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    Abschluss nicht-exklusiver Ergänzungsvereinbarung nach §135a SGB V zur Verbesserung der Qualität und Transparenz im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“

    AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

    Abschluss nicht-exklusiver Ergänzungsvereinbarung nach §135a SGB V zur Verbesserung der Qualität und Transparenz im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      5. des. kl. 09:265. desember 2024 kl. 09:26
    2. Eröffnungstermin

      1. jan. kl. 11:001. januar 2026 kl. 11:00
    3. Angebotsfrist

      1. jan. kl. 22:591. januar 2026 kl. 22:59
    4. Bindefrist

      12. feb. kl. 22:5912. februar 2026 kl. 22:59

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen//Abschluss nicht-exklusiver Ergänzungsvereinbarung nach §135a SGB V zur Verbesserung der Qualität und Transparenz im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“

    Abgelaufen

    Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.

    Brief

    Bedriftshelsetjenester

    Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V mit hessischen Ärztenetzen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Ärztenetzen der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V angeboten. Interessierte Ärztenetze können dazu unter der Kontaktadresse Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Ärztenetz die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Ärztenetz, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit bis zum 01.01.2016 und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Unabhängig hiervon sind die Betrachtungszeiträume der Vergütung nach dieser Ergänzungsvereinbarung. Die Betrachtungszeiträume sind vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Soweit ein Vertragsbeitritt bis zum 01.01.2025 erfolgt, erfolgt die erste Messung der Ziele für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025. Soweit ein Vertragsbeitritt im Zeitraum vom 02.01.2025 bis 01.01.2026 erfolgt, erfolgt die Messung der Ziele für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die individuelle Vertragslaufzeit beträgt höchstens 2 Jahre. Letzte Messungen zu dieser Ergänzungsvereinbarungen erfolgen für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die Ergänzungsvereinbarung soll die Teilnahme des Ärztenetzes am AOK-QuATRo-Auszeichnungsverfahren auf Bundesebene sowie den Auf- und Ausbau von Strukturen im Ärztenetz und die Durchführung einer strukturierten Qualitätsarbeit durch die netzteilnehmenden Ärzte regeln. In dieser Ergänzungsvereinbarung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsqualität definiert, die über die bestehende Kooperationsvereinbarung hinausgehen und im Wesentlichen intensivierte Dokumentations-, Informations- und Abstimmungsaufgaben, die Teilnahme an Qualitätszirkeln und die Förderung der intersektoralen oder interprofessionellen Zusammenarbeit umfassen. Zudem können bei nachgewiesener Verbesserung der Versorgungsqualität durch die Erreichung von vereinbarten Qualitätszielen Versorgungsgewinne generiert werden. Die Ergänzungsvereinbarung richtet sich daher an Ärztenetze, welche bereits Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung sind und sich mindestens im zweiten QuATRo-Qualitätsberichtszyklus mit der AOK Hessen befinden. Ärztenetze, die diese Voraussetzungen erfüllen, kommen als Vertragspartner der Ergänzungsvereinbarung in Betracht. Der Inhalt der Ergänzungsvereinbarung steht für alle interessierten Ärztenetze fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms-Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

    Über das Angebot

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V mit hessischen Ärztenetzen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Ärztenetzen der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V angeboten. Interessierte Ärztenetze können dazu unter der Kontaktadresse Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Ärztenetz die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Ärztenetz, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit bis zum 01.01.2016 und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Unabhängig hiervon sind die Betrachtungszeiträume der Vergütung nach dieser Ergänzungsvereinbarung. Die Betrachtungszeiträume sind vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Soweit ein Vertragsbeitritt bis zum 01.01.2025 erfolgt, erfolgt die erste Messung der Ziele für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025. Soweit ein Vertragsbeitritt im Zeitraum vom 02.01.2025 bis 01.01.2026 erfolgt, erfolgt die Messung der Ziele für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die individuelle Vertragslaufzeit beträgt höchstens 2 Jahre. Letzte Messungen zu dieser Ergänzungsvereinbarungen erfolgen für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die Ergänzungsvereinbarung soll die Teilnahme des Ärztenetzes am AOK-QuATRo-Auszeichnungsverfahren auf Bundesebene sowie den Auf- und Ausbau von Strukturen im Ärztenetz und die Durchführung einer strukturierten Qualitätsarbeit durch die netzteilnehmenden Ärzte regeln. In dieser Ergänzungsvereinbarung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsqualität definiert, die über die bestehende Kooperationsvereinbarung hinausgehen und im Wesentlichen intensivierte Dokumentations-, Informations- und Abstimmungsaufgaben, die Teilnahme an Qualitätszirkeln und die Förderung der intersektoralen oder interprofessionellen Zusammenarbeit umfassen. Zudem können bei nachgewiesener Verbesserung der Versorgungsqualität durch die Erreichung von vereinbarten Qualitätszielen Versorgungsgewinne generiert werden. Die Ergänzungsvereinbarung richtet sich daher an Ärztenetze, welche bereits Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung sind und sich mindestens im zweiten QuATRo-Qualitätsberichtszyklus mit der AOK Hessen befinden. Ärztenetze, die diese Voraussetzungen erfüllen, kommen als Vertragspartner der Ergänzungsvereinbarung in Betracht. Der Inhalt der Ergänzungsvereinbarung steht für alle interessierten Ärztenetze fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms-Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

