Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 218, 272, 280, 281, 282, 380, 381, 382, 391, 392, 395 sowie der Regiobuslinie X380 gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 PBefG und §§ 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag).
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Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Biberach und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verkehrslinien 218, 272, 280, 281, 282, 380, 381, 382, 391, 392, 395 sowie der Regiobuslinie X380 im Rahmen eines beabsichtigten Vergabeverfahrens gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.05.2036 und damit mithin für 10 Jahre zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewandt. Die Einnahmen der Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, welches diese aufgrund des beabsichtigen Bruttoverkehrsvertrags an den Aufgabenträger abführen muss. Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING) aus der Allgemeinen Vorschriften des Landkreises Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr", des Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbundes (bodo) aus der Allgemeinen Vorschrift des Landkreises Ravensburg „Satzung gemäß Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Rabattierung von Zeitkarten im Ausbildungsverkehr“ und des Neckar-Alb-Donau Verkehrsverbundes (naldo) aus der Allgemeinen Vorschrift des Landkreises Sigmaringen „Satzung gemäß Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Festlegung und Rabattierung von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr im Landkreis Sigmaringen (Allgemeine Vorschrift)“ sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Landkreis Biberach als zuständiger Aufgabenträger und Vertragspartner zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die gesamten Verkehrsleistungen kalkuliert: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 1,5 Mio. € / pro Jahr. Weitere Informationen sind bei den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg und Sigmaringen oder den Verkehrsverbünden (bodo, DING, naldo) anzufragen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Peter Hirsch, Thomas Musch, Eva Duffy
- Kontakttelefon
- +497351526333
- Kontakt-E-Mail
- poststelle.verkehrsamt@biberach.de
- Adresse
- Landratsamt Biberach, 88400 Biberach
Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Biberach und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verkehrslinien 218, 272, 280, 281, 282, 380, 381, 382, 391, 392, 395 sowie der Regiobuslinie X380 im Rahmen eines beabsichtigten Vergabeverfahrens gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.05.2036 und damit mithin für 10 Jahre zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewandt. Die Einnahmen der Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, welches diese aufgrund des beabsichtigen Bruttoverkehrsvertrags an den Aufgabenträger abführen muss. Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING) aus der Allgemeinen Vorschriften des Landkreises Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr", des Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbundes (bodo) aus der Allgemeinen Vorschrift des Landkreises Ravensburg „Satzung gemäß Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Rabattierung von Zeitkarten im Ausbildungsverkehr“ und des Neckar-Alb-Donau Verkehrsverbundes (naldo) aus der Allgemeinen Vorschrift des Landkreises Sigmaringen „Satzung gemäß Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Festlegung und Rabattierung von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr im Landkreis Sigmaringen (Allgemeine Vorschrift)“ sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Landkreis Biberach als zuständiger Aufgabenträger und Vertragspartner zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die gesamten Verkehrsleistungen kalkuliert: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 1,5 Mio. € / pro Jahr. Weitere Informationen sind bei den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg und Sigmaringen oder den Verkehrsverbünden (bodo, DING, naldo) anzufragen.
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- Auftraggeber
- Landkreis Biberach
- Titel
- Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 218, 272, 280, 281, 282, 380, 381, 382, 391, 392, 395 sowie der Regiobuslinie X380 gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 PBefG und §§ 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag).
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Biberach
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