2026-48_L460/B3_Knoten_Radwegneubau_Faunistische_Leistungen_Biotoptypenkartierung_Artenschutzfachbeitrag_ex-post
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
- Zuschlag
- Nur Preis
- Verfahrensart
- OffenEinstufig
- Vertrag
- Einkauf von DienstleistungenLaufzeit 15 Monate
Brief
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hannover – hat einen Vertrag mit UNR Büro für Raumplanung über faunistische Leistungen, Biotoptypenkartierung und Artenschutzfachbeiträge im Rahmen des Radwegneubaus an der L 460 zwischen Schulenburg und der B 3 in der Region Hannover abgeschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Monaten und einen Wert von 104.290 €. Die Leistungen umfassen eine umfassende faunistische Kartierung, die Erfassung von Biotoptypen nach dem niedersächsischen Kartierschlüssel, die Untersuchung auf gefährdete Farn- und Blütenpflanzen sowie FFH-Arten und die Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags.
Rådgivende ingeniører VVA
Ergebnis
- UNR Büro für RaumplanungGewinner
- 12Anzahl Angebote
- 104.290 €Vertragswert
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist.
Dokumentationsanforderung
Aktueller Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist.
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Anforderung anhand der Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: * 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. * 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. * Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. * Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Quelle
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Aus der Bekanntmachung
Im Rahmen des Neubau eines Radweges an der L 460 zwischen Schulenburg und der B 3 ist eine umfassende faunistische Kartierung durchzuführen. Zusätzlich sind die Biotoptypen im Untersuchungsgebiet zu erfassen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zusammenzustellen und fachlich zu erläutern. Die Biotoptypenkartierung ist flächendeckend nach dem niedersächsischen Kartierschlüssel (DRACHENFELS 2021) im Maßstab 1:1.000 durchzuführen. Die Biotoptypen sind bis auf die Ebene der Untereinheiten zu bestimmen. Bei Bedarf sind Nebencodes sowie bedeutsame Zusatzmerkmale zu erfassen. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach DRACHENFELS (2018). Die erfassten Biotoptypen sind in Text und Karte darzustellen. Darüber hinaus sind geschützte Biotope sowie Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (LRT) zu erfassen. Der Bereich des geplanten Baufeldes ist auf gefährdete Farn- und Blütenpflanzen gemäß Roter Liste einschließlich Arten der Vorwarnliste sowie auf Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zu untersuchen. Entsprechende Vorkommen sind in Text und Karte darzustellen. Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen sind insbesondere Brut- und Rastvögel, potenzielle Fledermausquartiere sowie Amphibienlaichgewässer aufgrund potenzieller Wanderbeziehungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist das Untersuchungsgebiet auf Vorkommen des Feldhamsters zu untersuchen. Das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag", Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB, Hrsg. BMVI), ist als fachliche Grundlage für die faunistischen Leistungen heranzuziehen. Der Begriff "Methodenblätter" bezieht sich auf die in diesem Gutachten enthaltenen Methodenblätter. Da der finale Verlauf des Radweges noch nicht abschließend festgelegt ist, wird der Planungsraum vorsorglich erweitert gefasst. Das Untersuchungsgebiet umfasst einen beidseitigen Korridor entlang der Landesstraße 460 mit einer Breite von ca. 50 m.
Kontakt
NLStBV-Z-Vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de- ErgebnisTyp
- Region HannoverOrt
- 71322500HauptcodeTechnische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
- 90700000Dienstleistungen im Umweltschutz90712000Umweltplanung90720000Umweltschutz