Vorabbekanntmachung zur Verkehrslinie 216 inklusive des Linienbedarfsverkehrs 216/1 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.
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Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV und beabsichtigt, als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007, die Verkehrslinie 216 inklusive des Linienbedarfsverkehrs 216/1 in Form einer Direktvergabe für öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.03.2027 (Synchronisationszeitpunkt Linienbündel Nr. 5 – Raum Biberach - Bad Schussenried - Schemmerhofen) und damit mithin für 22 Monate zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen und die Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, mit welchem aufgrund der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Aufgabenträger geschlossen wird (Nettovertrag). Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING) und des bodo-Verkehrsverbundes, aus den Allgemeinen Vorschriften der Landkreise Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr" und Ravensburg "Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Unternehmen zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die Linie 216 inklusive des Linienbedarfsverkehrs 216/1 kalkuliert: Bruttofahrgelderlöse in Höhe von 408.301,27 € und Ausgleichsleistungen aus den Allgemeinen Vorschriften in Höhe von 110.279,96 €.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Peter Hirsch, Jonathan Lieb
- Kontakttelefon
- +497351526333
- Kontakt-E-Mail
- poststelle.verkehrsamt@biberach.de
- Adresse
- Landratsamt Biberach, 88400 Biberach
Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV und beabsichtigt, als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007, die Verkehrslinie 216 inklusive des Linienbedarfsverkehrs 216/1 in Form einer Direktvergabe für öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.03.2027 (Synchronisationszeitpunkt Linienbündel Nr. 5 – Raum Biberach - Bad Schussenried - Schemmerhofen) und damit mithin für 22 Monate zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen und die Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, mit welchem aufgrund der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Aufgabenträger geschlossen wird (Nettovertrag). Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING) und des bodo-Verkehrsverbundes, aus den Allgemeinen Vorschriften der Landkreise Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr" und Ravensburg "Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Unternehmen zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die Linie 216 inklusive des Linienbedarfsverkehrs 216/1 kalkuliert: Bruttofahrgelderlöse in Höhe von 408.301,27 € und Ausgleichsleistungen aus den Allgemeinen Vorschriften in Höhe von 110.279,96 €.
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- Auftraggeber
- Landkreis Biberach
- Titel
- Vorabbekanntmachung zur Verkehrslinie 216 inklusive des Linienbedarfsverkehrs 216/1 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Biberach
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