Vorplanung (HOAI 2021 LP 1 - 2) zum HWS Guben 3. Bauabschnitt - Plastinarium bis Eisenbahnbrücke
Arkitekttjenester
Das Landesamt für Umwelt benötigt Planungsdienstleistungen (Vorplanung nach HOAI 2021 LP 1-2) für den 3. Bauabschnitt des Hochwasserschutzes Guben, der den Bereich vom Plastinarium bis zur Eisenbahnbrücke an der Lausitzer Neiße umfasst. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Angebotspreises (30 %), des Arbeitsplans (15 %), des Zeitplans (15 %), der Referenzen des Projektleiters (20 %) und der Referenzen des Umweltplaners (20 %). Bewerber müssen die Erlaubnis zur Berufsausübung (Eintragung in Berufs- oder Handelsregister/Architektenkammer) und eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden nachweisen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- +49 332014420
- Kontakt-E-Mail
- VergabestelleS6@LfU.Brandenburg.de
- Adresse
- Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Lausitzer Neiße - Hochwasserschutz in der Ortslage Guben HWS Guben 3. Bauabschnitt - Plastinarium bis Eisenbahnbrücke Vorplanung (HOAI 2021 LP 1 - 2)
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Angebotspreis wird mittels der linearen Interpolation bepunktete. Die Berechung erfolgt nach folgender Formel: = 2 Pkt. - ((zu bewertendes Angebot - günstigstes Angebot) / günstigstes Angebot) x 2 Pkt. Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 60 Punkten ergibt. Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet.
Bewertungsmethode
Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 60 Punkten ergibt. Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet.
Beschreibung
Der Bieter hat die vorgesehene Vorgehensweise für die Bearbeitung des Auftrags darzustellen. Dabei sind insbesondere die wesentlichen Arbeitsschritte, deren inhaltliche Abhängigkeiten, erforderliche Abstimmungen und Schnittstellen sowie wesentliche projektspezifische Risiken und die vorgesehenen Maßnahmen zu deren Bewältigung darzustellen. Die Darstellung ist auf maximal 2 DIN-A4-Seiten zu begrenzen. Ein vollständig fehlender Arbeitsplan stellt keine mit 0 Punkten zu bewertende Leistung dar. Das Fehlen des geforderten Arbeitsplans führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, soweit eine Nachforderung nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen ist.
Bewertungsmethode
Bewertet wird, wie der Bieter fachlich an die Aufgabe heran geht, anhand folgender Merkmale:
- Vollständigkeit der wesentlichen Arbeitsschritte
- inhaltliche Reihenfolge und Abhängigkeiten
- Bezug zu den konkreten Projektanforderungen
- Schnittstellen zwischen den Planungsbeteiligten
- Identifikation wesentlicher Projektrisiken
- Qualität der vorgeschlagenen Problemlösungsansätze
Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten ergibt.
- 0 Punkte: Die Darstellung lässt keine nachvollziehbare auftragsbezogene Vorgehensweise erkennen oder weist wesentliche Lücken auf. Wesentliche Arbeitsschritte, Schnittstellen oder Abhängigkeiten werden nicht oder offensichtlich nicht auftragsbezogen dargestellt.
- 1 Punkt: Die wesentlichen Arbeitsschritte werden inhaltlich und in ihrer Reihenfolge nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung lässt eine grundsätzlich geeignete Vorgehensweise für die Bearbeitung des Auftrags erkennen.
- 2 Punkte: Die wesentlichen Arbeitsschritte werden inhaltlich und in ihrer Reihenfolge nachvollziehbar dargestellt. Darüber hinaus werden die für den konkreten Auftrag wesentlichen Schnittstellen und Abhängigkeiten sowie relevante projektspezifische Risiken bzw. mögliche Probleme und geeignete Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Bewältigung konkret und auftragsbezogen dargestellt. Eine Darstellung wird als nachvollziehbar angesehen, wenn sich aus ihr eine schlüssige Abfolge der wesentlichen Arbeitsschritte ergibt, die erkennbar auf die konkreten Anforderungen des vorliegenden Auftrags abgestimmt ist und die wesentlichen fachlichen, zeitlichen und organisatorischen Abhängigkeiten berücksichtigt.
Beschreibung
Der Bieter hat die vorgesehene zeitliche Organisation und Abwicklung des Auftrags darzustellen. Dabei sind insbesondere die wesentlichen Arbeitsschritte und Teilabläufe mit ihrem jeweiligen Zeitbedarf, deren zeitliche Abhängigkeiten, maßgebliche Meilensteine sowie erforderliche Abstimmungs-, Prüf- und Beteiligungsprozesse darzustellen. Darüber hinaus sind wesentliche projektspezifische Terminrisiken sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Einhaltung der vorgegebenen bzw. vorgesehenen Gesamtbearbeitungszeit darzustellen. Die Darstellung ist in übersichtlicher tabellarischer Form auf maximal 2 DIN-A4-Seiten zu begrenzen. Ein vollständig fehlender Zeitplan stellt keine mit 0 Punkten zu bewertende Leistung dar. Das Fehlen des geforderten Zeitplans führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, soweit eine Nachforderung nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen ist.