      Kontaktperson
      z. Hd. Frau Brigitte Brand
      Kontakttelefon
      0800 0000255
      Kontakt-E-Mail
      Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de

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    Qualifikationsanforderungen

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    Auftraggeber
    AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
    Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn
    Land: Deutschland
    Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann
    E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de
    Telefon: +49 69 6681 6259 711
    Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/
    Titel
    Abschluss nicht-exklusiver Ergänzungsvereinbarung nach §135a SGB V zur Verbesserung der Qualität und Transparenz im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    85120000Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
    Dauer
    36 Monate

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    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Utleie av medisinsk personell

      AOK - Priomed Sekundärprävention nach § 140a SGB V

      AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt Dienstleistungen for å forebygge følgesykdommer hos personer med diabetes og arteriell hypertensjon gjennom en selektiv kontrakt ("Open-House Modell") med regionale legesammenslutninger i Hessen. Kontrakten løper fra 01.04.2024 til 31.03.2028, med mulighet for å tiltre avtalen frem til 01.04.2027. Formålet er å unngå over-, under- og feilbehandling ved tidlig oppdagelse gjennom målrettet diagnostikk og strukturert behandling, samt å styrke pasientens rolle gjennom opplæring og involvering i behandlingsbeslutninger. Legesammenslutninger kan be om kontraktsdokumenter via e-post til Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de og må levere disse fullstendig utfylt og signert.

      Wettbewerb14. jan. 2026
      31. mars 2027(100+ Tage)
    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zur Vermittlung von Mitgliedschaften

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zur Vermittlung von Mitgliedschaften (AOK Hessen und AGIDA – Die Direkte der AOK Hessen) oder von schriftlichen Einwilligungen zur Information der AOK Hessen gemäß RN. 35c der Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung vom 19.3.1998 in der Fassung vom 11.11.2015 – geändert am 9.11.2006 (Wettbewerbsgrundsätze 2016), in der jeweils aktuellen Fassung. Das Verfahren richtet sich an Finanzdienstleister und gewerbliche Vermittler, die über eine gewerberechtliche Erlaubnis zur Vermittlungstätigkeit (Gewerbeerlaubnis i. S. d. § 34d GewO) verfügen. Bei Versicherungsvermittlern und -maklern besteht eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a GewO. Finanzdienstleister sind erlaubnispflichtig und benötigen gemäß § 32 Abs. 1 KWG eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Finanzanlagenvermittler benötigen eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO und es besteht eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler nach § 11a GewO. Interessierte Vertriebspartner/innen, die die beschriebenen Kooperationsvoraussetzungen erfüllen, können dazu bei unter www.aok.de/mk/hessen/vps/ die Kooperationsunterlagen anfordern. Der Anforderung der Unterlagen sind die Vermittlerregister-Nr. bzw. eine Kopie der Gewerbeerlaubnis oder der Erlaubnis der BaFin beizufügen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Vertriebspartnern/innen der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung angeboten. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass die/der interessierte Vertriebspartner/in die geforderten Unterlagen der Anforderung beigefügt hat und anschließend die Kooperationsvereinbarung vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jeder/jedem Vertriebspartner/in, der die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.6.2024. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie beispielsweise. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Diese Bekanntmachung ist die Fortsetzung der Bekanntmachung vom 22.05.2019 mit der Kennzeichnung "2019/S 100-242483". Inhaltliche Änderungen zu der vorherigen Bekanntmachungen gibt es keine. Lediglich die Laufzeit des Vertrages und die damit verbundenen Beitrittsmöglichkeiten haben sich geändert.

      Wettbewerb17. mai 2024
      31. mai 2028(100+ Tage)
    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)

      Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt pharmazeutische Produkte in Form von Fertigarzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen. Es handelt sich um den Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen eines "Open-House-Modells". Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.03.2026, und die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, endend am 29.02.2028. Der Beitritt bzw. Vertragsabschluss kann jederzeit und zu gleichen Bedingungen erfolgen.

      Wettbewerb18. mai 2026
      1. nov. 2027(100+ Tage)
    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.01.2028 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.

      Wettbewerb15. des. 2025
      1. okt. 2027(100+ Tage)
    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 12 bzw. 24 Monate. Der Vertrag endet am am 30.06.2026 bzw. 30.06.2027 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.

      Wettbewerb12. mai 2025
      1. mai 2027(100+ Tage)