300 Neuausrichtung Herrenrodelstart Vergabe Generalunternehmerleistung
Oppføring av bygninger
Der Landkreis Berchtesgadener Land benötigt Generalunternehmerleistungen für den Neubau des Herrenrodelstarts an der Lotto Bayern Eisarena Königssee in Berchtesgadener Land. Das Projekt umfasst den Bau des Herrenrodelstartgebäudes, der Startstrecke und die Anbindung an die bestehende Bahn bis Segment 11. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Gesamtpreises, der sich aus den Kosten der Hauptleistung und den Wartungskosten über die gesamte Wartungsdauer zusammensetzt. Bewerber müssen einen Umsatz von mindestens 20 Millionen Euro netto pro Geschäftsjahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Bauleistungen nachweisen. Zudem sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Bauleistungen im Hochbau aus den letzten zehn Jahren erforderlich, die spezifische Anforderungen an den Pistenbau einer Kunsteisbahn mit NH3-Direktverdampfung, den Bau einer Kunsteisbahn mit mindestens 1800 m² Verdampferfläche für NH3 und den Bau sowie die Inbetriebnahme einer Kälteanlage mit mindestens 20 hydraulisch abgeglichenen NH3-direktverdampfenden Kühlstellen abdecken. Des Weiteren müssen Schlüsselpersonen benannt werden, darunter Spritzenführer mit Erfahrung in der Erstellung gewölbter und gekrümmter Flächen unter erhöhten Anforderungen nach DIN 18202, sowie Programmierer mit Erfahrung in der druckabhängigen, frequenzgerichteten Ansteuerung von NH3-Hermetic-Pumpen und der Steuerung einer NH3-direktverdampfenden Kunsteisbahn mit SPS Siemens S7. Das Unternehmen, das die Leistungen des Titels 2 (2.7) des Leistungsverzeichnisses erbringt, muss eine Zertifizierung für die Erstellung von Rohrleitungen bis einschließlich Kategorie II gemäß Art. 14 Abs. 2 b) der europäischen Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU besitzen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- 0049 8651 773-0
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@lra-bgl.de
- Adresse
- Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
300-Neuausrichtung Herrenrodelstart Vergabe Generalunternehmerleistung KEB - 424100/096100 Am Standort der Lotto Bayern Eisarena Königssee wird im Rahmen des Wiederaufbaus der Kunsteisbahn Schönau am Königssee nach Abschluss des ersten Bauabschnitts der Herrenrodelstart neu errichtet. Gegenstand des zweiten Bauabschnitts sind die Errichtung des Herrenrodelstartgebäudes einschließlich der Startstrecke sowie die Anbindung an die bestehende Bahn bis Segment 11. Für dieses Bauvorhaben werden Generalunternehmerleistungen ausgeschrieben. Der genaue Leistungsumfang des GU ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis und dem Vertrag (Vergabeunterlage 2151KEB_Vetragsbedingungen final).
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Einziges Zuschlagskriterium ist der Gesamtwertungspreis. Zur Bildung des Gesamtwertungspreisen wird die Angebotssumme der anzubietenden Wartungsarbeiten addiert. Dabei werden die Wartungskosten über die Gesamtwartungsdauer gerechnet. Dies ergibt die Gesamtkosten der Wartungsarbeiten. Der niedrigste Gesamtwertungspreis bestehend aus Gesamtkosten der Hauptleistung und Gesamtkosten der Wartungsarbeiten ist das wirtschaftlichste Angebot. In diese Wertung gehen nur Bieter ein, die geeignet sind den Auftrag auszuführen. Eine Auftragserteilung erfolgt nur für die Hauptleistung. Hinsichtlich der Beauftragung der Wartung wird auf Ziffer 5.1.1. Unterpunkt „Optionen“ dieser Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Bewertungsmethode
Der niedrigste Gesamtwertungspreis bestehend aus Gesamtkosten der Hauptleistung und Gesamtkosten der Wartungsarbeiten ist das wirtschaftlichste Angebot.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis der Eignung erfolgt über Eigenerklärungen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen legen für den Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in dem jeweiligen Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor (soweit zutreffend). ALLE UNTERNEHMEN (unabhängig davon, ob sie präqualifiziert sind oder nicht) müssen das Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung_“ vorlegen. Die Eigenerklärungen des Formblatts 124 können durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Der Bieter hat in diesem Fall die Präqualifikationsnummer mitzuteilen. Soweit Präqualifikation und/oder das Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem Angebot mit dem angegebenen Formblatt, insbesondere mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung“. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die in der Präqualifikation enthaltenen Referenznachweise nicht ausreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Eigenerklärung hinausgehende Nachweise zum Nachweis der Eignung zu verlangen. Für die Anforderung vorbehaltener Unterlagen gilt Folgendes: (a) Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen vor, soweit er sich die Anforderung im Text dieser Bekanntmachung ausdrücklich vorbehalten hat. (b) Die Anforderung dieser Nachweise kann vollständig oder teilweise erfolgen. (c) Die Anforderung erfolgt nur bei aussichtsreichen Bietern (§ 122 GWB) (d) Soweit entsprechende Nachweise durch den Auftraggeber angefordert werden, können präqualifizierte Unternehmen den Nachweis durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V Präqualifikationsverzeichnis) führen, soweit zutreffend. (e) Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis mittels angeforderter Unterlage. Dies gilt auch für präqualifizierte Unternehmen, wenn das Präqualifikationsverzeichnis den jeweils geforderten Nachweis nicht enthält. (f) Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die vorbehaltenen Nachweise im Fall einer Anforderung im angeforderten Umfang vollständig und innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen sind und eine Nachforderung nach Fristablauf nicht zulässig ist (siehe § 16 EU Nr. 4 Satz 1 VOB/A). Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung.
