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    Allgemeine Ressortforschung (ReFo) - Zweite Evaluierung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau

    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

    Allgemeine Ressortforschung (ReFo) - Zweite Evaluierung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      29. juli kl. 10:3729. juli 2026 kl. 10:37
    2. Fragefrist

      26. aug. kl. 21:5926. august 2026 kl. 21:59
    3. Angebotsfrist

      2. sep. kl. 08:002. september 2026 kl. 08:00
    4. Vertragsbeginn

      15. sep. kl. 00:0015. september 2026 kl. 00:00
    5. Bindefrist

      2. nov. kl. 09:002. november 2026 kl. 09:00
    6. Vertragsende

      31. juli kl. 00:0031. juli 2028 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)/Allgemeine Ressortforschung (ReFo) - Zweite Evaluierung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau

    Abgelaufen

    Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.

    Brief

    Bedriftsrådgivning

    Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung benötigt Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie zugehörige Beratungsdienste für eine zweite Evaluierung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau, mit einem maximalen Gesamtwert von 231.092,44 EUR. Die Dienstleistungen umfassen die Erarbeitung eines Evaluierungskonzepts, die Fortschreibung ausgewählter Analysen der ersten Evaluierung und die Beantwortung von Forschungsfragen basierend auf Primärinformationen von Akteuren wie Länderministerien, Förderbanken und Fördernehmern. Ein klarer Fokus liegt auf dem Mietwohnungsneubau. Die Vergabe erfolgt nach den Kriterien Qualität (80 %) und Preis (20 %). Qualifikationsanforderungen sind im Dokument "Eignungskriterien" in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben.

    Über das Angebot

      Gemäß den subventionspolitischen Leitlinien des Bundes ist vorgesehen, dass alle Finanzhilfen regelmäßig in Bezug auf den Grad der Zielerreichung sowie auf Effizienz und Transparenz evaluiert werden. Dementsprechend ist in Artikel 13 der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau vereinbart, dass die Finanzhilfen regelmäßig durch den Bund im Zusammenwirken mit den Ländern evaluiert werden. Eine erste Evaluierung der Programmjahre 2020 bis 2022 liegt bereits vor. Hieran anknüpfend soll eine weitere Evaluierung für die Programmjahre 2023 bis 2025 durchgeführt werden. Sie soll vor dem Hintergrund stark gestiegener Bau- und Finanzierungskosten sowie dadurch erhöhtem Fördermitteleinsatz pro Förderfall insbesondere den Aspekt der Effizienz der Förderung stärker in den Blick nehmen – sowohl analytisch als auch im Hinblick auf die Aktivitäten einzelner Länder und Akteure zur Senkung der Baukosten. Dabei soll untersucht werden, wie auskömmlich die wichtigsten Fördermodelle und -instrumente im Mietwohnungsneubau für einzelne Investorengruppen in verschiedenen Ländern ausgestaltet sind und welche Anreiz- und Steuerungsmechanismen im Hinblick auf Baukosten, Effizienz und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes bestehen und wie diese wirken. Leitfragen: - Wie haben sich die Förderergebnisse im Sozialen Wohnungsbau im Zeitablauf entwickelt? - Welche Veränderungen in der Struktur der geförderten Wohnungen sind dabei zu beobachten? - Wie sieht der Einsatz der Bundesfinanzhilfen in den Programmjahren 2023 bis 2025 im Vergleich zu den Programmjahren 2020 bis 2022 aus und welche Mittel haben die Länder eingesetzt? - Auf welcher Grundlage, mit welchen methodischen Ansätzen und mit welchen Zielparametern werden die konkreten Förderkonditionen bestimmt? Welche Auswirkungen hätte eine Veränderung der Konditionen? - Welche expliziten und impliziten Anreize zur Reduzierung der Baukosten setzen die Förderkonditionen bzw. -richtlinien? - Welche Renditen auf das eingesetzte Eigenkapital und insgesamt können derzeit mit dem Sozialen Wohnungsbau von den unterschiedlichen Investorengruppen erzielt werden? Inwiefern werden Renditen implizit oder explizit beschränkt? - Wie sind die unterschiedlichen Fördermodelle (auch mit Blick auf Miethöhe und Bindungslänge) unter dem Effizienzgesichtspunkt zu bewerten? - Welche Handlungsempfehlungen lassen sich ableiten, um die Fördereffizienz zu erhöhen? Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der subventionspolitischen Leitlinien ein Evaluierungskonzept zu erarbeiten, das den oben genannten Erkenntnisinteressen gerecht wird. Hierzu sind bereits im Angebot erste Vorschläge zu skizzieren. Ausgewählte Analysen der ersten Evaluierung sollen dabei fortgeschrieben werden. Wie bereits bei der ersten Evaluierung sollten die Informationen der Anlagen 2-5 der Verwaltungsvereinbarung (VV) sozialer Wohnungsbau auch weiterhin eine zentrale Datengrundlage darstellen. Die o. g. Forschungsfragen sollen aber auch auf Grundlage von Primärinformationen von den handelnden Akteuren, insb. Länderministerien, Förderbanken und Fördernehmern beantwortet werden. Diese müssen zunächst im Rahmen von Experteninterviews, Fallstudien und, wenn möglich, Datensätzen von z.B. Förderbanken gewonnen werden. Ergänzend sollen eigene Wirtschaftlichkeitsberechnungen basierend auf den Förderrichtlinien und realistischen Projektannahmen durchgeführt werden. Dabei soll auch auf die vorliegende aber bislang unveröffentlichte Zusammenstellung der Förderangebote der Länder zurückgegriffen werden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss über eine gesonderte Nutzungsvereinbarung für projektbezogene Zwecke temporär zur Verfügung gestellt. Ein klarer Fokus der Analysen soll auf dem Mietwohnungsneubau liegen. Andere Fördergegenstände bzw. Förderbereiche können aber komplementär mit betrachtet werden. Eine enge Einbindung der Länder – wie bereits bei der letzten Evaluierung – ist unabdingbar.

