Firmenfitness für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung benötigt Firmenfitnessdienstleistungen für alle Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsens, einschließlich des Personals an Hochschulen, im Rahmen eines Dienstleistungskonzessionsvertrags über 4 Jahre. Die Dienstleistungen sollen landesweit in Niedersachsen erbracht werden und umfassen Sport- und Fitnessangebote. Die Zuschlagskriterien sind Preis für Beschäftigte (62%), niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang (31,4% für Diversität der Sport- und Fitnessangebote, 3,6% für Online- und Kursangebote) und Höhe der Verwaltungskostenpauschale (3%). Als Qualifikationsanforderung muss der Bieter Angaben zur Bonität (Geschäftskontenführung, finanzielle Gesamtverhältnisse, Umsatz der letzten drei Jahre) und zur Unternehmensgröße, Service- und Vertriebsstruktur sowie Personalbestand machen.
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- daniel.maniak@lzn.de
- Adresse
- Schiffgraben 12, 30159 Hannover
Zur Nutzung für sämtliche Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen einschließlich des an den Hochschulen tätigen Personals im Landesdienst gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 NHG soll ein Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB über Firmenfitnessdienstleistungen mit einer Anbieterin oder einem Anbieter für Sport- und Fitnessangebote im Rahmen von Firmenfitness geschlossen werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.Hovedtrekkene i prosedyrenDie Vergabe der Konzession erfolgt nach den Regelungen des GWB (vorrangig Teil 4, Kapitel 1, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3) und der KonzVgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
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Tildelingskriterier
Beskrivelse
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Basis der Jahrespreise inklusive Umsatzsteuer (brutto) für die anzubietende Basis-Individualvertragsvariation sowie für die anzubietende Premium-Individualvertragsvariation, die - jeweils für die einzelnen Gebietskategorien - die in Ziff. 4 bis 4.3 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen müssen. Für diese beiden vorgegebenen Individualvertragsvariationen wird jeweils ein Jahrespreis unter Berücksichtigung sämtlicher preisrelevanter Bestandteile, einschließlich einmaliger Kosten, ermittelt. Dazu werden die Preise für die einzelne Individualvertragsvariation auf ein Vertragsjahr (mit 52 Wochen und 365 Tagen), inkl. ggf. anfallender einmaliger Kosten, z.B. Einweisungs-, Einmalgebühren, hochgerechnet (Jahrespreis). Maßgeblich für die Bewertung ist der Mittelwert aus beiden Jahrespreise, dazu werden die beiden Jahrespreisen addiert und die Summe durch zwei geteilt. Sofern Anbieter ausschließlich eine Premium-Individualvertragsvariation anbieten, die eine unbeschränkte Nutzung der darin enthaltenen Sport- und Fitnessangebote pro Monat ermöglicht, erfolgt keine Bildung eines arithmetischen Durchschnitts, stattdessen ist für die Bewertung nur der Jahrespreis der Premium-Individualvertragsvariation maßgeblich. Die Kosten für Kursangebote im Sinne von Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) fließen nicht in die Ermittlung des Jahrespreises (siehe auch Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium "Preis für Beschäftigte") mit ein. Das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Mittelwert erhält 620 Punkte. Je Prozent höherem Preis erfolgt ein Abzug von 1 % der maximalen Punktzahl (6,2 Punkte).
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2.1 Unterkriterium "Diversität der Sport- und Fitnessangebote" (max. 314 Punkte): Hierbei fließt der Umfang des Sport- und Fitnessangebotes in eigenen stationären Einrichtungen und/oder in den stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und Verbundpartnern in räumlicher und inhaltlicher Sicht, der bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbar ist, anhand der vom Bieter ausgefüllten Vordrucke "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Basis-Individualvertragsvariation" und "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Premium-Individualvertragsvariation" in die Bewertung ein. Die Bewertung der niedersachsenweiten Abdeckung erfolgt auf Grundlage der Verfügbarkeit von Sport- und Fitnessangeboten in insgesamt 46 vorgegebenen Gebietskörperschaften. Die Punktevergabe erfolgt gebietskörperschaftsscharf nach einem transparenten Bewertungsschema sowohl für die angebotene Basis-Individualvertragsvariation als für die angebotene Premium-Individualvertragsvariation unter Berücksichtigung des Umfangs und der Vielfalt der angebotenen Leistungen. Für die Gebietskörperschaften der Gebietskategorie A, B und C, in denen ei-ne überdurchschnittlich hohe Zahl an Beschäftigten des Landes tätig ist, werden als Mindestanforderung ein bereits bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbares zwingend vorzuhaltendes Mindestangebot sowie eine erhöhte Gewichtung des darüber hinausgehenden Angebotsumfangs vorgenommen, um deren besondere Bedeutung für die Zielgruppe sachgerecht abzubilden. Die bewertungsrelevante Gesamtpunktzahl je Gebietskörperschaft ergibt sich aus der Summe von Grund- und Zusatzpunkten. Die Gesamtbewertung erfolgt durch Addition der über alle Gebietskörperschaften erzielten Punkte. Sofern Bieter ausschließlich eine Premium-Individualvertragsvariation anbieten, die eine unbeschränkte Nutzung der darin enthaltenen Sport- und Fitnessangebote ermöglicht, erfolgt die Punktevergabe für Grund- und Zusatzpunkte nur anhand der Abdeckung in dieser Premium-Individualvertragsvariation, wobei die erzielten Punkte pro Gebietskörperschaft verdoppelt werden. 