Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Hilfsmitteln (hier: PG 17 – Apparate zur Kompressionstherapie) inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V
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Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beabsichtigt, Verträge mit einzelnen Leistungserbringern über die Lieferung von Apparaten zur Kompressionstherapie (Produktgruppe 17.99.01) einschließlich Zubehör abzuschließen. Dies umfasst sowohl Neuanschaffungen als auch Wiederverwendung, inklusive aller damit verbundenen Dienstleistungen wie Beratung, Wartung, Reparatur, Hausbesuche, Lieferung und Einweisung. Bei Wiederverwendung gehören auch Abholung, Lagerung, Reinigung, Instandsetzung und Wiederauslieferung zu den Dienstleistungen. Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Die Eignungskriterien können unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp eingesehen werden.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Dez. HHF, Team Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung
- Kontakttelefon
- +49 23430413480
- Kontakt-E-Mail
- hilfsmittel@knappschaft.de
- Adresse
- Knappschaftstr. 1, 44799 Bochum
Gegenstand der Bekanntmachung ist der Abschluss eines Vertrages mit einzelnen Leistungserbringern nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] über die Hilfsmittellieferung (Gesundheitsleistungen) von Apparaten zur Kompressionstherapie der Produktuntergruppe 17.99.01 einschließlich Zubehör auf Basis eines Neukauf- / Wiedereinsatzverfahren, jeweils einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere Beratung (einschließlich Durchführung und Dokumentation der Erprobung), Wartung/ sicherheitstechnische Kontrollen, Reparatur, Haus- / Krankenhaus-/Pflegeheimbesuch, Lieferung und Einweisung der / des Versicherten in die sachgerechte Handhabung. Bei Wiedereinsätzen zählen auch Abholung, Lagerung, Reinigung (einschl. Desinfektion), Reparatur / Instandsetzung (einschl. Materialkosten) und sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Geräteprüfung zu erbringen sind, sowie die Wiederauslieferung gebrauchsfähiger Hilfsmittel zu den Dienst- und Serviceleistungen. Der Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen.Hauptmerkmale des VerfahrensMit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei der angegebenen Verfahrensart handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen.
Dokumentationsanforderung
Die Eignungskriterien können unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp eingesehen werden.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Abteilung IV - Fachbereich Interne Services / Dezernat IV.4 - Immobilienmanagement, vertreten durch VEA Beratungs-GmbH
- Titel
- Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Hilfsmitteln (hier: PG 17 – Apparate zur Kompressionstherapie) inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Bochum, Kreisfreie Stadt
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…