Beschreibung
Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis der Eignung erfolgt über Eigenerklärungen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen legen für den Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in dem jeweiligen Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor (soweit zutreffend). ALLE UNTERNEHMEN (unabhängig davon, ob sie präqualifiziert sind oder nicht) müssen das Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung_“ vorlegen. Die Eigenerklärungen des Formblatts 124 können durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Der Bieter hat in diesem Fall die Präqualifikationsnummer mitzuteilen. Soweit Präqualifikation und/oder das Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem Angebot mit dem angegebenen Formblatt, insbesondere mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung“. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die in der Präqualifikation enthaltenen Referenznachweise nicht ausreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Eigenerklärung hinausgehende Nachweise zum Nachweis der Eignung zu verlangen. Für die Anforderung vorbehaltener Unterlagen gilt Folgendes: (a) Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen vor, soweit er sich die Anforderung im Text dieser Bekanntmachung ausdrücklich vorbehalten hat. (b) Die Anforderung dieser Nachweise kann vollständig oder teilweise erfolgen. (c) Die Anforderung erfolgt nur bei aussichtsreichen Bietern (§ 122 GWB) (d) Soweit entsprechende Nachweise durch den Auftraggeber angefordert werden, können präqualifizierte Unternehmen den Nachweis durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V Präqualifikationsverzeichnis) führen, soweit zutreffend. (e) Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis mittels angeforderter Unterlage. Dies gilt auch für präqualifizierte Unternehmen, wenn das Präqualifikationsverzeichnis den jeweils geforderten Nachweis nicht enthält. (f) Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die vorbehaltenen Nachweise im Fall einer Anforderung im angeforderten Umfang vollständig und innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen sind und eine Nachforderung nach Fristablauf nicht zulässig ist (siehe § 16 EU Nr. 4 Satz 1 VOB/A). Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung. Auf gesonderte Anforderung ist die Eignung über die Eigenerklärung hinaus durch Vorlage der folgenden Unterlagen nachzuweisen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Beschreibung
Gefordert wird ein Umsatz des Bieters für vergleichbare Leistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 20,00 Mio. EUR (netto) pro Geschäftsjahr. Der Bieter muss also für JEDES der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen von 20,00 Mio. EUR (netto) vorweisen. Vergleichbar mit der verfahrensgegenständlichen Leistung sind Bauleistungen. Soweit der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, kann diese Mindestanforderung durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden. Auf § 6d EU VOB/A wird hingewiesen.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis der Eignung erfolgt über Eigenerklärungen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen legen für den Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in dem jeweiligen Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor (soweit zutreffend). ALLE UNTERNEHMEN (unabhängig davon, ob sie präqualifiziert sind oder nicht) müssen das Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung_“ vorlegen. Die Eigenerklärungen des Formblatts 124 können durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Der Bieter hat in diesem Fall die Präqualifikationsnummer mitzuteilen. Soweit Präqualifikation und/oder das Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem Angebot mit dem angegebenen Formblatt, insbesondere mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung“. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die in der Präqualifikation enthaltenen Referenznachweise nicht ausreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Eigenerklärung hinausgehende Nachweise zum Nachweis der Eignung zu verlangen. Für die Anforderung vorbehaltener Unterlagen gilt Folgendes: (a) Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen vor, soweit er sich die Anforderung im Text dieser Bekanntmachung ausdrücklich vorbehalten hat. (b) Die Anforderung dieser Nachweise kann vollständig oder teilweise erfolgen. (c) Die Anforderung erfolgt nur bei aussichtsreichen Bietern (§ 122 GWB) (d) Soweit entsprechende Nachweise durch den Auftraggeber angefordert werden, können präqualifizierte Unternehmen den Nachweis durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V Präqualifikationsverzeichnis) führen, soweit zutreffend. (e) Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis mittels angeforderter Unterlage. Dies gilt auch für präqualifizierte Unternehmen, wenn das Präqualifikationsverzeichnis den jeweils geforderten Nachweis nicht enthält. (f) Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die vorbehaltenen Nachweise im Fall einer Anforderung im angeforderten Umfang vollständig und innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen sind und eine Nachforderung nach Fristablauf nicht zulässig ist (siehe § 16 EU Nr. 4 Satz 1 VOB/A). Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung. Die Eigenerklärung ist mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderung Eignung“ einzureichen.