2.1.1 Sport- und Fitnessangebote in den Gebietskörperschaften der Gebietskategorien A, B und C (18 Gebiete, max. 216 Punkte): In den als Gebietskörperschaften der Gebietskategorie A, B und C (vgl. Ziff. 3.1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) sowie Vordrucke "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Basis-Individualvertragsvariation" und "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Premium-Individualvertragsvariation") aufgeführten insgesamt 18 Gebietskörperschaften muss sowohl in der anzubietenden Basis-Individualvertragsvariation als auch in der anzubietenden Premium-Individualvertragsvariation bereits bei der Angebotsabgabe ein für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbares Angebot an Sport- und Fitnessangeboten in eigenen stationären Einrichtungen oder in stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen oder Verbundpartnern vorhanden sein, das jeweils die in Ziff. 4 bis 4.3 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) für die jeweilige Gebietskategorie vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen muss. Eine Vergabe von Grundpunkten für die Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen erfolgt nicht. Werden bei der Angebotsabgabe die jeweils vorgegebenen Mindestanforderungen in einer der Gebietskörperschaften der Gebietskategorien A, B und C nicht für den Zeit-punkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) eingehalten, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Für über die jeweiligen Mindestanforderungen in den Gebietskategorie A, B und C hinausgehenden Angebote werden jeweils getrennt für die anzubietende Basis- und die anzubietende Premium-Individualvertragsvariation Zusatzpunkte vergeben. Die Vergabe der Zusatzpunkte erfolgt gestaffelt entsprechend der Anzahl der über die vorgegebenen Mindeststandards hinaus-gehenden Angebote in den Bereichen zusätzliche Fitnessstudios, zusätzliche Frei- und/oder Hallenbäder sowie Zusatzangebote (wie Yoga-Studios, Boulderhallen, etc.). Hinsichtlich der Ausgestaltung der dabei vorgegebenen Staffelung wird auf die Bewertungsmatrix verwiesen. 2.1.2 Sport und Fitnessangebote in den Gebietskörperschaften der Gebietskategorie D (28 Gebiete, max. 98 Punkte): Bei den verbleibenden 28 Gebietskörperschaften der Gebietskategorie D erfolgt die Bewertung ebenfalls auf Grundlage einer gebietskörperschaftsbezogenen Punktevergabe, jeweils gesondert für die angebotene Basis-Individualvertragsvariation sowie für die Premium-Individualvertragsvariation. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist die vollständige Erfüllung der jeweils in Ziff. 4, Ziff. 4.1., Ziff. 4.2 dd) sowie Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorgegebenen Mindestanforderungen für die Gebietskategorie D in der jeweiligen Gebietskörperschaft. Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können keine Punkte erhalten, werden jedoch nicht ausgeschlossen. Dabei werden zunächst jeweils Grundpunkte für eine bereits bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbare Einhaltung der Mindestanforderungen vergeben. Zusätzlich werden Zusatzpunkte für über die Mindestanforderungen hinausgehende Leistungen vergeben. Die Bewertung erfolgt stufenweise anhand der in der Bewertungsmatrix festgelegten Ausprägungen. Maßgeblich sind insbesondere zusätzliche Fitnessstudios, zusätzliche Hallen- oder Freibäder sowie Zusatzangebote (wie Yoga-Studios, Boulderhallen, etc.). Konkrete Informationen zur Bewertung sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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Zusätzlich werden Punkte für kostenfreie Online-Angebote sowie ggf. kostenpflichtige Präventions-, Entspannungs- und / oder Ernährungskurse vergeben (siehe Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium: Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang, Unterkriterium "Online- und Kursangebote"). Für die konkrete Ausgestaltung der entsprechenden Punktevergabe wird auf die Bewertungsmatrix verwiesen.
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Hierbei erhalten Angebote, bei denen der jährliche Betrag von 250.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer (siehe Ziff. 9 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)) unterschritten wird, eine zusätzliche positive Bewertung, die sich prozentual an der niedrigsten Verwaltungskostenpauschale orientiert. Hinweis: Übersteigt der angegebene Wert die maximale Summe von 250.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Jahr, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Das Angebot mit der niedrigsten angegebenen Verwaltungskostenpauschale erhält 30 Punkte. Für jedes Prozent höherer Verwaltungskostenpauschale erfolgt ein Abzug von 1 % der maximalen Punktzahl (3 Punkte).
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- Innkjøper
- Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
- Tittel
- Firmenfitness für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen
- Type
- Hovedkode
- Tilleggskoder
- Varighet
- 4 år