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    Wissenschaftl. Konzeptionierung Handlungsfeld 3 Kita-Qualitätsgesetz

    Ministerium für Bildung und Kultur

    Wissenschaftl. Konzeptionierung Handlungsfeld 3 Kita-Qualitätsgesetz

    1. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      Jun 26, 8:00 PMJune 26, 2024 8:00 PM
    2. Fragefrist

      Jan 20, 11:00 AMJanuary 20, 2026 11:00 AM
    3. Angebotsfrist

      Feb 3, 11:00 AMFebruary 3, 2026 11:00 AM
    4. Vertragsbeginn

      Apr 30, 10:00 PMApril 30, 2026 10:00 PM
    5. Bindefrist

      May 3, 10:00 AMMay 3, 2026 10:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Ministerium für Bildung und Kultur/Wissenschaftl. Konzeptionierung Handlungsfeld 3 Kita-Qualitätsgesetz

    Abgelaufen

    Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.

    Brief

    Bedriftsrådgivning

    Qualitätssteigernde Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen hängen grundlegend davon ab, ob ausreichend Personal in den Einrichtungen beschäftigt ist. Der erhöhte Fachkraftbedarf, insbesondere in den westdeutschen Bundesländern, zeigt sich hier als hemmender Faktor. Aus diesem Grund sollen die örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Umsetzung der Maßnahmen im Handlungsfeld 3 des Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Zurverfügungstellung von Budgets zur Beschäftigung von Fachberatungen (FB), Kita-Sozialarbeiter*innen und zur Schaffung von einrichtungsübergreifenden Fachkräfte (-pools) gestärkt werden. Im Handlungsfeld 3 geht es insgesamt um den Aufbau gänzlich neuer administrativer Strukturen sowie der Anpassung der Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Landkreisen bzw. dem Regionalverband Saarbrücken. Dabei nehmen die Fachberatungen eine übergeordnete Rolle ein, insofern, als dass sie auch die Themen Kita-Sozialarbeit und Fachkräfte (-pools) fachlich in die Praxis integrieren müssen. Zur Implementierung der Maßnahmen in die Praxis ist daher die Intensivierung der Fachberatungen und ggf. die Qualifikation dieser auf der Grundlage von Handreichungen und Konzepte zu den aus der Praxis als am relevantesten definierten Themen unabdingbar. Die ausführlichen Handreichungen und die konkretisierenden Konzepte zu deren Inhalten für folgende Themen sind dabei handlungsleitend: • Meldungen nach §47 SGB VIII • Kita-Sozialarbeit • Inklusive Arbeit • Fachkräfte (-pools) • Wald-Kitas und naturnahe Gruppen • Familienzentren Durch die wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Themen in Form von Handreichungen und Konzepten sowie die Schulungen zu deren Umsetzung können Fachberatungen die Implementierung dieser Maßnahmen in die Praxis initiieren und dauerhaft begleiten. Somit sind diese Maßnahmen dazu geeignet, die vorhandenen Fachkräfte vor Ort langfristig zu unterstützen und auch die Einrichtungen der Frühen Bildung durch eine zusätzliche, multiprofessionelle Perspektive auf übergeordnete Themen anschlussfähig zu halten und zu verstärken, wie z. B. die quartiersbezogene Armutsbekämpfung. Durch das so mögliche standardisierte Vorgehen der Fachberatungen anhand der Handreichungen und Konzepte sowie auf Grundlage der Schulungen sollen die Landkreise im Saarland und der Regionalverband Saarbrücken durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln die Möglichkeit erhalten, ihre Aufgaben noch umfassender wahrnehmen zu können. Die Beauftragung der landesspezifischen Handreichungen und Konzepten für die Umsetzung der Maßnahmen im Handlungsfeld 3sowie die Durchführung der Schulungen sollen zur Umsetzung bzw. als Rahmen der Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Kita-Qualitätsgesetz) deshalb an einen Auftragnehmer vergeben werden, der in diesem Bereich über die notwendigen wissenschaftlichen, strukturellen und personellen Ressourcen verfügt sowie neben einer profunden Kenntnis der saarländischen Kita-Landschaft bereits umfangreiche Erfahrungen in den entsprechenden theorie- und praxisorientierten saarländischen Netzwerken nachweisen kann und da her die notwendige landesspezifische pädagogische, rechtliche und organisationale Expertise aufweist. Die zu erstellenden Handreichungen und Konzepte sollen als Arbeitsgrundlage zur Standardisierung des Aufgabenfeldes dienen und somit die Aufgabenorganisation und Aufgabenstrukturen der saarländische Kita-Landschaft stärken. Sie sollen das Ergebnis eines iterativen Prozesses im Nexus zwischen Theorie und Praxis sein und den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken und dem Ministerium für Bildung und Kultur gleichsam als Leitlinie und Basis zukünftiger organisationaler Überlegungen dienen.

