Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Hilfsmitteln (hier: PG 24 Beinprothesen – Produktuntergruppen 24.04.01, 24.04.02, 24.04.03, 24.71.01, 24.71.02, 24.71.04, 24.72.01, 24.71.02 und 24.71.03) inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beabsichtigt, Verträge über die Lieferung von Beinprothesen (Produktuntergruppen 24.04.01, 24.04.02, 24.04.03, 24.71.01, 24.71.02, 24.71.04, 24.72.01, 24.71.02 und 24.71.03) sowie damit verbundene Dienstleistungen abzuschließen. Die Leistungen umfassen Haus-/Krankenhausbesuche, Reparaturen, Wartungen, sicherheitstechnische Kontrollen und umfassende Einweisungen in den Gebrauch der Hilfsmittel. Die Lieferung und Dienstleistungen sollen in Bochum erbracht werden. Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des GWB, und ein Vertragsbeitritt ist jederzeit nach Vertragsabschluss möglich, sofern keine bestehende Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen, wobei die Eignungskriterien unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp eingesehen werden können.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Dez. HHF, Team Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung
- Kontakttelefon
- +49 23430413480
- Kontakt-E-Mail
- hilfsmittel@knappschaft.de
- Adresse
- Knappschaftstr. 1, 44799 Bochum
Gegenstand der Bekanntmachung ist der Abschluss eines Vertrages mit einzelnen Leistungserbringern nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] über die Hilfsmittellieferung (Gesundheitsleistungen) von Beinprothesen der Produktuntergruppen 24.04.01, 24.04.02, 24.04.03, 24.71.01, 24.71.02, 24.71.04, 24.72.01, 24.71.02 und 24.71.03 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere: Haus- / Krankenhausbesuch und die im Rahmen der Gewährleistung zu erbringenden Leistungen, ggf. Lieferung der Hilfsmittel, Reparaturen / Instandsetzungen, sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen und umfassende Einweisungen der / des Versicherten und / oder von ihm beauftragter Personen sowie ggf. des Pflegedienstes in den sachgerechten Gebrauch (Hinweise und Erklärungen zur Handhabung, zum richtigen Anlegen, zum Wechsel, der Reinigung und Pflege des Produktes) durch Mitarbeiter/innen. Der Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen.Hauptmerkmale des VerfahrensMit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei der angegebenen Verfahrensart handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
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Zuschlagskriterien
Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen.
Dokumentationsanforderung
Die Eignungskriterien können unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp eingesehen werden.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Abteilung IV - Fachbereich Interne Services / Dezernat IV.4 - Immobilienmanagement, vertreten durch VEA Beratungs-GmbH
- Titel
- Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Hilfsmitteln (hier: PG 24 Beinprothesen – Produktuntergruppen 24.04.01, 24.04.02, 24.04.03, 24.71.01, 24.71.02, 24.71.04, 24.72.01, 24.71.02 und 24.71.03) inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Bochum, Kreisfreie Stadt
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