Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung Ost
Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg
Gegenstand des Rahmenvertrages sind die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen umfassen folgenden Leistungsbereich: Leistungsbereich 01: Haupt-, Sonder- und Einfache Prüfungen . Die Leistungen können für die Verantwortungsbereiche folgender Außenstellen der Niederlassung Ost erbracht werden: - Dresden - Erfurt - Magdeburg . Die regionalen Verantwortungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1-3 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile eines Leistungsbereiches umfassen, für den ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
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Gegenstand des Rahmenvertrages sind die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen umfassen folgenden Leistungsbereich: Leistungsbereich 01: Haupt-, Sonder- und Einfache Prüfungen . Die Leistungen können für die Verantwortungsbereiche folgender Außenstellen der Niederlassung Ost erbracht werden: - Dresden - Erfurt - Magdeburg . Die regionalen Verantwortungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1-3 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile eines Leistungsbereiches umfassen, für den ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs statt. Leistungen werden entsprechend der Maßgaben unter Abschnitt VI.3 vergeben.
Beschreibung
Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs statt. Leistungen werden entsprechend der Maßgaben unter Abschnitt VI.3 vergeben.
Qualifikationsanforderungen
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- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Titel
- Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung Ost
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Halle (Saale), Kreisfreie Stadt, Dresden, Kreisfreie Stadt, Erfurt, Kreisfreie Stadt, Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…