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    AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen Vertrag gemäß § 140a SGB V

    AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

    AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen Vertrag gemäß § 140a SGB V

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      23. des. kl. 07:3423. desember 2024 kl. 07:34
    2. Vertragsbeginn

      1. jan. kl. 00:001. januar 2025 kl. 00:00
    3. Angebotsfrist

      30. sep. kl. 22:5930. september 2026 kl. 22:59
    4. Eröffnungstermin

      1. okt. kl. 11:001. oktober 2026 kl. 11:00
    5. Bindefrist

      11. nov. kl. 23:5911. november 2026 kl. 23:59
    6. Vertragsende

      31. des. kl. 00:0031. desember 2026 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen//AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen Vertrag gemäß § 140a SGB V

    Abgelaufen

    Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.

    Brief

    Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung "AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen gemäß § 140a SGB V" mit niedergelassenen Kardiologen bzw. Herzchirurgen, um herzchirurgische Leistungen effizienter und zum Vorteil der Patienten zu erbringen, im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten im Bereich der KV Hessen niedergelassenen Fachärzte für Innere Medizin/ Schwerpunkt Kardiologie oder Fachärzte für Herzchirurgie und Einrichtungen, welche die geforderten Strukturvoraussetzungen persönlich oder durch angestellte Ärzte erfüllen, der Beitritt zum Vertrag angeboten. Interessierte Ärzte können dazu unter der Kontaktadresse die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen reinhold.preiss@kardiologen-hessen.de anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Arzt die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder Arzt, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit bis zum 30.09.2026 und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Mit diesem Vertrag sollen ambulante Eingriffe am Herzen durchgeführt werden. Hierunter fallen Neu-Implantationen, Aggregatwechsel, Aggregat- und Sondenwechsel von Herzschrittmachern sowie die Neuimplantationen von Eventrecordern. Die Behandlung der vertraglich aufgeführten Indikationen erfolgt in Form einer indikationsbezogenen herzchirurgischen Versorgung mit der ambulanten Nachsorge. Der Vertrag hat das Ziel einer indikationsgerechten und qualitätsgesicherten Patientenversorgung durch ausführliche Informationen über den Eingriff und die Verkürzung der Wartezeiten vor der geplanten Operation. Er beinhaltet eine verbesserte und abgestimmte diagnostische Behandlung bei Herzerkrankungen, individuelle Aggregate und zum jeweiligen Eingriff eine abgestimmte Nachsorge. Die Wahl der Aggregate bzw. der Einsatz qualitativ hochwertiger Produkte soll die Versorgung hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessern. Der Inhalt des Vertrages zur Besonderen Versorgung steht für alle interessierten Ärzte fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eFormsStandards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

    Über das Angebot

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung "AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen gemäß § 140a SGB V" mit niedergelassenen Kardiologen bzw. Herzchirurgen, um herzchirurgische Leistungen effizienter und zum Vorteil der Patienten zu erbringen, im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten im Bereich der KV Hessen niedergelassenen Fachärzte für Innere Medizin/ Schwerpunkt Kardiologie oder Fachärzte für Herzchirurgie und Einrichtungen, welche die geforderten Strukturvoraussetzungen persönlich oder durch angestellte Ärzte erfüllen, der Beitritt zum Vertrag angeboten. Interessierte Ärzte können dazu unter der Kontaktadresse die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen reinhold.preiss@kardiologen-hessen.de anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Arzt die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder Arzt, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit bis zum 30.09.2026 und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Mit diesem Vertrag sollen ambulante Eingriffe am Herzen durchgeführt werden. Hierunter fallen Neu-Implantationen, Aggregatwechsel, Aggregat- und Sondenwechsel von Herzschrittmachern sowie die Neuimplantationen von Eventrecordern. Die Behandlung der vertraglich aufgeführten Indikationen erfolgt in Form einer indikationsbezogenen herzchirurgischen Versorgung mit der ambulanten Nachsorge. Der Vertrag hat das Ziel einer indikationsgerechten und qualitätsgesicherten Patientenversorgung durch ausführliche Informationen über den Eingriff und die Verkürzung der Wartezeiten vor der geplanten Operation. Er beinhaltet eine verbesserte und abgestimmte diagnostische Behandlung bei Herzerkrankungen, individuelle Aggregate und zum jeweiligen Eingriff eine abgestimmte Nachsorge. Die Wahl der Aggregate bzw. der Einsatz qualitativ hochwertiger Produkte soll die Versorgung hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessern. Der Inhalt des Vertrages zur Besonderen Versorgung steht für alle interessierten Ärzte fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eFormsStandards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

