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    Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V

    AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

    Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      30. april kl. 08:4130. april 2026 kl. 08:41
    2. Vertragsbeginn

      1. juli kl. 00:001. juli 2026 kl. 00:00
    3. Angebotsfrist

      31. mai kl. 10:0031. mai 2028 kl. 10:00
    4. Vertragsende

      30. juni kl. 00:0030. juni 2028 kl. 00:00
    5. Bindefrist

      31. mai kl. 10:0031. mai 2030 kl. 10:00

    Brief

    Ausschreibungssuche/AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen/Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V
    Brief

    Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

    Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln gemäß § 31 Abs. 1a SGB V. Der Vertrag wird im Rahmen eines "Open-House-Modells" angeboten, bei dem alle geeigneten und interessierten Leistungserbringer bis zum 30.06.2028 beitreten können. Die Versorgung muss ausreichend, zweckmäßig und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen.

    Über das Angebot

      Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V fallen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Ausgeschlossen sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG), Hilfsmittel nach § 33 SGB V, Lebensmittel im Sinne § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes, kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes und Stoffe oder Zubereitungen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruches angewendet werden. Von diesem Vertrag ausgeschlossen sind zudem Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Der Leistungserbringer hat eine bedarfsgerechte, ausreichende zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung nach §§ 12 und 70 SGB V und § 135a SGB V sicherzustellen. Jede Versorgung muss insbesondere ausreichend und zweckmäßig erbracht werden und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Versichertenversorgung muss wirtschaftlich und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahren wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Abschluss bzw. Beitritt zu diesem Vertrag im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Interessierte Leistungserbringer können die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen wie folgt anfordern: Nutzen Sie dafür bitte folgenden Link: www.aok.de/gp/service/ ansprechpartnersuche Die Kontaktaufnahme ist über folgende Auswahlschritte möglich: 1. Region: AOK Hessen 2. Berufsfeld: Apotheke 3. Thema: Verbandmittel-Vertrag Einzelverordnung. Füllen Sie das dort hinterlegte Kontaktformular bitte vollständig aus und wählen den Kontaktweg E-Mail. Die Vertragsunterlagen werden Ihnen anschließend übersandt. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder interessierte Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Für das Ausfüllen und Übersenden ist folgendes zu beachten: Wenn Sie dem Vertrag beitreten möchten, füllen Sie bitte unter § 19 Abs. 1 des Vertrages das entsprechende Startdatum aus (frühestens 01.07.2026) und übersenden uns rechtzeitig die vollständig unterzeichneten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung per Post an die AOK Hessen, z. Hd. Doris Budasch, 64520 Groß-Gerau. Senden Sie uns darüber hinaus gerne vorab eine digitale Version (Scan) an die E-Mail-Adresse verbandmittel@he.aok.de. Wir senden Ihnen dann nach Prüfung der zu erfüllenden Teilnahmevoraussetzungen ein unterzeichnetes Exemplar zurück. Als Startdatum kann jeweils der 1. oder der 15. eines Monats gewählt werden. Eine Exklusivität bzw. ein Recht auf exklusive Versorgung auf Seiten des Leistungserbringers besteht nicht. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit zum 1. oder 15. eines jeden Monats und bis zum 30.06.2028 sowie zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehend es Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

      Kontakttelefon
      +496966816251304
      Kontakt-E-Mail
      verbandmittel@he.aok.de
      Adresse
      Mühlstraße 2a, 63450 Hanau

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    Auftraggeber
    AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
    Titel
    Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33140000Medizinische Verbrauchsartikel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

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    • AOK Sachsen - Anhalt

      Farmasøytisk engroshandel

      Verbandmittel

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss eines Vertrages nach § 31 Abs. 1 und 1a SGB V zur Versorgung mit Verbandmitteln für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Vertrag angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu bei der unter 8.1 ORG-0001 genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.

