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    Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 218, 380, 381, 382 sowie der Regiobuslinie X380 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe je Linie an ein oder mehrere Unternehmen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.

    Landkreis Biberach

    Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 218, 380, 381, 382 sowie der Regiobuslinie X380 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe je Linie an ein oder mehrere Unternehmen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      29. juli kl. 10:5029. juli 2024 kl. 10:50
    2. Vertragsbeginn

      1. aug. kl. 00:001. august 2025 kl. 00:00
    3. Vertragsende

      31. mai kl. 00:0031. mai 2026 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Biberach/Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 218, 380, 381, 382 sowie der Regiobuslinie X380 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe je Linie an ein oder mehrere Unternehmen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Fergetransport

    Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Biberach und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verkehrslinien 218, 380, 381, 382 sowie die Regiobuslinie X380 je Linie in Form einer Direktvergabe für öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.05.2026 (Synchronisationszeitpunkt Linienbündel Nr. 2 - Raum Riedlingen) und damit mithin für 10 Monate zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen und die Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, mit welchem aufgrund der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Aufgabenträger geschlossen wird (Nettovertrag). Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING), aus der Allgemeinen Vorschriften des Landkreises Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Unternehmen zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die unten stehenden Linien kalkuliert: Linie 218: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 156.300 €/pro Jahr, Linie 380: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 57.200 €/pro Jahr, Linie 381: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 232.700 €/pro Jahr, Linie 382: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 36.600 €/pro Jahr, Linie X380: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 481.500 €/pro Jahr. Die Verfahrensart ist nicht wie unten beschrieben ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 sondern eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit einer kleinen Markterkundung im Vorfeld.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Biberach und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verkehrslinien 218, 380, 381, 382 sowie die Regiobuslinie X380 je Linie in Form einer Direktvergabe für öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.05.2026 (Synchronisationszeitpunkt Linienbündel Nr. 2 - Raum Riedlingen) und damit mithin für 10 Monate zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen und die Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, mit welchem aufgrund der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Aufgabenträger geschlossen wird (Nettovertrag). Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING), aus der Allgemeinen Vorschriften des Landkreises Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Unternehmen zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die unten stehenden Linien kalkuliert: Linie 218: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 156.300 €/pro Jahr, Linie 380: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 57.200 €/pro Jahr, Linie 381: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 232.700 €/pro Jahr, Linie 382: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 36.600 €/pro Jahr, Linie X380: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 481.500 €/pro Jahr. Die Verfahrensart ist nicht wie unten beschrieben ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 sondern eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit einer kleinen Markterkundung im Vorfeld.

      Kontaktperson
      Peter Hirsch, Thomas Musch
      Kontakttelefon
      +497351526333
      Kontakt-E-Mail
      poststelle.verkehrsamt@biberach.de
      Adresse
      Landratsamt Biberach, 88400 Biberach

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    Zuschlagskriterien

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    Qualifikationsanforderungen

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    Auftraggeber
    Landkreis Biberach
    Titel
    Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 218, 380, 381, 382 sowie der Regiobuslinie X380 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe je Linie an ein oder mehrere Unternehmen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Biberach

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    • Landkreis Biberach

      Fergetransport

      Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 gemäß Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 PBefG und §§ 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag)

      Das Landratsamt Biberach plant die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen für die Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 für einen Zeitraum von 10 Jahren. Es handelt sich um einen Bruttovertrag, bei dem die Einnahmen aus Fahrgelderlösen und Ausgleichsleistungen in Höhe von ca. 1,5 Mio. € pro Jahr an den Landkreis Biberach abgeführt werden müssen. Weitere Informationen können bei den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg, Sigmaringen oder den Verkehrsverbünden (Bodo, DING, Naldo) angefragt werden.

      Planung31. juli 2026
    • Zollernalbkreis

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Burladingen“

      Der Zollernalbkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Burladingen“, welches die Linien 369, 380, 385 und 368 umfasst. Der Auftrag beinhaltet Verkehrsdienste des ÖPNV, einschließlich flexibler Bedienformen, und erfordert, dass der Auftragnehmer einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringt. HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH hat heute einen ähnlichen Vertrag.

      Planung11. aug. 2026
    • Landratsamt Heidenheim

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

      Das Landratsamt Heidenheim plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim. Der Auftrag umfasst die Verkehrsdienste auf mehreren Buslinien mit einem jährlichen Kilometerleistungsvolumen von ca. 780.000 km. Der ÖDA wird Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan enthalten.

      Planung21. juli 2026
      21. nov. 2026(44 Tage)
    • Zollernalbkreis

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“

      Der Zollernalbkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehre im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“ mit den Linien 350, 355 und 360, mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Auftrag umfasst Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen, wobei der Auftragnehmer einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen muss und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zu berücksichtigen sind. HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH hat wahrscheinlich den aktuellen Vertrag.

      Planung11. aug. 2026
    • Landkreis Sigmaringen

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 5 "Nord/Gammertingen"

      Der Landkreis Sigmaringen plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 5 "Nord/Gammertingen" für die Linien 2, 8, 9, 390 und 393. Der Auftragnehmer muss einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen und die Anforderungen der EU-Clean-Vehicle-Directive (CVD) sowie des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes erfüllen. Interessierte Lieferanten können sich für weitere Details und bezüglich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge auf Abschnitt 5.1 der Bekanntmachung beziehen.

      Planung13. aug. 2026