Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 218, 380, 381, 382 sowie der Regiobuslinie X380 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe je Linie an ein oder mehrere Unternehmen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.
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Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Biberach und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verkehrslinien 218, 380, 381, 382 sowie die Regiobuslinie X380 je Linie in Form einer Direktvergabe für öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.05.2026 (Synchronisationszeitpunkt Linienbündel Nr. 2 - Raum Riedlingen) und damit mithin für 10 Monate zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen und die Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, mit welchem aufgrund der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Aufgabenträger geschlossen wird (Nettovertrag). Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING), aus der Allgemeinen Vorschriften des Landkreises Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Unternehmen zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die unten stehenden Linien kalkuliert: Linie 218: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 156.300 €/pro Jahr, Linie 380: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 57.200 €/pro Jahr, Linie 381: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 232.700 €/pro Jahr, Linie 382: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 36.600 €/pro Jahr, Linie X380: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 481.500 €/pro Jahr. Die Verfahrensart ist nicht wie unten beschrieben ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 sondern eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit einer kleinen Markterkundung im Vorfeld.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Peter Hirsch, Thomas Musch
- Kontakttelefon
- +497351526333
- Kontakt-E-Mail
- poststelle.verkehrsamt@biberach.de
- Adresse
- Landratsamt Biberach, 88400 Biberach
Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Biberach und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verkehrslinien 218, 380, 381, 382 sowie die Regiobuslinie X380 je Linie in Form einer Direktvergabe für öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.05.2026 (Synchronisationszeitpunkt Linienbündel Nr. 2 - Raum Riedlingen) und damit mithin für 10 Monate zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen und die Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, mit welchem aufgrund der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Aufgabenträger geschlossen wird (Nettovertrag). Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING), aus der Allgemeinen Vorschriften des Landkreises Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Unternehmen zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die unten stehenden Linien kalkuliert: Linie 218: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 156.300 €/pro Jahr, Linie 380: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 57.200 €/pro Jahr, Linie 381: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 232.700 €/pro Jahr, Linie 382: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 36.600 €/pro Jahr, Linie X380: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 481.500 €/pro Jahr. Die Verfahrensart ist nicht wie unten beschrieben ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 sondern eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit einer kleinen Markterkundung im Vorfeld.
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- Auftraggeber
- Landkreis Biberach
- Titel
- Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 218, 380, 381, 382 sowie der Regiobuslinie X380 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe je Linie an ein oder mehrere Unternehmen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.
- Typ
- Hauptcode
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- Ort
- Biberach
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