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    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    AOK Baden-Württemberg

    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    1. Vertragsbeginn

      1. juli kl. 00:001. juli 2024 kl. 00:00
    2. Vertragsunterzeichnung

      13. aug. kl. 00:0013. august 2026 kl. 00:00
    3. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      25. aug. kl. 11:1025. august 2026 kl. 11:10
    4. Vertragsende

      31. des. kl. 00:0031. desember 2026 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Baden-Württemberg/Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    Zuschlag erteilt

    Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.

    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die AOK Baden-Württemberg hat die Absicht, nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten Wirkstoffen abzuschließen. Die Verträge sollen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern geschlossen werden, wobei 2care4 Aps bereits einen Zuschlag erhalten hat. Die Lieferung der pharmazeutischen Produkte erfolgt in Stuttgart, Stadtkreis. Die Vertragslaufzeiten variieren je nach Wirkstoff, beginnen frühestens am 1. Juli 2024 und enden spätestens am 31. Dezember 2026. Ein genauer Auftragswert kann nicht ermittelt werden, da dieser von diversen unbekannten Faktoren abhängt.

    Ergebnis

    Gewinner
    2care4 ApS
    Anzahl Angebote
    1
    Vertragswert
    Nicht angegeben
    Maximaler Rahmenvereinbarungswert
    Bis zu 216.000 €

    Über das Angebot

      Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das vorliegende Open-House-Verfahren wurde am 5.4.2024 im Supplement zum Amtsblatt der EU unter der Nummer 202404-2024 erstmals veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit Nummer 465426-2024 (erste Folgebekanntmachung), mit Nummer 588304-2024 (zweite Folgebekanntmachung), mit Nummer 654935-2024 (dritte Folgebekanntmachung) und mit Nummer 273553-2026 (vierte Folgebekanntmachung) erweitert sowie mit Bekanntmachnung mit der Nummer 270528-2026 verlängert. Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der Erstbekanntmachung (sog. Startwirkstoffe) beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt maximal 30 Monate (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; maximal 6 Monate). Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der ersten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.10.2024 und beträgt maximal 27 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffkombination gemäß Ziffer 5.1. der zweiten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.12.2024 und beträgt maximal 10 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der dritten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal 24 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der vierten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.7.2026 und beträgt maximal 6 Monate. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.12.2026. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis 31.12.2026 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Genaue Auftragswerte können nicht ermittelt werden, da diese von diversen unbekannten Faktoren abhängen. Die Auftragswerte für die vergebenen Aufträge können deshalb nur als fiktive Werte angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellwerten.

      Kontaktperson
      Frank Hartmann
      Kontakttelefon
      0711 65252-21407
      Kontakt-E-Mail
      ohv@bw.aok.de
      Adresse
      Presselstraße 19, 70191 Stuttgart

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

    Qualifikationsanforderungen

      Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    AOK Baden-Württemberg
    Titel
    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
    Typ
    ErgebnisRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Stuttgart, Stadtkreis

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      Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

      Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2027. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.

      Rahmenvereinbarung14. okt. 2025
      20. okt. 2027(100+ Tage)
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      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

      Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Produkte abzuschließen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 30 Monaten und enden spätestens am 31. Dezember 2026, wobei einige Wirkstoffe abweichende Enddaten haben. Die Lieferung der Arzneimittel erfolgt in Stuttgart, Stadtkreis. Als Vertragspartner kommen nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V oder Bietergemeinschaften in Frage, die unter anderem einen Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank für alle angebotenen Arzneimittel vorlegen müssen, um die aktuelle Zulassungssituation nachzuweisen.

      Rahmenvereinbarung17. april 2026
      20. okt. 2026(12 Tage)
    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)

      Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt pharmazeutische Produkte in Form von Fertigarzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen. Es handelt sich um den Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen eines "Open-House-Modells". Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.03.2026, und die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, endend am 29.02.2028. Der Beitritt bzw. Vertragsabschluss kann jederzeit und zu gleichen Bedingungen erfolgen.

      Wettbewerb18. mai 2026
      1. nov. 2027(100+ Tage)
    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)

      Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt pharmazeutische Produkte im Rahmen von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell). Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 24 Monaten und endet spätestens am 30.06.2028. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2026. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen.

      Wettbewerb13. mai 2026
      1. mai 2028(100+ Tage)
    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

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      Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt pharmazeutische Produkte im Rahmen von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell). Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 24 Monaten und endet spätestens am 30.06.2028. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2026. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen.

      Wettbewerb21. mai 2026
      1. mai 2028(100+ Tage)