Landkreis Göttingen - Vergabe der Durchführung der notärztlichen Versorgung
Brann- og sikkerhetstjenester
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, Dienstleistungsaufträge für die notärztliche Versorgung im öffentlichen Rettungsdienstbereich an den Standorten Bad Lauterberg und Osterode zu vergeben. Die Leistung umfasst die Bereitstellung geeigneter Notärzte für die Notfallrettung im Wege einer Personalgestellung. Die Vergabe erfolgt auf Basis eines Qualitätskriteriums (Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung) mit 40 % Gewichtung und eines Preiskriteriums mit 60 % Gewichtung. Als Qualifikationsanforderung ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie ein aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister (nicht älter als sechs Monate) für den Unternehmer bzw. die gesetzlichen Vertreter und die mit der Geschäftsführung betrauten Personen vorzulegen.
Om anbudet
- Kontakt telefon
- +49 55224855
- Kontakt e-post
- wendland@landkreisgoettingen.de
- Adresse
- Herzberger Straße 5,, 37520 Osterode am Harz
Der Landkreis Göttingen, beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettDG, Dienstleistungsaufträge zur Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienstbereich des Landkreises Göttingen zu vergeben. Der Auftrag umfasst den Notarztdienst (inkl. dringlicher Sekundärverlegungen) an den Standorten Bad Lauterberg und Osterode im Landkreis Göttingen. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für die Notfallrettung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG im Wege einer Personalgestellung an den zwei vorgegebenen Standorten. Diese Leistung erfüllt nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) (siehe hierzu insbesondere Ziff. 15.1).
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Tildelingskriterier
Beskrivelse
Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung
Beskrivelse
Preis
Kvalifikasjonskrav
Beskrivelse
Es muss eine Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorgelegt werden.
Dokumentasjonskrav
Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 5 AzA).
Beskrivelse
Es muss ein aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person vorgelegt werden. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR. Alternativ kann auch ein Auszug zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart „O“ gemäß § 30 Abs. 5 BZRG beantragt werden. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Landkreis Göttingen, Team Bevölkerungsschutz – Rettungsdienst, Herzberger Straße 5, 37520 Osterode am Harz zu übersenden ist. Können derartige Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bieter bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt der Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Personen an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet. Werden die benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters bzw. der betreffenden Personen nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Person abgibt.
Dokumentasjonskrav
Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) oder Antragsbestätigung/vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung. Alternativ Auszug zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart „O“ gemäß § 30 Abs. 5 BZRG. Bei Bieter aus anderem EU-Mitgliedstaat: gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates. Falls nicht ausgestellt oder nicht alle Ausschlussgründe erwähnt: Versicherung an Eides statt oder förmliche Erklärung.
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