Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Posttjenester
Die NRW.BANK AöR benötigt Dienstleistungen für die Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international in Düsseldorf. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung, wobei der niedrigste Preis mit 100 % gewichtet wird. Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis eines gültigen Zertifikats zum Qualitätsmanagement auf Basis der DIN EN ISO 9001 und eines gültigen Zertifikats für nachhaltiges Umweltmanagement auf Basis der DIN EN ISO 14001.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Einkauf & Vergabestelle
- Kontakttelefon
- 0211 91741 1397
- Kontakt-E-Mail
- einkauf@nrwbank.de
- Adresse
- Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (orangefarben unterlegt) zu befüllen. (2.) Sämtliche im Preisblatt abgefragten Preisangaben sind vollständig und entsprechend der vorgegebenen Systematik mit vier Nachkommastellen kaufmännisch gerundet einzutragen. Soweit der Bieter für einen Leistungsteil eine Umsatzsteuerbefreiung geltend macht, ist der hierauf entfallende Netto-Preisbestandteil in Spalte F gesondert auszuweisen. Die auf den verbleibenden umsatzsteuerpflichtigen Netto-Preisbestandteil gesetzlich entfallende und vom Bieter in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer ist als Betrag in Spalte G anzugeben; der hierfür maßgebliche gesetzliche Umsatzsteuersatz ist in Spalte H einzutragen. Maßgeblicher Angebotsvergleichspreis ist der im Preisblatt ermittelte Brutto-Gesamtpreis. (3.) Soweit ein Bieter für eine einzelne Position oder für mehrere Positionen des Preisblattes eine vollständige oder teilweise Umsatzsteuerbefreiung geltend macht, hat er mit dem Angebot sämtliche bei Angebotsabgabe verfügbaren Nachweise vorzulegen, die der NRW.BANK eine vollständige Prüfung der geltend gemachten Steuerbefreiung ermöglichen. Hierzu sind insbesondere die betroffenen Leistungs- und Preisbestandteile, die einschlägige Rechtsgrundlage, das Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich etwaiger Ausschlusstatbestände sowie die Abgrenzung zu dem umsatzsteuerpflichtigen Leistungsteil eindeutig, vollständig und rechnerisch nachvollziehbar darzustellen. Der gesetzlich anzuwendende Umsatzsteuersatz, der hieraus resultierende Umsatzsteuerbetrag und der Brutto-Gesamtpreis müssen zweifelsfrei ermittelbar sein. Pauschale Angaben oder nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselte Mischpreise genügen diesen Anforderungen nicht. Die Möglichkeit einer entsprechenden Angabe im Preisblatt begründet keine Anerkennung der geltend gemachten Steuerbefreiung durch die NRW.BANK. (4.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08: Preisblatt sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (5.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der in dem Vordruck 08: Preisblatt angegebene Brutto-Gesamtpreis maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 100 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.
Bewertungsmethode
Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis bewertet.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden.
Beschreibung
Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international) in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Für die Angaben zum tätigkeitsspezifischen Umsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bieter angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.
Beschreibung
Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. Mindestanforderung: Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen. Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung darüber, ob eine gültige Zertifizierung oder ein gleichwertiger Nachweis nach Ziff. (2.) vorliegt, ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Der Nachweis der Zertifizierung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Beschreibung
Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zum Umweltmanagement des Unternehmens des Bieters. Mindestanforderung: Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 erbringen. Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Umweltmanagementsysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Umweltmanagementmaßnahmen den geforderten Umweltmanagementnormen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung darüber, ob eine gültige Zertifizierung oder ein gleichwertiger Nachweis nach Ziff. (2.) vorliegt, ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Der Nachweis der Zertifizierung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- NRW.BANK AöR
- Titel
- Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Düsseldorf, Kreisfreie Stadt