ABS/NBS KaBa, PfA 7.2+7.4, NBS Baugrunderkundung Stufe 3
Grunnarbeid og anleggsvirksomhet
Die DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) benötigt Baugrunderkundungsleistungen für die Neubaustrecke (NBS) im PfA 7.2 und PfA 7.4 in Ortenaukreis, Deutschland. Die Leistungen umfassen Kernbohrungen, Kleinrammbohrungen/schwere Rammsondierungen, Schürfarbeiten mit Bagger inklusive Versickerungsversuchen, Drucksondierungen (CPT) und die Herstellung von Grundwassermessstellen inklusive Pumpversuchen. Dies beinhaltet auch Kampfmittelfreimessungen, verkehrsrechtliche Anordnungen sowie das Herrichten und Beseitigen von Zuwegungen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (100 %). Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, die Eintragung in die Handwerksrolle/Berufsregister/IHK, Erklärungen zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, zur Nicht-Sperrung durch die Deutsche Bahn AG, zu Verfehlungen, zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention, zur Einhaltung des DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder vergleichbarer Richtlinien sowie zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und zum Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens.
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- Christoph.Klein@deutschebahn.com
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- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Im Bereich des PfA 7.2 und PfA 7.4 (NBS) sind Baugrunderkundungen erforderlich, die Gegenstand der Ausschreibung sind. Der PfA 7.2 und 7.4 sind jeweils in Teillose aufgeteilt. Die Baumaßnahme zur Neubaustrecke (NBS) im PfA 7.2 und PfA 7.4 sieht die Herstellung einer zweigleisigen elektrifizierten Güterzugstrecke mit einer Streckengeschwindigkeit von 160 km/h in Parallellage zur Autobahn BAB 5 vor. Der PfA 7.2 hat eine Länge von ca. 6,13 km und der PfA 7.4 eine Länge von 11,8 km. Die Baugrunderkundungen umfassen unter anderem Kampfmittelfreimessungen für die Bohrfreigaben, das Aufstellen von verkehrsrechtlichen Anordnungen und das Herrichten und Beseitigen von Zuwegungen. - -> Leistungen im PfA 7.2: - Kernbohrungen (100 mm Probengewinn) als Rammkernbohrungen, Tiefenbereich 0 – 10 m, Gesamtbohrmeter ca. 1.522 m - Kernbohrungen (100 mm Probengewinn) als Rammkernbohrungen, Tiefenbereich 10 – 20 m, Gesamtbohrmeter ca. 570 m - Kernbohrungen (100 mm Probengewinn) als Rammkernbohrungen, Tiefenbereich 20 – 45 m, Gesamtbohrmeter ca. 500 m - Ca. 150 Stk. Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen im Tiefenberiech 0 – 5 m, Gesamtbohrmeter 415 m und Tiefenbereich 5 – 8 m, Gesamtbohrmeter ca. 145 m. - Schürfarbeiten mit Bagger, inkl. Versickerungsversuchen - Drucksondierungen (CPT), Tiefenbereich 0 – 10 m, Gesamtsondiermeter 1.522 m, Tiefenbereich 10 – 20 m, Gesamtsondiermeter 570 m, Tiefenbereich 20 – 40 m, Gesamtsondiermeter 503 m - Herstellen von Grundwassermessstellen, inkl. Pumpversuchen Die Leistungen beinhalten das Führen der Schichtenverzeichnisse und auch die Entnahme von Boden- und Wasserproben inkl. Transport. --> Leistungen im PfA 7.4: - Kernbohrungen (100 mm Probengewinn) als Rammkernbohrungen, Tiefenbereich 0 – 10 m, Gesamtbohrmeter ca. 2.729 m - Kernbohrungen (100 mm Probengewinn) als Rammkernbohrungen, Tiefenbereich 10 – 20 m, Gesamtbohrmeter ca. 1237 m - Kernbohrungen (100 mm Probengewinn) als Rammkernbohrungen, Tiefenbereich 20 – 40 m, Gesamtbohrmeter ca. 801 m - Ca. 302 Stk. Kleinrammbohrungen / schwere Rammsondierungen im Tiefenberiech 0 – 5 m, Gesamtbohrmeter 1.510 m und Tiefenbereich 5 – 8 m, Gesamtbohrmeter ca. 394 m. - Schürfarbeiten mit Bagger, inkl. Versickerungsversuchen - Drucksondierungen (CPT), Tiefenbereich 0 – 10 m, Gesamtsondiermeter 2.729 m, Tiefenbereich 10 – 20 m, Gesamtsondiermeter 1.237 m, Tiefenbereich 20 – 40 m, Gesamtsondiermeter 801 m - Herstellen von Grundwassermessstellen, inkl. Pumpversuchen Die Leistungen beinhalten das Führen der Schichtenverzeichnisse und auch die Entnahme von Boden- und Wasserproben inkl. Transport.Hovedtrekkene i prosedyrenWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
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