Abschluss nicht-exklusiver Ergänzungsvereinbarung nach §135a SGB V zur Verbesserung der Qualität und Transparenz im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Bedriftshelsetjenester
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V mit hessischen Ärztenetzen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Ärztenetzen der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V angeboten. Interessierte Ärztenetze können dazu unter der Kontaktadresse Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Ärztenetz die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Ärztenetz, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit bis zum 01.01.2016 und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Unabhängig hiervon sind die Betrachtungszeiträume der Vergütung nach dieser Ergänzungsvereinbarung. Die Betrachtungszeiträume sind vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Soweit ein Vertragsbeitritt bis zum 01.01.2025 erfolgt, erfolgt die erste Messung der Ziele für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025. Soweit ein Vertragsbeitritt im Zeitraum vom 02.01.2025 bis 01.01.2026 erfolgt, erfolgt die Messung der Ziele für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die individuelle Vertragslaufzeit beträgt höchstens 2 Jahre. Letzte Messungen zu dieser Ergänzungsvereinbarungen erfolgen für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die Ergänzungsvereinbarung soll die Teilnahme des Ärztenetzes am AOK-QuATRo-Auszeichnungsverfahren auf Bundesebene sowie den Auf- und Ausbau von Strukturen im Ärztenetz und die Durchführung einer strukturierten Qualitätsarbeit durch die netzteilnehmenden Ärzte regeln. In dieser Ergänzungsvereinbarung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsqualität definiert, die über die bestehende Kooperationsvereinbarung hinausgehen und im Wesentlichen intensivierte Dokumentations-, Informations- und Abstimmungsaufgaben, die Teilnahme an Qualitätszirkeln und die Förderung der intersektoralen oder interprofessionellen Zusammenarbeit umfassen. Zudem können bei nachgewiesener Verbesserung der Versorgungsqualität durch die Erreichung von vereinbarten Qualitätszielen Versorgungsgewinne generiert werden. Die Ergänzungsvereinbarung richtet sich daher an Ärztenetze, welche bereits Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung sind und sich mindestens im zweiten QuATRo-Qualitätsberichtszyklus mit der AOK Hessen befinden. Ärztenetze, die diese Voraussetzungen erfüllen, kommen als Vertragspartner der Ergänzungsvereinbarung in Betracht. Der Inhalt der Ergänzungsvereinbarung steht für alle interessierten Ärztenetze fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms-Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- z. Hd. Frau Brigitte Brand
- Kontakttelefon
- 0800 0000255
- Kontakt-E-Mail
- Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V mit hessischen Ärztenetzen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Ärztenetzen der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V angeboten. Interessierte Ärztenetze können dazu unter der Kontaktadresse Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Ärztenetz die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Ärztenetz, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit bis zum 01.01.2016 und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Unabhängig hiervon sind die Betrachtungszeiträume der Vergütung nach dieser Ergänzungsvereinbarung. Die Betrachtungszeiträume sind vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Soweit ein Vertragsbeitritt bis zum 01.01.2025 erfolgt, erfolgt die erste Messung der Ziele für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025. Soweit ein Vertragsbeitritt im Zeitraum vom 02.01.2025 bis 01.01.2026 erfolgt, erfolgt die Messung der Ziele für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die individuelle Vertragslaufzeit beträgt höchstens 2 Jahre. Letzte Messungen zu dieser Ergänzungsvereinbarungen erfolgen für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die Ergänzungsvereinbarung soll die Teilnahme des Ärztenetzes am AOK-QuATRo-Auszeichnungsverfahren auf Bundesebene sowie den Auf- und Ausbau von Strukturen im Ärztenetz und die Durchführung einer strukturierten Qualitätsarbeit durch die netzteilnehmenden Ärzte regeln. In dieser Ergänzungsvereinbarung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsqualität definiert, die über die bestehende Kooperationsvereinbarung hinausgehen und im Wesentlichen intensivierte Dokumentations-, Informations- und Abstimmungsaufgaben, die Teilnahme an Qualitätszirkeln und die Förderung der intersektoralen oder interprofessionellen Zusammenarbeit umfassen. Zudem können bei nachgewiesener Verbesserung der Versorgungsqualität durch die Erreichung von vereinbarten Qualitätszielen Versorgungsgewinne generiert werden. Die Ergänzungsvereinbarung richtet sich daher an Ärztenetze, welche bereits Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung sind und sich mindestens im zweiten QuATRo-Qualitätsberichtszyklus mit der AOK Hessen befinden. Ärztenetze, die diese Voraussetzungen erfüllen, kommen als Vertragspartner der Ergänzungsvereinbarung in Betracht. Der Inhalt der Ergänzungsvereinbarung steht für alle interessierten Ärztenetze fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms-Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn
- Land: Deutschland
- Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann
- E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de
- Telefon: +49 69 6681 6259 711
- Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/
- Titel
- Abschluss nicht-exklusiver Ergänzungsvereinbarung nach §135a SGB V zur Verbesserung der Qualität und Transparenz im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
- Dauer
- 36 Monate
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…