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    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Budesonid (ausgenommen Inhalativa und mindestens mit einer Zulassung für die Indikation chronisch entzündliche Darmerkrankung) (ATC-Code: A07EA06).

    AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Budesonid (ausgenommen Inhalativa und mindestens mit einer Zulassung für die Indikation chronisch entzündliche Darmerkrankung) (ATC-Code: A07EA06).

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Sep 9, 4:42 AMSeptember 9, 2025 4:42 AM
    2. Vertragsbeginn

      Nov 1, 12:00 AMNovember 1, 2025 12:00 AM
    3. Angebotsfrist

      Aug 27, 11:00 AMAugust 27, 2027 11:00 AM
    4. Eröffnungstermin

      Aug 27, 12:00 PMAugust 27, 2027 12:00 PM
    5. Vertragsende

      Oct 31, 12:00 AMOctober 31, 2027 12:00 AM
    6. Bindefrist

      Aug 27, 11:00 AMAugust 27, 2029 11:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse./Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Budesonid (ausgenommen Inhalativa und mindestens mit einer Zulassung für die Indikation chronisch entzündliche Darmerkrankung) (ATC-Code: A07EA06).
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Budesonid (ausgenommen Inhalativa und mindestens mit einer Zulassung für die Indikation chronisch entzündliche Darmerkrankung) innerhalb des Zeitraumes vom 01.11.2025 bis zum 31.10.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

    Über das Angebot

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Budesonid (ausgenommen Inhalativa und mindestens mit einer Zulassung für die Indikation chronisch entzündliche Darmerkrankung) innerhalb des Zeitraumes vom 01.11.2025 bis zum 31.10.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

      Kontaktperson
      Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
      Kontakttelefon
      0511870113378
      Kontakt-E-Mail
      rabattvertraege@nds.aok.de
      Adresse
      Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover

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    Zuschlagskriterien

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

      Dokumentationsanforderung

      Nicht spesifisert.

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    Auftraggeber
    AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
    Titel
    Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Budesonid (ausgenommen Inhalativa und mindestens mit einer Zulassung für die Indikation chronisch entzündliche Darmerkrankung) (ATC-Code: A07EA06).
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Region Hannover

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      DAK-Gesundheit benötigt pharmazeutische Produkte für eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Budesonid, ATC A07EA06. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption von 1x12 Monaten und einen maximalen Gesamtwert von 1 EUR. Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen mit möglichst vielen interessierten pharmazeutischen Unternehmen für die in Anlage 2 zum Vertrag näher zu benennenden Arzneimittel.

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      Die DAK-Gesundheit benötigt pharmazeutische Produkte, genauer gesagt Arzneimittel mit dem Wirkstoff Budesonid (FAM Kinpeygo und austauschbare Arzneimittel), ATC A07EA06, für eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren, beginnend am 01.08.2026 und endend am 31.07.2028, mit einem geschätzten maximalen Gesamtwert von 1 EUR. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem die DAK-Gesundheit beabsichtigt, mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge abzuschließen.

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      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Formoterol und Aclidiniumbromid (ATC-Code: R03AL05) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

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      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Infliximab (ATC-Code: L04AB02) innerhalb des Zeitraumes vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

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      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Budesonid (ATC-Code nach WHO: A07EA06)

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Budesonid (ATC-Code nach WHO: A07EA06), mit Einschränkung auf Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung in einer Wirkstärke von 3 mg. Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 07.07.2025 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.07.2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

      RahmenvereinbarungJun 4, 2025
      Jul 31, 2027(100+ Tage)