Aufruf zum Vertragsabschluss gemäß §127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Sauerstoffkonzentratoren
Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer
Die BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittellieferungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet. Gegenstand der Bekanntmachung ist die Veröffentlichung der Vertragsabsicht über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgung (Sauerstofftherapiegeräte - Sauerstoffkonzentratoren). Der Rahmenvertrag nebst Anlagen steht auf der Homepage der BAHN-BKK zur Einsicht bereit. Der Vertrag nebst Anlagen dient als Grundlage der Verhandlungen und soll den Einstieg in die Gespräche ermöglichen. Alle interessierten Leistungserbringer können mit der BAHN-BKK verhandeln.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Frau Theresa Weißbrich
- Kontakttelefon
- +49 (69) 77078 336
- Kontakt-E-Mail
- theresa.weissbrich@bahn-bkk.de
- Adresse
- Franklinstraße 54, 60486 Frankfurt am Main
Die BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittellieferungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet. Gegenstand der Bekanntmachung ist die Veröffentlichung der Vertragsabsicht über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgung (Sauerstofftherapiegeräte - Sauerstoffkonzentratoren). Der Rahmenvertrag nebst Anlagen steht auf der Homepage der BAHN-BKK zur Einsicht bereit. Der Vertrag nebst Anlagen dient als Grundlage der Verhandlungen und soll den Einstieg in die Gespräche ermöglichen. Alle interessierten Leistungserbringer können mit der BAHN-BKK verhandeln.Hauptmerkmale des VerfahrensGegenstand der Bekanntmachung ist die Veröffentlichung der Vertragsabsicht über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgung (Sauerstofftherapiegeräte - Sauerstoffkonzentratoren) nach dem Fünften Gesetzbuch (SGB V). Der Vertrag sowie die Anlagen können zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Die Leistungserbringer oder deren Verbände bzw. Zusammenschlüsse können den Vertrag nach § 127 Absatz 1 SGB V als Vertragspartner abschließen, sofern noch keine entsprechende Vertragsbeziehung besteht. Weitergehende bzw. etwaige weitere Rechte der Leistungserbringer bleiben hiervon unberührt. Gegenstand dieser Vertrages ist die wohnortnahe und aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln nach § 33 Abs. 1 SGB V zur Sauerstofftherapie und den damit verbundenen Nebenleistungen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung. Die Versorgung zur Sauerstofftherapie - Sauerstoffkonzentratoren ist in Anlage 3 geregelt. Diese Anlage regelt die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie - Sauerstoffkonzentratoren, Zubehör, Verbrauchsmaterialien und Nebenleistungen einschließlich aller mit der Versorgung zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen unter Berücksichtigung des Medizinproduktegesetzes (MPG), der Medizinproduktebetreiberverordung (MPBetreibVO) und des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 SGB V). Der Vertrag nebst Anlagen tritt nach Abschluss der Verhandlungen und der gegenseitigen Unterschrift der Vergütungsanlage (Anlage 3) in Kraft. Der Vertrag gilt bis auf Weiteres ohne Bestimmung eines Enddatums, Kündigungen und/oder Aktualisierungen der Anlagen richten sich nach den Regeln des Rahmenvertrages der BAHN-BKK. Interessierte Leistungserbringer finden die Vertragsunterlagen unter: https://www.bahn-bkk.de/leistungserbringer/ausschreibungen-und-vertragsabsichten/7540 Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge begründet. Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, das Vergaberecht ist nicht anzuwenden.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Vertragspartner der Krankenkassen können nur Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Die Leistungserbringer müssen den Nachweis der Erfüllung dieser Voraussetzungen durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) erbringen. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die hier in Rede stehenden Verträge nach § 127 Absatz 1 SGB V. Daher ist sowohl von inländischen als auch ausländischen Anbietern ein Präqualifizierungszertifikat im Sinne des § 126 SGB V vorzuhalten.
Dokumentationsanforderung
Ein Präqualifizierungszertifikat im Sinne des § 126 SGB V ist der BAHN-BKK auf Anfrage vorzulegen.
Beschreibung
Der Leistungserbringer muss die allgemeinen sonstigen Kriterien erfüllen, die im Rahmenvertrag vereinbart sind.
Dokumentationsanforderung
Es ist der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen.
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- Auftraggeber
- BAHN-BKK
- Titel
- Aufruf zum Vertragsabschluss gemäß §127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Sauerstoffkonzentratoren
- Typ
- Hauptcode
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