    Ergebnis

    Gewinner
    FITT-Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gemeinnützige GmbH
    Anzahl Angebote
    0
    Vertragswert
    1 €

    Über das Angebot

      Qualitätssteigernde Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen hängen grundlegend davon ab, ob ausreichend Personal in den Einrichtungen beschäftigt ist. Der erhöhte Fachkraftbedarf, insbesondere in den westdeutschen Bundesländern, zeigt sich hier als hemmender Faktor. Aus diesem Grund sollen die örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Umsetzung der Maßnahmen im Handlungsfeld 3 des Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Zurverfügungstellung von Budgets zur Beschäftigung von Fachberatungen (FB), Kita-Sozialarbeiter*innen und zur Schaffung von einrichtungsübergreifenden Fachkräfte (-pools) gestärkt werden. Im Handlungsfeld 3 geht es insgesamt um den Aufbau gänzlich neuer administrativer Strukturen sowie der Anpassung der Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Landkreisen bzw. dem Regionalverband Saarbrücken. Dabei nehmen die Fachberatungen eine übergeordnete Rolle ein, insofern, als dass sie auch die Themen Kita-Sozialarbeit und Fachkräfte (-pools) fachlich in die Praxis integrieren müssen. Zur Implementierung der Maßnahmen in die Praxis ist daher die Intensivierung der Fachberatungen und ggf. die Qualifikation dieser auf der Grundlage von Handreichungen und Konzepte zu den aus der Praxis als am relevantesten definierten Themen unabdingbar. Die ausführlichen Handreichungen und die konkretisierenden Konzepte zu deren Inhalten für folgende Themen sind dabei handlungsleitend: • Meldungen nach §47 SGB VIII • Kita-Sozialarbeit • Inklusive Arbeit • Fachkräfte (-pools) • Wald-Kitas und naturnahe Gruppen • Familienzentren Durch die wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Themen in Form von Handreichungen und Konzepten sowie die Schulungen zu deren Umsetzung können Fachberatungen die Implementierung dieser Maßnahmen in die Praxis initiieren und dauerhaft begleiten. Somit sind diese Maßnahmen dazu geeignet, die vorhandenen Fachkräfte vor Ort langfristig zu unterstützen und auch die Einrichtungen der Frühen Bildung durch eine zusätzliche, multiprofessionelle Perspektive auf übergeordnete Themen anschlussfähig zu halten und zu verstärken, wie z. B. die quartiersbezogene Armutsbekämpfung. Durch das so mögliche standardisierte Vorgehen der Fachberatungen anhand der Handreichungen und Konzepte sowie auf Grundlage der Schulungen sollen die Landkreise im Saarland und der Regionalverband Saarbrücken durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln die Möglichkeit erhalten, ihre Aufgaben noch umfassender wahrnehmen zu können. Die Beauftragung der landesspezifischen Handreichungen und Konzepten für die Umsetzung der Maßnahmen im Handlungsfeld 3sowie die Durchführung der Schulungen sollen zur Umsetzung bzw. als Rahmen der Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Kita-Qualitätsgesetz) deshalb an einen Auftragnehmer vergeben werden, der in diesem Bereich über die notwendigen wissenschaftlichen, strukturellen und personellen Ressourcen verfügt sowie neben einer profunden Kenntnis der saarländischen Kita-Landschaft bereits umfangreiche Erfahrungen in den entsprechenden theorie- und praxisorientierten saarländischen Netzwerken nachweisen kann und da her die notwendige landesspezifische pädagogische, rechtliche und organisationale Expertise aufweist. Die zu erstellenden Handreichungen und Konzepte sollen als Arbeitsgrundlage zur Standardisierung des Aufgabenfeldes dienen und somit die Aufgabenorganisation und Aufgabenstrukturen der saarländische Kita-Landschaft stärken. Sie sollen das Ergebnis eines iterativen Prozesses im Nexus zwischen Theorie und Praxis sein und den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken und dem Ministerium für Bildung und Kultur gleichsam als Leitlinie und Basis zukünftiger organisationaler Überlegungen dienen.

      Kontaktperson
      Ref. A3/Zentrale Vergabestelle
      Kontakttelefon
      +4968150100
      Kontakt-E-Mail
      vergabe@bildung.saarland.de
      Adresse
      Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken

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    Zuschlagskriterien

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    Qualifikationsanforderungen

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    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Ministerium für Bildung und Kultur
    Titel
    Wissenschaftl. Konzeptionierung Handlungsfeld 3 Kita-Qualitätsgesetz
    Typ
    ErgebnisPräqualifikation
    Hauptcode
    79419000Beratung in Sachen Evaluierung
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Regionalverband Saarbrücken
    Dauer
    18 Monate