Suche

  • Suche


    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Brinzolamid und Brimonidin (ATC-Code: S01EC24).

    AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Brinzolamid und Brimonidin (ATC-Code: S01EC24).

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      29. okt. kl. 11:3529. oktober 2024 kl. 11:35
    2. Vertragsbeginn

      1. jan. kl. 00:001. januar 2025 kl. 00:00
    3. Angebotsfrist

      27. okt. kl. 11:0027. oktober 2026 kl. 11:00
    4. Eröffnungstermin

      27. okt. kl. 12:0027. oktober 2026 kl. 12:00
    5. Vertragsende

      31. des. kl. 00:0031. desember 2026 kl. 00:00
    6. Bindefrist

      27. okt. kl. 10:0027. oktober 2028 kl. 10:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse./Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Brinzolamid und Brimonidin (ATC-Code: S01EC24).
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Brinzolamid und Brimonidin (ATC-Code: S01EC24) innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

    Über das Angebot

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Brinzolamid und Brimonidin (ATC-Code: S01EC24) innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

      Kontaktperson
      Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
      Kontakttelefon
      0511870113378
      Kontakt-E-Mail
      rabattvertraege@nds.aok.de
      Adresse
      Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.

    Zuschlagskriterien

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

      Dokumentationsanforderung

      Nicht spesifisert.

    Frühere Zuschlagsempfänger

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.

    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
    Titel
    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Brinzolamid und Brimonidin (ATC-Code: S01EC24).
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Region Hannover

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Brinzolamid und Timolol (ATC: S01ED67).

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Brinzolamid und Timolol (ATC: S01ED67) innerhalb des Zeitraumes vom 01.03.2025 bis zum 28.02.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

      Rahmenvereinbarung8. jan. 2025
      28. des. 2026(81 Tage)
    • AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Formoterol und Aclidiniumbromid (ATC-Code: R03AL05).

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Formoterol und Aclidiniumbromid (ATC-Code: R03AL05) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

      Rahmenvereinbarung7. april 2025
      27. mars 2027(100+ Tage)
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Brinzolamid + Brimonidin, ATC S01EC24 für die Zeit 01.09.2026 - 31.08.2028 (zzgl. V.-Option 1x12 Monate)

      Die DAK-Gesundheit benötigt pharmazeutische Produkte des Wirkstoffs Brinzolamid + Brimonidin, ATC S01EC24, im Rahmen einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption von 1x12 Monaten und tritt am 01.09.2026 in Kraft. Der geschätzte maximale Gesamtwert des Vertrags beträgt 1 EUR. Es handelt sich um ein Verfahren, das bereits für den generischen Markt geöffnet ist.

      Wettbewerb15. juli 2026
      5. juli 2029(100+ Tage)
      1 €
    • AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Bimatoprost (ATC-Code: S01EE03).

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Bimatoprost (ATC-Code: S01EE03) innerhalb des Zeitraumes vom 01.12.2025 bis zum 30.11.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

      Rahmenvereinbarung8. okt. 2025
      27. sep. 2027(100+ Tage)
    • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Brinzolamid/Brimonidin (amtlicher ATC-Code: S01EC24)

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Brinzolamid/Brimonidin (amtlicher ATC-Code: S01EC24). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 07.10.2025 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.10.2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

      Rahmenvereinbarung22. aug. 2025
      31. okt. 2027(100+ Tage)