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    Vorabbekanntmachung zur Verkehrslinie 390 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.

    Landkreis Biberach

    Vorabbekanntmachung zur Verkehrslinie 390 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Jun 25, 12:10 PMJune 25, 2024 12:10 PM
    2. Vertragsbeginn

      Jul 1, 12:00 AMJuly 1, 2025 12:00 AM
    3. Vertragsende

      Jul 31, 12:00 AMJuly 31, 2028 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Biberach/Vorabbekanntmachung zur Verkehrslinie 390 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Fergetransport

    Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV und beabsichtigt aufgrund der vorübergehenden Übertragung der originären Zuständigkeit mit vergaberechtlicher Zuständigkeit (bis 31.07.2028) vom Landkreis Sigmaringen auf den Landkreis Biberach, als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007, die Verkehrslinie 390 in Form einer Direktvergabe für öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.07.2028 (Synchronisationszeitpunkt Linienbündel "Nord/Gammertingen", Teilfortschreibung Linienbündelungskonzept 2022 des Landkreis Sigmaringen) und damit mithin für 37 Monate zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen und die Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, mit welchem aufgrund der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Aufgabenträger geschlossen wird (Nettovertrag). Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING) und des Verkehrsverbundes naldo, aus den Allgemeinen Vorschriften der Landkreise Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr" und Sigmaringen "Satzung gemäß Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Festlegung und Rabattierung von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr im Gebiet des Landkreises Sigmaringen", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Unternehmen zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die Linie 390 kalkuliert, Gemarkung Landkreis Biberach (Jahresfahrplankilometer: 190.960 km): Bruttofahrgelderlöse in Höhe von ca. 300.000 € und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 64.000 €, Gemarkung Landkreis Sigmaringen (Jahresfahrplankilometer 35.271 km): Bruttofahrgelderlöse in Höhe von Summe X €, welche direkt beim Verkehrsverbund naldo abgefragt werden können und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 83.000 €. Die Verfahrensart ist nicht wie unten beschrieben ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 sondern eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit einer kleinen Markterkundung im Vorfeld.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV und beabsichtigt aufgrund der vorübergehenden Übertragung der originären Zuständigkeit mit vergaberechtlicher Zuständigkeit (bis 31.07.2028) vom Landkreis Sigmaringen auf den Landkreis Biberach, als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007, die Verkehrslinie 390 in Form einer Direktvergabe für öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.07.2028 (Synchronisationszeitpunkt Linienbündel "Nord/Gammertingen", Teilfortschreibung Linienbündelungskonzept 2022 des Landkreis Sigmaringen) und damit mithin für 37 Monate zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen und die Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, mit welchem aufgrund der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Aufgabenträger geschlossen wird (Nettovertrag). Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING) und des Verkehrsverbundes naldo, aus den Allgemeinen Vorschriften der Landkreise Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr" und Sigmaringen "Satzung gemäß Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Festlegung und Rabattierung von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr im Gebiet des Landkreises Sigmaringen", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Unternehmen zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die Linie 390 kalkuliert, Gemarkung Landkreis Biberach (Jahresfahrplankilometer: 190.960 km): Bruttofahrgelderlöse in Höhe von ca. 300.000 € und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 64.000 €, Gemarkung Landkreis Sigmaringen (Jahresfahrplankilometer 35.271 km): Bruttofahrgelderlöse in Höhe von Summe X €, welche direkt beim Verkehrsverbund naldo abgefragt werden können und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 83.000 €. Die Verfahrensart ist nicht wie unten beschrieben ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 sondern eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit einer kleinen Markterkundung im Vorfeld.

      Kontaktperson
      Peter Hirsch, Thomas Musch
      Kontakttelefon
      +497351526333
      Kontakt-E-Mail
      poststelle.verkehrsamt@biberach.de
      Adresse
      Landratsamt Biberach, 88400 Biberach

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    Zuschlagskriterien

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    Qualifikationsanforderungen

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    Auftraggeber
    Landkreis Biberach
    Titel
    Vorabbekanntmachung zur Verkehrslinie 390 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Biberach

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      Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 gemäß Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 PBefG und §§ 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag)

      Das Landratsamt Biberach plant die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen für die Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 für einen Zeitraum von 10 Jahren. Es handelt sich um einen Bruttovertrag, bei dem die Einnahmen aus Fahrgelderlösen und Ausgleichsleistungen in Höhe von ca. 1,5 Mio. € pro Jahr an den Landkreis Biberach abgeführt werden müssen. Weitere Informationen können bei den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg, Sigmaringen oder den Verkehrsverbünden (Bodo, DING, Naldo) angefragt werden.

      PlanungJul 31, 2026
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      Der Landkreis Sigmaringen plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 5 "Nord/Gammertingen" für die Linien 2, 8, 9, 390 und 393. Der Auftragnehmer muss einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen und die Anforderungen der EU-Clean-Vehicle-Directive (CVD) sowie des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes erfüllen. Interessierte Lieferanten können sich für weitere Details und bezüglich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge auf Abschnitt 5.1 der Bekanntmachung beziehen.

      PlanungAug 13, 2026
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      Der Zollernalbkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Burladingen“, welches die Linien 369, 380, 385 und 368 umfasst. Der Auftrag beinhaltet Verkehrsdienste des ÖPNV, einschließlich flexibler Bedienformen, und erfordert, dass der Auftragnehmer einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringt. HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH hat heute einen ähnlichen Vertrag.

      PlanungAug 11, 2026
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      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 6 "Nordost/Bad Saulgau"

      Der Landkreis Sigmaringen plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 6 "Nordost/Bad Saulgau". Der Auftrag umfasst die Linien 393 (Abschnitt Herbertingen - Riedlingen), 419, 470 und 7570 (Abschnitt Herbertingen/Ertingen - Bad Saulgau) und hat eine Laufzeit von 9 Jahren. Interessierte Unternehmen können sich gemäß § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge bewerben.

      PlanungAug 13, 2026
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      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“

      Der Zollernalbkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehre im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“ mit den Linien 350, 355 und 360, mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Auftrag umfasst Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen, wobei der Auftragnehmer einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen muss und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zu berücksichtigen sind. HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH hat wahrscheinlich den aktuellen Vertrag.

      PlanungAug 11, 2026