Beschreibung
Es sind mindestens drei (3) Referenzen über vergleichbare Bauleistungen aus den letzten zehn (10) Jahren nachzuweisen. Konkret: Inbetriebnahme nicht vor 2016 und die Inbetriebnahme muss zum Abschluss des Ablaufs der Angebotsfrist in diesem Verfahren erfolgt sein. Vergleichbare Leistungen sind im vorliegenden Fall Bauleistungen im Hochbau. Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte anerkannt. Die Referenzen gelten als abgeschlossen, wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist. Die Referenzen dienen der Prüfung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird daher nochmals hingewiesen. Die Gesamtheit der vorgelegten Referenzen muss sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen abdecken. Alle Referenzen müssen im Referenzzeitraum letzten zehn (10) Jahren liegen. Konkret: Inbetriebnahme nicht vor 2016 und die Inbetriebnahme muss zum Abschluss des Ablaufs der Angebotsfrist in diesem Verfahren erfolgt sein. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist zulässig. Zudem ist zulässig, dass ein Referenzprojekt mehrere der nachfolgend genannten Anforderungen/Leistungsbereiche abdeckt. Die genannten Anforderungen müssen für sich jedoch jeweils in einer Referenz enthalten sein; eine weitere Aufteilung ist nicht zulässig. Die Erfüllung der Mindestanforderungen kann durch eine (1) Referenz erfolgen, die alle Anforderungen der gestellten Mindestanforderungen abdeckt. Es ist jedoch auch möglich, mehrere Referenzen zur Erfüllung der Mindestanforderungen zu nennen. Soweit der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, muss die jeweilige Mindestanforderung an die Referenz durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder durch eine (gemeinsame) Referenz der Bietergemeinschaft erfüllt werden.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis der Eignung erfolgt über Eigenerklärungen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen legen für den Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in dem jeweiligen Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor (soweit zutreffend). ALLE UNTERNEHMEN (unabhängig davon, ob sie präqualifiziert sind oder nicht) müssen das Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung_“ vorlegen. Die Eigenerklärungen des Formblatts 124 können durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Der Bieter hat in diesem Fall die Präqualifikationsnummer mitzuteilen. Soweit Präqualifikation und/oder das Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem Angebot mit dem angegebenen Formblatt, insbesondere mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung“. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die in der Präqualifikation enthaltenen Referenznachweise nicht ausreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Eigenerklärung hinausgehende Nachweise zum Nachweis der Eignung zu verlangen. Für die Anforderung vorbehaltener Unterlagen gilt Folgendes: (a) Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen vor, soweit er sich die Anforderung im Text dieser Bekanntmachung ausdrücklich vorbehalten hat. (b) Die Anforderung dieser Nachweise kann vollständig oder teilweise erfolgen. (c) Die Anforderung erfolgt nur bei aussichtsreichen Bietern (§ 122 GWB) (d) Soweit entsprechende Nachweise durch den Auftraggeber angefordert werden, können präqualifizierte Unternehmen den Nachweis durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V Präqualifikationsverzeichnis) führen, soweit zutreffend. (e) Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis mittels angeforderter Unterlage. Dies gilt auch für präqualifizierte Unternehmen, wenn das Präqualifikationsverzeichnis den jeweils geforderten Nachweis nicht enthält. (f) Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die vorbehaltenen Nachweise im Fall einer Anforderung im angeforderten Umfang vollständig und innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen sind und eine Nachforderung nach Fristablauf nicht zulässig ist (siehe § 16 EU Nr. 4 Satz 1 VOB/A). Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung. Die Eigenerklärung ist mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderung Eignung“ einzureichen. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: Bezeichnung des Bauvorhabens; Auftraggeber und Ansprechpartner (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse); Ort der Ausführung; Ausführungszeitraum; Stellung des Unternehmens als Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder Nachunternehmer; Beschreibung des vom Unternehmen tatsächlich ausgeführten Leistungsumfangs; Nettoauftragswert der maßgeblichen eigenen Leistungen sowie Zuordnung zu den Mindestanforderungen 1 bis 3.
