Vorabbekanntmachung zur Verkehrslinie 390 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.
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Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV und beabsichtigt aufgrund der vorübergehenden Übertragung der originären Zuständigkeit mit vergaberechtlicher Zuständigkeit (bis 31.07.2028) vom Landkreis Sigmaringen auf den Landkreis Biberach, als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007, die Verkehrslinie 390 in Form einer Direktvergabe für öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.07.2028 (Synchronisationszeitpunkt Linienbündel "Nord/Gammertingen", Teilfortschreibung Linienbündelungskonzept 2022 des Landkreis Sigmaringen) und damit mithin für 37 Monate zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen und die Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, mit welchem aufgrund der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Aufgabenträger geschlossen wird (Nettovertrag). Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING) und des Verkehrsverbundes naldo, aus den Allgemeinen Vorschriften der Landkreise Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr" und Sigmaringen "Satzung gemäß Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Festlegung und Rabattierung von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr im Gebiet des Landkreises Sigmaringen", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Unternehmen zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die Linie 390 kalkuliert, Gemarkung Landkreis Biberach (Jahresfahrplankilometer: 190.960 km): Bruttofahrgelderlöse in Höhe von ca. 300.000 € und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 64.000 €, Gemarkung Landkreis Sigmaringen (Jahresfahrplankilometer 35.271 km): Bruttofahrgelderlöse in Höhe von Summe X €, welche direkt beim Verkehrsverbund naldo abgefragt werden können und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 83.000 €. Die Verfahrensart ist nicht wie unten beschrieben ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 sondern eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit einer kleinen Markterkundung im Vorfeld.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Peter Hirsch, Thomas Musch
- Kontakttelefon
- +497351526333
- Kontakt-E-Mail
- poststelle.verkehrsamt@biberach.de
- Adresse
- Landratsamt Biberach, 88400 Biberach
Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV und beabsichtigt aufgrund der vorübergehenden Übertragung der originären Zuständigkeit mit vergaberechtlicher Zuständigkeit (bis 31.07.2028) vom Landkreis Sigmaringen auf den Landkreis Biberach, als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007, die Verkehrslinie 390 in Form einer Direktvergabe für öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.07.2028 (Synchronisationszeitpunkt Linienbündel "Nord/Gammertingen", Teilfortschreibung Linienbündelungskonzept 2022 des Landkreis Sigmaringen) und damit mithin für 37 Monate zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen und die Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, mit welchem aufgrund der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Aufgabenträger geschlossen wird (Nettovertrag). Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING) und des Verkehrsverbundes naldo, aus den Allgemeinen Vorschriften der Landkreise Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr" und Sigmaringen "Satzung gemäß Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Festlegung und Rabattierung von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr im Gebiet des Landkreises Sigmaringen", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Unternehmen zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die Linie 390 kalkuliert, Gemarkung Landkreis Biberach (Jahresfahrplankilometer: 190.960 km): Bruttofahrgelderlöse in Höhe von ca. 300.000 € und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 64.000 €, Gemarkung Landkreis Sigmaringen (Jahresfahrplankilometer 35.271 km): Bruttofahrgelderlöse in Höhe von Summe X €, welche direkt beim Verkehrsverbund naldo abgefragt werden können und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 83.000 €. Die Verfahrensart ist nicht wie unten beschrieben ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 sondern eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit einer kleinen Markterkundung im Vorfeld.
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- Auftraggeber
- Landkreis Biberach
- Titel
- Vorabbekanntmachung zur Verkehrslinie 390 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Biberach
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