      Kontakttelefon
      000
      Kontakt-E-Mail
      ip2@bbr.bund.de

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Qualitätskriterien siehe Dokument "Zuschlagskriterien" in den Vergabeunterlagen

    • Beschreibung

      Preis siehe Dokument "Zuschlagskriterien" in den Vergabeunterlagen

    Qualifikationsanforderungen

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    Auftraggeber
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
    Titel
    Allgemeine Ressortforschung (ReFo) - Zweite Evaluierung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
    Zusätzliche Codes
    79419000Beratung in Sachen Evaluierung
    Ort
    Bonn, Kreisfreie Stadt
    Geschätzter Wert
    231.092,00 €

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      Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) benötigt Dienstleistungen im Bereich Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie damit verbundene Beratungsdienste für die Begleitung der Städtebauförderung, insbesondere Wissenstransfer und Quartierskonferenzen unter dem Titel "Neue Stadtquartiere im Austausch". Der maximale Gesamtauftragswert beträgt 168.067,22 EUR. Die Dienstleistungen sollen in Bonn erbracht werden. Als Qualifikationsanforderung sind Referenzen zu den genannten Dienstleistungen erforderlich.

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      700.000 €
    • WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH

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      Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH benötigt Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung eines Gebäudes in Berlin, wobei eine komplexe Modernisierung/Instandsetzung inklusive Strangsanierung geplant ist. iwb Ingenieure Generalplanung GmbH & Co. KG hat heute einen ähnlichen Vertrag. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis und Qualität (Konzept zur fachlichen, technischen und organisatorischen Umsetzung der Aufgabe, inklusive Methodik/Organisation in Planungsphase, Baudurchführung und Nachtragsmanagement). Als Qualifikationsanforderung sind zwei Referenzen über ausgeführte, vergleichbare Leistungen (Modernisierung/Instandsetzung Geschosswohnungsbau) in den letzten fünf Jahren, die mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI umfassen, nachzuweisen.

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