Beschreibung
Einzureichen ist mindestens eine Referenz für den Pistenbau (Erstellung der technischen Konstruktion und des schichtweisen Aufbaus des Untergrunds, um eine dauerhafte, ebene und energieeffiziente Eisfläche zu erzeugen) einer Kunsteisbahn mit NH3 Direktverdampfung.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis der Eignung erfolgt über Eigenerklärungen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen legen für den Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in dem jeweiligen Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor (soweit zutreffend). ALLE UNTERNEHMEN (unabhängig davon, ob sie präqualifiziert sind oder nicht) müssen das Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung_“ vorlegen. Die Eigenerklärungen des Formblatts 124 können durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Der Bieter hat in diesem Fall die Präqualifikationsnummer mitzuteilen. Soweit Präqualifikation und/oder das Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem Angebot mit dem angegebenen Formblatt, insbesondere mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung“. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die in der Präqualifikation enthaltenen Referenznachweise nicht ausreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Eigenerklärung hinausgehende Nachweise zum Nachweis der Eignung zu verlangen. Für die Anforderung vorbehaltener Unterlagen gilt Folgendes: (a) Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen vor, soweit er sich die Anforderung im Text dieser Bekanntmachung ausdrücklich vorbehalten hat. (b) Die Anforderung dieser Nachweise kann vollständig oder teilweise erfolgen. (c) Die Anforderung erfolgt nur bei aussichtsreichen Bietern (§ 122 GWB) (d) Soweit entsprechende Nachweise durch den Auftraggeber angefordert werden, können präqualifizierte Unternehmen den Nachweis durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V Präqualifikationsverzeichnis) führen, soweit zutreffend. (e) Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis mittels angeforderter Unterlage. Dies gilt auch für präqualifizierte Unternehmen, wenn das Präqualifikationsverzeichnis den jeweils geforderten Nachweis nicht enthält. (f) Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die vorbehaltenen Nachweise im Fall einer Anforderung im angeforderten Umfang vollständig und innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen sind und eine Nachforderung nach Fristablauf nicht zulässig ist (siehe § 16 EU Nr. 4 Satz 1 VOB/A). Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung. Die Eigenerklärung ist mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderung Eignung“ einzureichen. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: Bezeichnung des Bauvorhabens; Auftraggeber und Ansprechpartner (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse); Ort der Ausführung; Ausführungszeitraum; Stellung des Unternehmens als Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder Nachunternehmer; Beschreibung des vom Unternehmen tatsächlich ausgeführten Leistungsumfangs; Nettoauftragswert der maßgeblichen eigenen Leistungen sowie Zuordnung zu den Mindestanforderungen 1 bis 3.
Beschreibung
Einzureichen ist mindestens eine Referenz für den Bau einer Kunsteisbahn mit mindestens 1800 m² Verdampferfläche (Wärmeübertragungs- oder Auslegungsheizfläche) für NH3.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis der Eignung erfolgt über Eigenerklärungen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen legen für den Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in dem jeweiligen Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor (soweit zutreffend). ALLE UNTERNEHMEN (unabhängig davon, ob sie präqualifiziert sind oder nicht) müssen das Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung_“ vorlegen. Die Eigenerklärungen des Formblatts 124 können durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Der Bieter hat in diesem Fall die Präqualifikationsnummer mitzuteilen. Soweit Präqualifikation und/oder das Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem Angebot mit dem angegebenen Formblatt, insbesondere mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung“. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die in der Präqualifikation enthaltenen Referenznachweise nicht ausreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Eigenerklärung hinausgehende Nachweise zum Nachweis der Eignung zu verlangen. Für die Anforderung vorbehaltener Unterlagen gilt Folgendes: (a) Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen vor, soweit er sich die Anforderung im Text dieser Bekanntmachung ausdrücklich vorbehalten hat. (b) Die Anforderung dieser Nachweise kann vollständig oder teilweise erfolgen. (c) Die Anforderung erfolgt nur bei aussichtsreichen Bietern (§ 122 GWB) (d) Soweit entsprechende Nachweise durch den Auftraggeber angefordert werden, können präqualifizierte Unternehmen den Nachweis durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V Präqualifikationsverzeichnis) führen, soweit zutreffend. (e) Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis mittels angeforderter Unterlage. Dies gilt auch für präqualifizierte Unternehmen, wenn das Präqualifikationsverzeichnis den jeweils geforderten Nachweis nicht enthält. (f) Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die vorbehaltenen Nachweise im Fall einer Anforderung im angeforderten Umfang vollständig und innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen sind und eine Nachforderung nach Fristablauf nicht zulässig ist (siehe § 16 EU Nr. 4 Satz 1 VOB/A). Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung. Die Eigenerklärung ist mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderung Eignung“ einzureichen. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: Bezeichnung des Bauvorhabens; Auftraggeber und Ansprechpartner (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse); Ort der Ausführung; Ausführungszeitraum; Stellung des Unternehmens als Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder Nachunternehmer; Beschreibung des vom Unternehmen tatsächlich ausgeführten Leistungsumfangs; Nettoauftragswert der maßgeblichen eigenen Leistungen sowie Zuordnung zu den Mindestanforderungen 1 bis 3.
