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    Vorabbekanntmachung zur Verkehrslinie 216 inklusive des Linienbedarfsverkehrs 216/1 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.

    Landkreis Biberach

    Vorabbekanntmachung zur Verkehrslinie 216 inklusive des Linienbedarfsverkehrs 216/1 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      May 29, 12:07 PMMay 29, 2024 12:07 PM
    2. Vertragsbeginn

      Jun 1, 12:00 AMJune 1, 2025 12:00 AM
    3. Vertragsende

      Mar 31, 12:00 AMMarch 31, 2027 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Biberach/Vorabbekanntmachung zur Verkehrslinie 216 inklusive des Linienbedarfsverkehrs 216/1 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Fergetransport

    Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV und beabsichtigt, als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007, die Verkehrslinie 216 inklusive des Linienbedarfsverkehrs 216/1 in Form einer Direktvergabe für öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.03.2027 (Synchronisationszeitpunkt Linienbündel Nr. 5 – Raum Biberach - Bad Schussenried - Schemmerhofen) und damit mithin für 22 Monate zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen und die Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, mit welchem aufgrund der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Aufgabenträger geschlossen wird (Nettovertrag). Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING) und des bodo-Verkehrsverbundes, aus den Allgemeinen Vorschriften der Landkreise Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr" und Ravensburg "Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Unternehmen zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die Linie 216 inklusive des Linienbedarfsverkehrs 216/1 kalkuliert: Bruttofahrgelderlöse in Höhe von 408.301,27 € und Ausgleichsleistungen aus den Allgemeinen Vorschriften in Höhe von 110.279,96 €.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV und beabsichtigt, als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007, die Verkehrslinie 216 inklusive des Linienbedarfsverkehrs 216/1 in Form einer Direktvergabe für öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.03.2027 (Synchronisationszeitpunkt Linienbündel Nr. 5 – Raum Biberach - Bad Schussenried - Schemmerhofen) und damit mithin für 22 Monate zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen und die Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, mit welchem aufgrund der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Aufgabenträger geschlossen wird (Nettovertrag). Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING) und des bodo-Verkehrsverbundes, aus den Allgemeinen Vorschriften der Landkreise Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr" und Ravensburg "Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) als Höchsttarif", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Unternehmen zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die Linie 216 inklusive des Linienbedarfsverkehrs 216/1 kalkuliert: Bruttofahrgelderlöse in Höhe von 408.301,27 € und Ausgleichsleistungen aus den Allgemeinen Vorschriften in Höhe von 110.279,96 €.

      Kontaktperson
      Peter Hirsch, Jonathan Lieb
      Kontakttelefon
      +497351526333
      Kontakt-E-Mail
      poststelle.verkehrsamt@biberach.de
      Adresse
      Landratsamt Biberach, 88400 Biberach

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    Zuschlagskriterien

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    Qualifikationsanforderungen

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    Auftraggeber
    Landkreis Biberach
    Titel
    Vorabbekanntmachung zur Verkehrslinie 216 inklusive des Linienbedarfsverkehrs 216/1 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Biberach

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Landkreis Biberach

      Fergetransport

      Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 gemäß Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 PBefG und §§ 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag)

      Das Landratsamt Biberach plant die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen für die Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 für einen Zeitraum von 10 Jahren. Es handelt sich um einen Bruttovertrag, bei dem die Einnahmen aus Fahrgelderlösen und Ausgleichsleistungen in Höhe von ca. 1,5 Mio. € pro Jahr an den Landkreis Biberach abgeführt werden müssen. Weitere Informationen können bei den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg, Sigmaringen oder den Verkehrsverbünden (Bodo, DING, Naldo) angefragt werden.

      PlanungJul 31, 2026
    • Landratsamt Heidenheim

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

      Das Landratsamt Heidenheim plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim. Der Auftrag umfasst die Verkehrsdienste auf mehreren Buslinien mit einem jährlichen Kilometerleistungsvolumen von ca. 780.000 km. Der ÖDA wird Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan enthalten.

      PlanungJul 21, 2026
      Nov 21, 2026(44 Tage)
    • Landkreis Schweinfurt

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen auf den Linien 210, 212, 213 und 214 ("Los 1") im Landkreis Schweinfurt und angrenzenden Landkreisen

      Der Landkreis Schweinfurt plant die Beschaffung von Personenbeförderungsleistungen für die Linien 210, 212, 213 und 214 im Landkreis Schweinfurt und angrenzenden Landkreisen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst alle gegenwärtigen und zukünftigen öffentlichen Personenverkehrsdienste im "Los 1", einschließlich Linienverkehr und flexibler Bedienformen. Interessierte Unternehmen können sich für weitere Einzelheiten und bezüglich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 beziehen.

      PlanungJun 10, 2026
    • Universität Bremen über Hochschule Bremen

      Fergetransport

      Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Diepholz Nordwest

      Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Diepholz Nordwest. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste in diesem Bereich, einschließlich Linienverkehr und flexibler Bedienformen. Interessierte Lieferanten können sich über die Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 informieren.

      PlanungJun 26, 2026
    • Zollernalbkreis

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Burladingen“

      Der Zollernalbkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Burladingen“, welches die Linien 369, 380, 385 und 368 umfasst. Der Auftrag beinhaltet Verkehrsdienste des ÖPNV, einschließlich flexibler Bedienformen, und erfordert, dass der Auftragnehmer einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringt. HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH hat heute einen ähnlichen Vertrag.

      PlanungAug 11, 2026