      Wettbewerb30. juni 2025
      31. juli 2029(100+ Tage)
    • GWQ ServicePlus AG

      Bedriftshelsetjenester

      Wundversorgung gem. § 31 SGB V

      Open-House Verfahren zum Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags zur Versorgung von Versicherten mit Verbandmitteln gem. § 31 SGB V. Die GWQ ServicePlus AG ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes Dienstleistungsunternehmen und repräsentiert über 70 Aktionärs- und Kundenkassen. Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, für ihre Aktionärs- und Kundenkassen einen Vertrag zur Versorgung von Versicherten mit Verbandmitteln gem. § 31 SGB V bundesweit mit allen Anbietern zu schließen, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen. Der Vertragsschluss erfolgt dabei im eigenen Namen der GWQ ServicePlus AG. Die GWQ ServicePlus AG bietet ihren Aktionärs- und Kundenkassen an, den geschlossenen Verträgen beizutreten. Deswegen kann nicht vorhergesagt werden, wie viele Versicherte tatsächlich versorgt werden müssen. Die GWQ ServicePlus AG übernimmt für die teilnehmenden Krankenkassen das Vertragsmanagement und die Administration des Vertrages. Wenn Aktionärs- oder Kundenkassen dem Vertrag beitreten, erklären sie diesen Beitritt ausschließlich gegenüber der GWQ ServicePlus AG. Mit Stand vom 28.10.2025 haben die folgenden Krankenkassen bereits ihren Beitritt erklärt: Audi BKK BKK melitta hmr König& Bauer BKK DIE BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BKK Wirtschaft & Finanzen SBK Siemens BKK BKK Gildemeister und Seidensticker energie-BKK BKK Voralb R + V BKK BKK VDN BKK Euregio BKK PWC mkk-meine Krankenkasse Mercedes Benz BKK BKK Herkules Bahn BKK Continentale BKK Salus BKK BKK VerbundPlus

      Wettbewerb28. okt. 2025
      8. sep. 2028(100+ Tage)
    • AOK Rheinland/Hamburg

      Medisinsk og laboratorieutstyr

      OpenHouse-Verfahren Verbandmittel

      Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse benötigt die Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln gemäß § 31 Abs. 1a SGB V im Rahmen von "Open-House-Verträgen" über einen Zeitraum von 2 Jahren. Es handelt sich um nicht-exklusive Vereinbarungen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit. Als Qualifikationsanforderung ist die Einreichung der erforderlichen Teilnahmeunterlagen notwendig.

      Wettbewerb29. mai 2026
      31. juli 2028(100+ Tage)
    • AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

      Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

      Open House Vertrag über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung § 31 Abs. 1a SGB V und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter

      Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Inhalt des Open House Verfahrens ist der Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie im Sinne des § 31 SGB V, soweit nicht apothekenpflichtig. Die Vertragsparteien schließen diesen Vertrag gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. m. §§ 126, 127 SGB V in der bis 10.05.2019 gültigen Fassung über die Versorgung der Versicherten der AOK mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung, soweit die betreffenden Produkte nicht der Apothekenpflicht unterliegen. Der Vertrag dient der Erfüllung des Anspruchs der Versicherten nach § 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB V i. V. m. den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V. Ziel der Vertragsparteien ist es, die qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit den vertragsgegenständlichen Produkten zu gewährleisten und für alle Beteiligten klare, einheitliche und rechtssichere Bedingungen zu schaffen. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.02.2026, alle Verträge enden spätestens am 31.01.2030. Die Laufzeit ist auf vier Jahre begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 20.12.2029. Für einen Vertragsstart zum nächsten Monatsersten, müssen die Unterlagen bis spätestens zum 20. des Vormonats mittels qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de oder unterschrieben per Post bei der unten genannten Kontaktstelle eingehen. Zur Teilnahme am frühestmöglichen Vertragsbeginn 01.02.2026 müssen die Unterlagen bis spätestens 20.01.2026 vollständig mittels qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de oder unterschrieben per Post bei der unten genannten Kontaktstelle eingehen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die AOK kann die Verträge nur einheitlich gegenüber allen Vertragspartnern kündigen. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Vor Vertragsstart müssen die Leistungserbringer die unter Pkt. II aufgeführten Nachweise fristgerecht bei der Vergabestelle der AOK Bayern einreichen. Ein von der AOK gegengezeichnetes Exemplar wird an den Leistungserbringer zurückgesandt. II. Einzureichende Unterlagen Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ein Vertrag wird mit allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern geschlossen, die ihre Eignung wie folgt nachweisen: 1. Vom Leistungserbringern ausgefüllter und unterzeichneter Vertrag in zweifacher Ausfertigung nebst Anlagen (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen). 2. Ausgefüllte und unterschriebene Zuverlässigkeitserklärung (Anlage 2 des Vertrages) Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Arzneimittelversorgung "Open-House-Vertrag Verbandstoffe" Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 20. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauffolgenden nächsten Monatsersten, ansonsten zum darauffolgenden übernächsten Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM hat eine Übersendung bis zum 20. eines jeden Monats der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de fristwahrend für einen Vertragsbeginn zum ersten des darauffolgenden Monats zu erfolgen.

      Rahmenvereinbarung11. nov. 2025
      20. des. 2029(100+ Tage)
    • AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.

      Medisinsk og laboratorieutstyr

      Verbandmittel-Verträge ab 01.08.2025 im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK NW mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Abschluss dieses Vertrages angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.

      Wettbewerb19. juni 2025
      30. juni 2027(100+ Tage)