Beschreibung
Einzureichen ist mindestens eine Referenz für den Bau und die Inbetriebnahme (also einschließlich der Leistungen der Vorprüfung und Systemtrocknung (mechanische Fertigstellung), der Prüfung der Sicherheits- und Steuerungstechnik, der Erstbefüllung und Dichtigkeitskontrolle unter NH3, des dynamischen Pumptests und des Hydraulischen Abgleichs der Abkühlkurve des Kältesystems) einer Kälteanlage mit mindestens 20 Stück hydraulisch abgeglichenen NH3 direktverdampfenden Kühlstellen.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis der Eignung erfolgt über Eigenerklärungen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen legen für den Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in dem jeweiligen Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor (soweit zutreffend). ALLE UNTERNEHMEN (unabhängig davon, ob sie präqualifiziert sind oder nicht) müssen das Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung_“ vorlegen. Die Eigenerklärungen des Formblatts 124 können durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Der Bieter hat in diesem Fall die Präqualifikationsnummer mitzuteilen. Soweit Präqualifikation und/oder das Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem Angebot mit dem angegebenen Formblatt, insbesondere mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung“. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die in der Präqualifikation enthaltenen Referenznachweise nicht ausreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Eigenerklärung hinausgehende Nachweise zum Nachweis der Eignung zu verlangen. Für die Anforderung vorbehaltener Unterlagen gilt Folgendes: (a) Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen vor, soweit er sich die Anforderung im Text dieser Bekanntmachung ausdrücklich vorbehalten hat. (b) Die Anforderung dieser Nachweise kann vollständig oder teilweise erfolgen. (c) Die Anforderung erfolgt nur bei aussichtsreichen Bietern (§ 122 GWB) (d) Soweit entsprechende Nachweise durch den Auftraggeber angefordert werden, können präqualifizierte Unternehmen den Nachweis durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V Präqualifikationsverzeichnis) führen, soweit zutreffend. (e) Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis mittels angeforderter Unterlage. Dies gilt auch für präqualifizierte Unternehmen, wenn das Präqualifikationsverzeichnis den jeweils geforderten Nachweis nicht enthält. (f) Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die vorbehaltenen Nachweise im Fall einer Anforderung im angeforderten Umfang vollständig und innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen sind und eine Nachforderung nach Fristablauf nicht zulässig ist (siehe § 16 EU Nr. 4 Satz 1 VOB/A). Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung. Die Eigenerklärung ist mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderung Eignung“ einzureichen. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: Bezeichnung des Bauvorhabens; Auftraggeber und Ansprechpartner (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse); Ort der Ausführung; Ausführungszeitraum; Stellung des Unternehmens als Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder Nachunternehmer; Beschreibung des vom Unternehmen tatsächlich ausgeführten Leistungsumfangs; Nettoauftragswert der maßgeblichen eigenen Leistungen sowie Zuordnung zu den Mindestanforderungen 1 bis 3.
