens zum 20. des Vormonats mittels qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de oder unterschrieben per Post bei der unten genannten Kontaktstelle eingehen. Zur Teilnahme am frühestmöglichen Vertragsbeginn 01.02.2026 müssen die Unterlagen bis spätestens 20.01.2026 vollständig mittels qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de oder unterschrieben per Post bei der unten genannten Kontaktstelle eingehen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die AOK kann die Verträge nur einheitlich gegenüber allen Vertragspartnern kündigen. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Vor Vertragsstart müssen die Leistungserbringer die unter Pkt. II aufgeführten Nachweise fristgerecht bei der Vergabestelle der AOK Bayern einreichen. Ein von der AOK gegengezeichnetes Exemplar wird an den Leistungserbringer zurückgesandt. II. Einzureichende Unterlagen Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ein Vertrag wird mit allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern geschlossen, die ihre Eignung wie folgt nachweisen: 1. Vom Leistungserbringern ausgefüllter und unterzeichneter Vertrag in zweifacher Ausfertigung nebst Anlagen (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen). 2. Ausgefüllte und unterschriebene Zuverlässigkeitserklärung (Anlage 2 des Vertrages) Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Arzneimittelversorgung "Open-House-Vertrag Verbandstoffe" Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 20. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauffolgenden nächsten Monatsersten, ansonsten zum darauffolgenden übernächsten Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM hat eine Übersendung bis zum 20. eines jeden Monats der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de fristwahrend für einen Vertragsbeginn zum ersten des darauffolgenden Monats zu erfolgen.

      Rahmenvereinbarung11. nov. 2025
      20. des. 2029(100+ Tage)
    • AOK Bremen/Bremerhaven

      Medisinsk og laboratorieutstyr

      Open-House-Verträge Verbandmittel 2026-2028

      Die AOK Bremen/Bremerhaven benötigt nicht-exklusive Verträge für die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V. Diese Verträge werden im Rahmen eines Open-House-Verfahrens mit Leistungserbringern abgeschlossen, wobei ein Abschluss jederzeit möglich ist. Lieferanten müssen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Lieferfähigkeit sowie eine Eigenerklärung zu Russlandsanktionen einreichen. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen einen Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register des Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorlegen.

      Wettbewerb29. mai 2026
      31. mai 2028(100+ Tage)