Bewertungsmethode
Bewertet wird, wie der Bieter die zeitliche Bearbeitung organisiert, anhand folgender Merkmale:
- Bearbeitungsdauer
- Meilensteine
- Abhängigkeiten
- Prüf- und Abstimmungszeiten
- Genehmigungs-/Beteiligungsprozesse
- Puffer
- kritischer Terminpfad
- Maßnahmen bei Terminverzögerungen
Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten ergibt.
- 0 Punkte: Der Zeitplan ist nicht nachvollziehbar oder weist wesentliche Lücken auf. Die wesentlichen Bearbeitungsschritte und zeitlichen Abhängigkeiten sind nicht ausreichend dargestellt.
- 1 Punkt: Die wesentlichen Bearbeitungsschritte und der vorgesehene Gesamtablauf werden mit zeitlicher Zuordnung dargestellt. Wesentliche Meilensteine und die voraussichtliche Gesamtbearbeitungszeit sind erkennbar.
- 2 Punkte: Die wesentlichen Bearbeitungsschritte, Meilensteine und zeitlichen Abhängigkeiten werden nachvollziehbar dargestellt. Die für den konkreten Auftrag wesentlichen Abstimmungs-, Prüf- und Beteiligungsprozesse sowie erkennbare projektspezifische Risiken und deren zeitliche Auswirkungen werden berücksichtigt. Der Zeitplan lässt erkennen, wie Terminrisiken vermieden bzw. aufgefangen werden sollen. Als nachvollziehbar gilt der Zeitplan, wenn aus der Darstellung eindeutig hervorgeht, in welcher zeitlichen Reihenfolge die wesentlichen Arbeitsschritte und Teilabläufe durchgeführt werden, welcher Zeitbedarf hierfür jeweils vorgesehen ist und welche zeitlichen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Arbeitsschritten bestehen. Der Zeitplan muss erkennen lassen, dass die vorgesehenen Bearbeitungszeiten, Meilensteine und Abstimmungs-, Prüf- und Beteiligungsprozesse in einem schlüssigen Verhältnis zueinander stehen und die vorgesehene Gesamtbearbeitungszeit eingehalten werden kann.
Beschreibung
Bewertet werden die vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzen der für die Projektleitung vorgesehenen Person. Für die Einreichtung der Referenzen ist zwingend die Anlage 18_HWSGuben3.BA_DeckblattReferenzen.docx zu verwenden! Als vergleichbar gelten abgeschlossene Referenzprojekte, bei denen Planungsleistungen für Hochwasserschutzanlagen an einem oberirdischen Gewässer erbracht wurden. Die Vergleichbarkeit wird insbesondere anhand der Art und des Umfangs der Planungsleistung, der technischen Komplexität, der Randbedingungen und der Funktion der Anlage beurteilt. Vergleichbar sind insbesondere Planungen von Deichen, Hochwasserschutzmauern, mobilen Hochwasserschutzsystemen, Gewässerausbau-/Gewässerumgestaltungsmaßnahmen mit Hochwasserschutzfunktion sowie Kombinationen dieser Maßnahmen. Vollständig fehlende Referenzen stellen keine mit 0 Punkten zu bewertende Leistung dar. Das Fehlen vollständig fehlender Referenzen führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, soweit eine Nachforderung nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen ist.
Bewertungsmethode
Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 40 Punkten ergibt.
- 0 Punkte: keine vergleichbare Referenz
- 1 Punkt: 1-2 vergleichbare Referenzen
- 2 Punkte: 3 oder mehr vergleichbare Referenzen
Beschreibung
Bewertet werden vergleichbare, abgeschlossene Referenzprojekte der für die Umweltplanung vorgesehenen Person. Für die Einreichtung der Referenzen ist zwingend die Anlage 18_HWSGuben3.BA_DeckblattReferenzen.docx zu verwenden! Als vergleichbar gelten abgeschlossene Referenzprojekte, bei denen im Zusammenhang mit wasserbaulichen Maßnahmen bzw. Hochwasserschutzmaßnahmen umweltplanerische Leistungen, erbracht wurden. Vollständig fehlende Referenzen stellen keine mit 0 Punkten zu bewertende Leistung dar. Das Fehlen vollständig fehlender Referenzen führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, soweit eine Nachforderung nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen ist.
Bewertungsmethode
Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 40 Punkten ergibt.
- 0 Punkte: keine vergleichbare Referenz
- 1 Punkt: 1-2 vergleichbare Referenzen
- 2 Punkte: 3 oder mehr vergleichbare Referenzen
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Nachweis zur Erlaubnis über Berufsausübung gem. § 44 VgV
Dokumentationsanforderung
Nachweis durch einen Beleg der Eintragung in die Berufs- oder Handelsregister / Architektenkammer oder gleichwertig.
Beschreibung
Es muss eine Berufshaftpflicht gem. § 45 Abs.1 Satz 3 VgV nachgewiesen werden.
Dokumentationsanforderung
Aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für eine Deckungssumme in Höhe von mind. 1,5 Mio für Personen- und mindestens 1,5 Mio für Sachschaden
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Landesamt für Umwelt
- Titel
- Vorplanung (HOAI 2021 LP 1 - 2) zum HWS Guben 3. Bauabschnitt - Plastinarium bis Eisenbahnbrücke
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
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