Beschreibung
Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis der Eignung erfolgt über Eigenerklärungen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen legen für den Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in dem jeweiligen Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor (soweit zutreffend). ALLE UNTERNEHMEN (unabhängig davon, ob sie präqualifiziert sind oder nicht) müssen das Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung_“ vorlegen. Die Eigenerklärungen des Formblatts 124 können durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Der Bieter hat in diesem Fall die Präqualifikationsnummer mitzuteilen. Soweit Präqualifikation und/oder das Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem Angebot mit dem angegebenen Formblatt, insbesondere mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung“. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die in der Präqualifikation enthaltenen Referenznachweise nicht ausreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Eigenerklärung hinausgehende Nachweise zum Nachweis der Eignung zu verlangen. Für die Anforderung vorbehaltener Unterlagen gilt Folgendes: (a) Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen vor, soweit er sich die Anforderung im Text dieser Bekanntmachung ausdrücklich vorbehalten hat. (b) Die Anforderung dieser Nachweise kann vollständig oder teilweise erfolgen. (c) Die Anforderung erfolgt nur bei aussichtsreichen Bietern (§ 122 GWB) (d) Soweit entsprechende Nachweise durch den Auftraggeber angefordert werden, können präqualifizierte Unternehmen den Nachweis durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V Präqualifikationsverzeichnis) führen, soweit zutreffend. (e) Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis mittels angeforderter Unterlage. Dies gilt auch für präqualifizierte Unternehmen, wenn das Präqualifikationsverzeichnis den jeweils geforderten Nachweis nicht enthält. (f) Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die vorbehaltenen Nachweise im Fall einer Anforderung im angeforderten Umfang vollständig und innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen sind und eine Nachforderung nach Fristablauf nicht zulässig ist (siehe § 16 EU Nr. 4 Satz 1 VOB/A). Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung. Auf gesonderte Anforderung ist die Eignung über die Eigenerklärung hinaus durch Vorlage der folgenden Unterlagen nachzuweisen: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Erklärung hinsichtlich der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.
Beschreibung
Für die Ausführung der Baumaßnahme sind mit dem Angebot mindestens folgende Schlüsselpersonen (technische Fachkräfte) zu benennen: der oder die verantwortliche/n Spritzenführer für die Erstellung des Spritzbetons im ausschreibungsgegenständlichen Projekt. Die Erfahrung der als Spritzenführer einzusetzenden Person/en bei der Erstellung von gewölbten und gekrümmten Flächen > 45° und ≠ 90° sowie über Kopf bei erhöhten Anforderungen nach DIN 18202 (gem. Tabelle 1 und Tabelle 3) ist mittels einem geeigneten, abgeschlossenen (Inbetriebnahme erfolgt) persönlichen Referenzprojekt aus den letzten zehn (10) Jahren (Konkret: Inbetriebnahme nicht vor 2016 und die Inbetriebnahme muss zum Abschluss des Ablaufs der Angebotsfrist in diesem Verfahren erfolgt sein), bei der die einzusetzende Person als Spritzenführer tätig war, nachzuweisen. Erhöhte Anforderungen nach DIN 18202 Tabelle 1 an die Maße sind wie folgt: Nennmaß bis 1m mit einer zulässigen Grenzabweichung +/- 10 mm; Nennmaß 1m bis 3 m mit einer zulässigen Grenzabweichung +/- 12 mm; Nennmaß 3 m bis 6 m mit einer zulässigen Grenzabweichung +/- 16 mm; Nennmaß 6 m bis 15 m mit einer zulässigen Grenzabweichung +/- 20 mm; Nennmaß 15 m bis 30 m mit einer zulässigen Grenzabweichung +/- 25 mm; Nennmaß von über 30 m mit einer zulässigen Grenzabweichung +/- 30 mm. Erhöhte Anforderungen nach DIN 18202 Tabelle 3 an die Ebenheit sind wie folgt: Die zulässigen Stichmaße als Grenzwerte für Unebenheiten dürfen in Abhängigkeit vom Messpunktabstand folgende Werte nicht überschreiten: Bei einem Messpunktabstand von 0,1 m: max. 1 mm; Bei einem Messpunktabstand von 1,0 m: max. 3 mm; Bei einem Messpunktabstand von 4,0 m: max. 9 mm; Bei einem Messpunktabstand von 10,0 m: max. 12 mm. Soweit mehrere Personen als Spritzenführer eingesetzt werden sollen, ist der Qualifikationsnachweis mittels Referenz für jeden der vorgesehenen Spritzenführer gesondert zu erbringen.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis der Eignung erfolgt über Eigenerklärungen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen legen für den Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in dem jeweiligen Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor (soweit zutreffend). ALLE UNTERNEHMEN (unabhängig davon, ob sie präqualifiziert sind oder nicht) müssen das Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung_“ vorlegen. Die Eigenerklärungen des Formblatts 124 können durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Der Bieter hat in diesem Fall die Präqualifikationsnummer mitzuteilen. Soweit Präqualifikation und/oder das Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem Angebot mit dem angegebenen Formblatt, insbesondere mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung“. