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    Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 215, 241, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 716, E252, E253,E255 sowie der Regiobuslinie X250 gemäß Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 PBefG und §§ 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag)

    Landkreis Biberach

    Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 215, 241, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 716, E252, E253,E255 sowie der Regiobuslinie X250 gemäß Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 PBefG und §§ 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag)

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Mar 31, 12:09 PMMarch 31, 2026 12:09 PM
    2. Vertragsbeginn

      Feb 1, 12:00 AMFebruary 1, 2027 12:00 AM
    3. Vertragsende

      Jan 31, 12:00 AMJanuary 31, 2037 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Biberach/Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 215, 241, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 716, E252, E253,E255 sowie der Regiobuslinie X250 gemäß Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 PBefG und §§ 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag)

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Fergetransport

    Das Landratsamt Biberach plant die Vergabe der Verkehrslinien 215, 241, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 716, E252, E253, E255 sowie der Regiobuslinie X250 für einen Zeitraum von 10 Jahren. Es handelt sich um einen Bruttovertrag für Personenbeförderungsleistungen, bei dem die Einnahmen aus Fahrgelderlösen an den Landkreis Biberach abgeführt werden müssen. Interessierte Lieferanten können weitere Informationen bei den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg oder den Verkehrsverbünden (bodo, DING) anfragen.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Biberach und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verkehrslinien 215, 241, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 716, E252, E253, E255 sowie der Regiobuslinie X250 im Rahmen eines beabsichtigten Vergabeverfahrens gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB für den Zeitraum vom 01.02.2027 bis 31.01.2037 und damit mithin für 10 Jahre zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewandt. Die Einnahmen der Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, welches diese aufgrund des beabsichtigen Bruttoverkehrsvertrags an den Aufgabenträger abführen muss. Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING) aus der Allgemeinen Vorschriften des Landkreises Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr" und des Alb-Donau-Kreises, des Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbundes (bodo) aus der Allgemeinen Vorschrift des Landkreises Ravensburg sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Landkreis Biberach als zuständiger Aufgabenträger und Vertragspartner zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die gesamten Verkehrsleistungen kalkuliert: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 2,9 Mio. € / pro Jahr. Weitere Informationen sind bei den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg oder den Verkehrsverbünden (bodo, DING) anzufragen.

      Kontaktperson
      Peter Hirsch, Eva Duffy
      Kontakttelefon
      +497351526333
      Kontakt-E-Mail
      poststelle.verkehrsamt@biberach.de
      Adresse
      Landratsamt Biberach, 88400 Biberach

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    Auftraggeber
    Landkreis Biberach
    Titel
    Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 215, 241, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 716, E252, E253,E255 sowie der Regiobuslinie X250 gemäß Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 PBefG und §§ 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag)
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

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    • Landkreis Biberach

      Fergetransport

      Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 gemäß Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 PBefG und §§ 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag)

      Das Landratsamt Biberach plant die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen für die Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 für einen Zeitraum von 10 Jahren. Es handelt sich um einen Bruttovertrag, bei dem die Einnahmen aus Fahrgelderlösen und Ausgleichsleistungen in Höhe von ca. 1,5 Mio. € pro Jahr an den Landkreis Biberach abgeführt werden müssen. Weitere Informationen können bei den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg, Sigmaringen oder den Verkehrsverbünden (Bodo, DING, Naldo) angefragt werden.

      PlanungJul 31, 2026
    • Universität Bremen über Hochschule Bremen

      Fergetransport

      Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Diepholz Nordwest

      Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Diepholz Nordwest. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste in diesem Bereich, einschließlich Linienverkehr und flexibler Bedienformen. Interessierte Lieferanten können sich über die Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 informieren.

      PlanungJun 26, 2026
    • Landratsamt Heidenheim

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

      Das Landratsamt Heidenheim plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim. Der Auftrag umfasst die Verkehrsdienste auf mehreren Buslinien mit einem jährlichen Kilometerleistungsvolumen von ca. 780.000 km. Der ÖDA wird Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan enthalten.

      PlanungJul 21, 2026
      Nov 21, 2026(44 Tage)
    • Zollernalbkreis

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“

      Der Zollernalbkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehre im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“ mit den Linien 350, 355 und 360, mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Auftrag umfasst Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen, wobei der Auftragnehmer einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen muss und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zu berücksichtigen sind. HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH hat wahrscheinlich den aktuellen Vertrag.

      PlanungAug 11, 2026
    • Universität Bremen über Hochschule Bremen

      Fergetransport

      Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Wesermarsch Süd

      Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Wesermarsch Süd. Der ZVBN beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste in diesem Bereich zu erteilen. Interessierte Lieferanten können sich für weitere Einzelheiten und bezüglich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge auf Abschnitt 5.1 der Bekanntmachung beziehen.

      PlanungJun 17, 2026