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    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Zolmitriptan (ATC N02CC03).

    AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Zolmitriptan (ATC N02CC03).

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      31. mars kl. 04:5831. mars 2025 kl. 04:58
    2. Vertragsbeginn

      1. juni kl. 00:001. juni 2025 kl. 00:00
    3. Angebotsfrist

      27. mars kl. 11:0027. mars 2027 kl. 11:00
    4. Eröffnungstermin

      27. mars kl. 12:0027. mars 2027 kl. 12:00
    5. Vertragsende

      31. mai kl. 00:0031. mai 2027 kl. 00:00
    6. Bindefrist

      27. mars kl. 10:0027. mars 2029 kl. 10:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse./Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Zolmitriptan (ATC N02CC03).
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Zolmitriptan (ATC N02CC03) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

    Über das Angebot

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Zolmitriptan (ATC N02CC03) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

      Kontaktperson
      Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
      Kontakttelefon
      0511870113378
      Kontakt-E-Mail
      rabattvertraege@nds.aok.de
      Adresse
      Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover

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    Zuschlagskriterien

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

      Dokumentationsanforderung

      Nicht spesifisert.

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    Auftraggeber
    AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
    Titel
    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Zolmitriptan (ATC N02CC03).
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Region Hannover

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      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Cinnarizin und Dimenhydrinat (N07CA22).

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Cinnarizin und Dimenhydrinat (N07CA22) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

      Rahmenvereinbarung3. april 2025
      27. mars 2027(100+ Tage)
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      Farmasøytisk engroshandel

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