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die in der Präqualifikation enthaltenen Referenznachweise nicht ausreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Eigenerklärung hinausgehende Nachweise zum Nachweis der Eignung zu verlangen. Für die Anforderung vorbehaltener Unterlagen gilt Folgendes: (a) Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen vor, soweit er sich die Anforderung im Text dieser Bekanntmachung ausdrücklich vorbehalten hat. (b) Die Anforderung dieser Nachweise kann vollständig oder teilweise erfolgen. (c) Die Anforderung erfolgt nur bei aussichtsreichen Bietern (§ 122 GWB) (d) Soweit entsprechende Nachweise durch den Auftraggeber angefordert werden, können präqualifizierte Unternehmen den Nachweis durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V Präqualifikationsverzeichnis) führen, soweit zutreffend. (e) Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis mittels angeforderter Unterlage. Dies gilt auch für präqualifizierte Unternehmen, wenn das Präqualifikationsverzeichnis den jeweils geforderten Nachweis nicht enthält. (f) Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die vorbehaltenen Nachweise im Fall einer Anforderung im angeforderten Umfang vollständig und innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen sind und eine Nachforderung nach Fristablauf nicht zulässig ist (siehe § 16 EU Nr. 4 Satz 1 VOB/A). Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung. Die Eigenerklärung ist mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderung Eignung“ einzureichen. Für jede Referenz der benannte/n Person/en sind mindestens folgende Angaben zu machen: Bezeichnung des Bauvorhabens; Auftraggeber und Ansprechpartner (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse); Ort der Ausführung; Ausführungszeitraum; Beschreibung des von der benannten Person tatsächlich ausgeführten Leistungsumfangs hinsichtlich der konkreten Mindestanforderung.
Beschreibung
Für die Ausführung der Baumaßnahme sind mit dem Angebot mindestens folgende Schlüsselpersonen (technische Fachkräfte) zu benennen: der oder die Verantwortliche/n für die Programmierung (Programmierer) der Steuerung der Bobbahn im ausschreibungsgegenständlichen Projekt. Die Erfahrung der einzusetzenden Person/en ist in folgender Weise nachzuweisen: (1) Nachweis der Erfahrung für die druckabhängige, frequenzgerichteten Ansteuerung von mindestens einer NH3 -Hermetic-Pumpe mit mindestens 20m³/h bei mindestens 200m FH NH3 mittels einem geeigneten, abgeschlossenen (Inbetriebnahme erfolgt) persönlichen Referenzprojekt aus den letzten zehn (10) Jahren (Konkret: Inbetriebnahme nicht vor 2016 und die Inbetriebnahme muss zum Abschluss des Ablaufs der Angebotsfrist in diesem Verfahren erfolgt sein.), bei dem der vorgesehene Verantwortliche für die Programmierung (Programmierer) der Bobbahn als verantwortlicher Programmierer tätig war sowie (2) Nachweis der Erfahrung für die Steuerung einer NH3 direktverdampfendend Kunsteisbahn mit mindestens 500 m² Fläche mit SPS Siemens S7 mittels einem geeigneten, abgeschlossenen (Inbetriebnahme erfolgt) persönlichen Referenzprojekt aus den letzten zehn (10) Jahren (Konkret: Inbetriebnahme nicht vor 2016 und die Inbetriebnahme muss zum Abschluss des Ablaufs der Angebotsfrist in diesem Verfahren erfolgt sein.), bei dem der vorgesehene Verantwortliche für die Programmierung (Programmierer) der Bobbahn als verantwortlicher Programmierer tätig war. Der Nachweis für die Erfahrung kann mittels derselben oder mit unterschiedlichen Referenzen erfolgen. Soweit mehrere Personen als Verantwortlicher für die Programmierung (Programmierer) der Steuerung der Bobbahn eingesetzt werden sollen, ist der Qualifikationsnachweis in der Form der beiden Referenzen für jeden der vorgesehenen Verantwortlichen für die Programmierung (Programmierer) der Steuerung der Bobbahn gesondert zu erbringen.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis der Eignung erfolgt über Eigenerklärungen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen legen für den Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in dem jeweiligen Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor (soweit zutreffend). ALLE UNTERNEHMEN (unabhängig davon, ob sie präqualifiziert sind oder nicht) müssen das Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung_“ vorlegen. Die Eigenerklärungen des Formblatts 124 können durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Der Bieter hat in diesem Fall die Präqualifikationsnummer mitzuteilen. Soweit Präqualifikation und/oder das Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem Angebot mit dem angegebenen Formblatt, insbesondere mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung“. