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    Abschlusses eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Absatz 8 bzw. 130c Absatz 1 SGB V für die Zeit vom 01.08.2025 bis zum i.d.R. 31.07.2027

    VALUNY GmbH

    Abschlusses eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Absatz 8 bzw. 130c Absatz 1 SGB V für die Zeit vom 01.08.2025 bis zum i.d.R. 31.07.2027

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      23. juni kl. 08:4923. juni 2025 kl. 08:49
    2. Angebotsfrist

      9. juli kl. 10:009. juli 2025 kl. 10:00
    3. Eröffnungstermin

      10. juli kl. 10:0010. juli 2025 kl. 10:00
    4. Vertragsbeginn

      31. juli kl. 22:0031. juli 2025 kl. 22:00
    5. Bindefrist

      9. juli kl. 10:009. juli 2027 kl. 10:00
    6. Vertragsende

      30. juli kl. 22:0030. juli 2027 kl. 22:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/VALUNY GmbH/Abschlusses eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Absatz 8 bzw. 130c Absatz 1 SGB V für die Zeit vom 01.08.2025 bis zum i.d.R. 31.07.2027

    Abgelaufen

    Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.

    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß §§ 130 a Abs. 8 bzw. 130c Abs. 1 SGB. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können.

    Über das Angebot

      Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß §§ 130 a Abs. 8 bzw. 130c Abs. 1 SGB. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können.

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      open-house@spectrumk.de

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Eignung zur Berufsausübung. Eintragung in ein Handelsregister.

      Dokumentationsanforderung

      siehe Eigenerklärungen

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    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    VALUNY GmbH
    Titel
    Abschlusses eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Absatz 8 bzw. 130c Absatz 1 SGB V für die Zeit vom 01.08.2025 bis zum i.d.R. 31.07.2027
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Essen, Kreisfreie Stadt

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    • VALUNY GmbH

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschlusses eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Absatz 8 bzw. 130c Absatz 1 SGB V für die Zeit vom 01.11.2026 bis zum i.d.R. 31.10.2028

      Die VALUNY GmbH benötigt den Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen für pharmazeutische Produkte gemäß §§ 130a Abs. 8 bzw. 130c Abs. 1 SGB V für den Zeitraum vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2028. Diese Verträge dienen der Lieferung von Arzneimitteln und sind keine öffentlichen Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Verträge werden in Essen, Deutschland, abgeschlossen.

      Rahmenvereinbarung21. sep. 2026
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    • Kaufmännische Krankenkasse - KKH

      Farmasøytisk engroshandel

      Arzneimittel- Rahmenrabattverträge nach §130a Absatz 8 SGB V

      Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH benötigt Arzneimittel-Rahmenrabattverträge nach §130a Absatz 8 SGB V zur Arzneimittelversorgung ihrer Versicherten in Deutschland für einen Zeitraum von 24 Monaten, frühestens ab dem 01.07.2027 bis zum 30.06.2029. Die Verträge umfassen pharmazeutische Produkte. Zu den aktuellen Vertragspartnern gehören unter anderem Medical Valley Invest AB, betapharm Arzneimittel GmbH und axunio Pharma GmbH. Als Qualifikationsanforderung ist ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) sowie eine Eigenerklärung Arzneimittel und eine Eigenerklärung AV-Meldung erforderlich.

      Rahmenvereinbarung2. sep. 2026
      16. okt. 2026(8 Tage)
    • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

      Farmasøytisk engroshandel

      Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026­-03

      Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See benötigt pharmazeutische Produkte im Rahmen einer offenen Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Diese Vereinbarung, bekannt als Zulassungsmodell 2026-03, ermöglicht pharmazeutischen Unternehmen oder Arbeitsgemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer den jederzeitigen Beitritt zu festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen. Die Lieferung der Produkte erfolgt in Bochum. Als Qualifikationsanforderung ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen der Zulassung gemäß § 21 Absatz 1 AMG erforderlich.

      Rahmenvereinbarung22. mai 2026
      5. feb. 2028(100+ Tage)
    • GWQ ServicePlus AG

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V in der Zeit vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027

      § 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.07.2025.

      Wettbewerb17. feb. 2025
      10. mai 2027(100+ Tage)
    • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

      Farmasøytisk engroshandel

      Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-09

      Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See benötigt pharmazeutische Produkte im Rahmen einer offenen Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Die Vereinbarung richtet sich an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitsgemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer und beinhaltet nicht verhandelbare Konditionen, einschließlich der Höhe des Rabattes. Die Lieferung der Produkte erfolgt in Bochum. Als Qualifikationsanforderung ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen der Zulassung gemäß § 21 Absatz 1 AMG erforderlich.

      Rahmenvereinbarung22. mai 2026
      5. sep. 2027(100+ Tage)