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    Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §§ 8, 8a,12 Abs. 6, 13 PBefG und § 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag).

    Landkreis Biberach

    Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §§ 8, 8a,12 Abs. 6, 13 PBefG und § 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag).

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      27. sep. kl. 09:0627. september 2024 kl. 09:06
    2. Vertragsbeginn

      1. juli kl. 00:001. juli 2025 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Biberach/Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §§ 8, 8a,12 Abs. 6, 13 PBefG und § 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag).

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Fergetransport

    Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Biberach und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 in zwei Losen (Los Stadtlinien: 220 & 221 / Los Regionalverkehr: 212 & 222 & 226 & 227 & 229 & 240 & X240) im Rahmen eines beabsichtigten Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.06.2035 und damit mithin für 10 Jahre zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen der Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, welches diese aufgrund des beabsichtigen Bruttoverkehrsvertrags an den Aufgabenträger abführen muss. Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING), aus der Allgemeinen Vorschriften des Landkreises Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Landkreis Biberach als zuständiger Aufgabenträger und Vertragspartner zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die gesamten Verkehrsleistungen kalkuliert: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 1,6 Mio. € / pro Jahr, Eine Aufteilung der kalkulatorischen Einnahmen je Los wurde aufgrund fehlender Erfahrungswerte nicht vorgenommen. Bei Bedarf weiterer Informationen kann mit dem Verkehrsverbund DING kontakt aufgenommen werden.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Biberach und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 in zwei Losen (Los Stadtlinien: 220 & 221 / Los Regionalverkehr: 212 & 222 & 226 & 227 & 229 & 240 & X240) im Rahmen eines beabsichtigten Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.06.2035 und damit mithin für 10 Jahre zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen der Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, welches diese aufgrund des beabsichtigen Bruttoverkehrsvertrags an den Aufgabenträger abführen muss. Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING), aus der Allgemeinen Vorschriften des Landkreises Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Landkreis Biberach als zuständiger Aufgabenträger und Vertragspartner zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die gesamten Verkehrsleistungen kalkuliert: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 1,6 Mio. € / pro Jahr, Eine Aufteilung der kalkulatorischen Einnahmen je Los wurde aufgrund fehlender Erfahrungswerte nicht vorgenommen. Bei Bedarf weiterer Informationen kann mit dem Verkehrsverbund DING kontakt aufgenommen werden.

      Kontaktperson
      Peter Hirsch, Thomas Musch
      Kontakttelefon
      +497351526333
      Kontakt-E-Mail
      poststelle.verkehrsamt@biberach.de
      Adresse
      Landratsamt Biberach, 88400 Biberach

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    Zuschlagskriterien

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    Qualifikationsanforderungen

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    Auftraggeber
    Landkreis Biberach
    Titel
    Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §§ 8, 8a,12 Abs. 6, 13 PBefG und § 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag).
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Biberach

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Landkreis Biberach

      Fergetransport

      Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 gemäß Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 PBefG und §§ 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag)

      Das Landratsamt Biberach plant die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen für die Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 für einen Zeitraum von 10 Jahren. Es handelt sich um einen Bruttovertrag, bei dem die Einnahmen aus Fahrgelderlösen und Ausgleichsleistungen in Höhe von ca. 1,5 Mio. € pro Jahr an den Landkreis Biberach abgeführt werden müssen. Weitere Informationen können bei den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg, Sigmaringen oder den Verkehrsverbünden (Bodo, DING, Naldo) angefragt werden.

      Planung31. juli 2026
    • Landratsamt Heidenheim

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

      Das Landratsamt Heidenheim plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim. Der Auftrag umfasst die Verkehrsdienste auf mehreren Buslinien mit einem jährlichen Kilometerleistungsvolumen von ca. 780.000 km. Der ÖDA wird Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan enthalten.

      Planung21. juli 2026
      21. nov. 2026(43 Tage)
    • Landkreis Schweinfurt

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen auf den Linien 210, 212, 213 und 214 ("Los 1") im Landkreis Schweinfurt und angrenzenden Landkreisen

      Der Landkreis Schweinfurt plant die Beschaffung von Personenbeförderungsleistungen für die Linien 210, 212, 213 und 214 im Landkreis Schweinfurt und angrenzenden Landkreisen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst alle gegenwärtigen und zukünftigen öffentlichen Personenverkehrsdienste im "Los 1", einschließlich Linienverkehr und flexibler Bedienformen. Interessierte Unternehmen können sich für weitere Einzelheiten und bezüglich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 beziehen.

      Planung10. juni 2026
    • Zollernalbkreis

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“

      Der Zollernalbkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehre im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“ mit den Linien 350, 355 und 360, mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Auftrag umfasst Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen, wobei der Auftragnehmer einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen muss und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zu berücksichtigen sind. HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH hat wahrscheinlich den aktuellen Vertrag.

      Planung11. aug. 2026
    • Main-Tauber-Kreis

      Fergetransport

      Vergabeverfahren Main-Tauber und Maintal

      Der Main-Tauber-Kreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehre in den Linienbündeln Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal, mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis Dezember 2037. Die Vergabe erfolgt auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne der beteiligten Aufgabenträger. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet.

      Planung7. aug. 2026
      30. okt. 2026(21 Tage)