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die in der Präqualifikation enthaltenen Referenznachweise nicht ausreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Eigenerklärung hinausgehende Nachweise zum Nachweis der Eignung zu verlangen. Für die Anforderung vorbehaltener Unterlagen gilt Folgendes: (a) Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen vor, soweit er sich die Anforderung im Text dieser Bekanntmachung ausdrücklich vorbehalten hat. (b) Die Anforderung dieser Nachweise kann vollständig oder teilweise erfolgen. (c) Die Anforderung erfolgt nur bei aussichtsreichen Bietern (§ 122 GWB) (d) Soweit entsprechende Nachweise durch den Auftraggeber angefordert werden, können präqualifizierte Unternehmen den Nachweis durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V Präqualifikationsverzeichnis) führen, soweit zutreffend. (e) Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis mittels angeforderter Unterlage. Dies gilt auch für präqualifizierte Unternehmen, wenn das Präqualifikationsverzeichnis den jeweils geforderten Nachweis nicht enthält. (f) Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die vorbehaltenen Nachweise im Fall einer Anforderung im angeforderten Umfang vollständig und innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen sind und eine Nachforderung nach Fristablauf nicht zulässig ist (siehe § 16 EU Nr. 4 Satz 1 VOB/A). Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung. Die Eigenerklärung ist mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderung Eignung“ einzureichen. Für jede Referenz der benannte/n Person/en sind mindestens folgende Angaben zu machen: Bezeichnung des Bauvorhabens; Auftraggeber und Ansprechpartner (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse); Ort der Ausführung; Ausführungszeitraum; Beschreibung des von der benannten Person tatsächlich ausgeführten Leistungsumfangs hinsichtlich der konkreten Mindestanforderung.
Beschreibung
Eigenerklärung, dass das/die Unternehmen, welches die Leistungen des Titel 2 (2.7) des Leistungsverzeichnisses erbring/en, eine Zertifizierung für die Erstellung von Rohrleitungen bis einschließlich Kategorie II gem. Art. 14 Abs. 2 b) der europäischen Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU besitzt/en. Auf § 6d EU VOB/A wird ausdrücklich hingewiesen.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis der Eignung erfolgt über Eigenerklärungen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen legen für den Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in dem jeweiligen Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vor (soweit zutreffend). ALLE UNTERNEHMEN (unabhängig davon, ob sie präqualifiziert sind oder nicht) müssen das Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung_“ vorlegen. Die Eigenerklärungen des Formblatts 124 können durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Der Bieter hat in diesem Fall die Präqualifikationsnummer mitzuteilen. Soweit Präqualifikation und/oder das Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem Angebot mit dem angegebenen Formblatt, insbesondere mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderungen Eignung“. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die in der Präqualifikation enthaltenen Referenznachweise nicht ausreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Eigenerklärung hinausgehende Nachweise zum Nachweis der Eignung zu verlangen. Für die Anforderung vorbehaltener Unterlagen gilt Folgendes: (a) Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen vor, soweit er sich die Anforderung im Text dieser Bekanntmachung ausdrücklich vorbehalten hat. (b) Die Anforderung dieser Nachweise kann vollständig oder teilweise erfolgen. (c) Die Anforderung erfolgt nur bei aussichtsreichen Bietern (§ 122 GWB) (d) Soweit entsprechende Nachweise durch den Auftraggeber angefordert werden, können präqualifizierte Unternehmen den Nachweis durch Verweis auf den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V Präqualifikationsverzeichnis) führen, soweit zutreffend. (e) Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis mittels angeforderter Unterlage. Dies gilt auch für präqualifizierte Unternehmen, wenn das Präqualifikationsverzeichnis den jeweils geforderten Nachweis nicht enthält. (f) Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die vorbehaltenen Nachweise im Fall einer Anforderung im angeforderten Umfang vollständig und innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen sind und eine Nachforderung nach Fristablauf nicht zulässig ist (siehe § 16 EU Nr. 4 Satz 1 VOB/A). Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung. Die Eigenerklärung ist mit dem Formblatt „FB_Mindestanforderungen – Eignung“ einzureichen. Auf gesonderte Anforderung ist die Eignung über die Eigenerklärung hinaus durch Vorlage der Zertifizierung nachzuweisen.
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- Auftraggeber
- Landkreis Berchtesgadener Land
- Titel
- 300 Neuausrichtung Herrenrodelstart Vergabe Generalunternehmerleistung
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berchtesgadener Land