62-2026-608-EA Rahmenvereinbarung über Abtransport, Aufbereitung und Entsorgung von Straßenkehricht
Avfallshåndtering
Die Stadt Regensburg benötigt Dienstleistungen für den Abtransport, die Aufbereitung und Entsorgung von Straßenkehricht in Regensburg im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren und Optionen für 2 weitere Jahre (2+1+1), bis zu einem maximalen Gesamtwert von 605.042 EUR. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (100 %). Bewerber müssen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 5.000.000 EUR nachweisen, drei Referenzen für vergleichbare Leistungen (Abtransport, Aufbereitung und Verwertung von Straßenkehricht mit einer Jahresmenge von mindestens 1.000 t für drei verschiedene öffentliche Auftraggeber, abgeschlossen nach dem 01.01.2024 oder laufend seit dem 01.01.2025) einreichen, Registereintragungen und die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft angeben sowie eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Verbindung mit der EfbV vorlegen, die die relevanten Abfallschlüsselnummern abdeckt.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Vergabeamt
- Kontakttelefon
- +49 9415075629
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@regensburg.de
- Adresse
- D.-Martin-Luther-Str. 3, 93047 Regensburg
Die Stadt Regensburg beabsichtigt für den Auftrag über den Abtransport, die Aufbereitung sowie Entsorgung von Straßenkehricht eine Rahmenvereinbarung ab 01.01.2027 zu schließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet am 31.12.2028 und enthält zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2030.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
100 % Preis
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Im Auftragsfall muss eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 Euro abgeschlossen werden.
Dokumentationsanforderung
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis wird auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
Beschreibung
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot drei Referenzen einzureichen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Dabei muss es sich um Abtransport, Aufbereitung und Verwertung von Straßenkehricht gehandelt und die geschätzte Jahresmenge muss mindestens 1.000 t betragen haben. Die Referenzen müssen für drei verschiedene öffentliche Auftraggeber erbracht worden sein. Ein bereits abgeschlossenes Referenzprojekt darf nicht vor dem 01.01.2024 geendet haben. Ein noch laufendes Referenzprojekt muss mindestens seit dem 01.01.2025 bestehen.
Dokumentationsanforderung
Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Sollte das anbietende Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis präqualifiziert sein, gelten alle im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen als mit dem Angebot eingereicht. Erfüllen diese die geforderten Kriterien inhaltlich nicht, ist eine Nachforderung weiterer, anderer Referenzen nicht möglich. Deshalb wird geraten, im Zweifelsfall die geforderten Referenzen physisch mit dem Angebot einzureichen. Sollten im Angebotsschreiben (FB L 213 bzw. FB L 653) unter der Ziffer 6 bzw. 5 keine Angaben gemacht worden sein, wird davon ausgegangen, dass keine Präqualifizierung vorliegt.
Beschreibung
Angabe zu Registereintragungen, falls verpflichtend.
Dokumentationsanforderung
Nicht näher spezifiziert.
Beschreibung
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Dokumentationsanforderung
Nicht näher spezifiziert.
Beschreibung
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist als Nachweis eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vorzulegen. Dieses Zertifikat muss die dem Auftrag entsprechenden Abfallschlüsselnummern (AVV) genau abdecken.
Dokumentationsanforderung
Bei einem Betrieb welcher nicht dem KrWG und EfBV unterliegt, sind gleichwertige Zertifikate oder Belege als Nachweis zu erbringen, die allen Anforderungen entsprechen. Wird ein gleichwertiger Nachweis eingereicht, ist dieser mit einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen. Es ist in einem Begleitschreiben detailliert darzulegen und nachzuweisen, dass die ergriffenen Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen an den Entsorgungsfachbetrieb vollumfänglich gleichstehen. Für den eingesetzten Nachunternehmer ist für den Teil seiner Leistung ebenfalls das Zertifikat vorzulegen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Stadt Regensburg
- Titel
- 62-2026-608-EA Rahmenvereinbarung über Abtransport, Aufbereitung und Entsorgung von Straßenkehricht
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Regensburg, Kreisfreie Stadt
- Geschätzter Wert
- 605.042,00 €