      Kontaktperson
      z. Hd. Herr Reinhold Preiß
      Kontakttelefon
      06424 9292966
      Kontakt-E-Mail
      reinhold.preiss@kardiologen-hessen.de

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    Zuschlagskriterien

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    Qualifikationsanforderungen

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    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
    Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn
    Land: Deutschland
    Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann
    E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de
    Telefon: +49 69 6681 6259 711
    Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/
    Titel
    AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen Vertrag gemäß § 140a SGB V
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    85121231Dienstleistungen von Kardiologen
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Utleie av medisinsk personell

      AOK - Priomed Sekundärprävention nach § 140a SGB V

      AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt Dienstleistungen for å forebygge følgesykdommer hos personer med diabetes og arteriell hypertensjon gjennom en selektiv kontrakt ("Open-House Modell") med regionale legesammenslutninger i Hessen. Kontrakten løper fra 01.04.2024 til 31.03.2028, med mulighet for å tiltre avtalen frem til 01.04.2027. Formålet er å unngå over-, under- og feilbehandling ved tidlig oppdagelse gjennom målrettet diagnostikk og strukturert behandling, samt å styrke pasientens rolle gjennom opplæring og involvering i behandlingsbeslutninger. Legesammenslutninger kan be om kontraktsdokumenter via e-post til Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de og må levere disse fullstendig utfylt og signert.

      Wettbewerb14. jan. 2026
      31. mars 2027(100+ Tage)
    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Helse- og sosial tjenesteyting

      AOK-Priomed Schlafapnoe Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "AOK Priomed Schlafapnoe" mit Schlaflaboren, um die Behandlung von Versicherten mit typischen anamnestischen und klinischen Symptomen und Befunden bei Verdacht auf eine schlafbezogene Atemstörung zu verbessern, im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Schlaflaboren, welche die geforderten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, der Beitritt zum Vertrag angeboten. Das interessierte Schlaflabor verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 108 i. V. m. § 109 SGB V in Hessen. Das interessierte Schlaflabor muss die fachlichen Qualifikationen und Voraussetzungen, die für eine Abrechnungsgenehmigung nach § 135 Abs. 1 SGB V i. V. m. Nr. 3 Anlage 1 der Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung (MVV-RL) und nach der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atemstörungen erforderlich sind, erfüllen, soweit sie sich auf die Leistung der Polysomnographie beziehen. Zudem muss es über eine Akkreditierung der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) oder einer vergleichbaren Fachgesellschaft verfügen oder kann durch Vorlage geeigneter Unterlagen und die Prüfung der Voraussetzungen im Rahmen einer Begehung durch den Medizinischen Dienst nachweisen, dass die von den Fachgesellschaften für Schlaflabore formulierten Qualitätskriterien erfüllt werden. Das Schlaflabor muss durch einem Somnologen (DGSM) oder einem Arzt mit der Zusatzweiterbildung Schlafmedizin geleitet werden. Die Leitung kann auch durch einen Belegarzt sichergestellt sein. Das Schlaflabor muss mindestens einen Kooperationsvertrag Ärzte und mindestens einen Kooperationsvertrag Hilfsmittel abgeschlossen haben. Interessierte Schlaflabore können dazu unter der Kontaktadresse qualitaet@he.aok.de die Vertragsunterlagen, darunter die Vorlagen für die Kooperationsverträge sowie die Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Schlaflabor die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Schlaflabor, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt zum Vertrag kann bis zum 31.12.2031 jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Der Vertrag tritt frühestens zum 01.01.2026 in Kraft. Mit diesem Vertrag soll die Behandlungsqualität von Patienten, bei denen der Verdacht auf eine schlafbezogene Atemstörung, insbesondere auf ein obstruktives Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) besteht,verbessert werden. Dies soll u.a. durch eine Verbesserung der Kooperation und nahtloser Betreuung zwischen Hausärzten, Fachärzten (Pneumologen, Schlafmediziner), Schlaflaboren und Hilfsmittelanbietern sowie der Implementierung standardisierter Versorgungswege erreicht werden. Die bessere Verzahnung der verschiedenen Leistungssektoren, die Implementierung einer engmaschigen Nachsorge sowie Einweisung zur Nutzung der CPAP-Geräte fördert eine nachhaltige Behandlung und kann Abbrüchen entgegenwirken. Damit wird die Wirtschaftlichkeit der Versorgung gesteigert und das Patientenmanagement verbessert. Der Inhalt des Vertrages zur Besonderen Versorgung steht für alle interessierten Schlaflabore fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eFormsStandards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

      Wettbewerb26. sep. 2025
      31. des. 2031(100+ Tage)
    • AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse

      Bedriftshelsetjenester

      Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie

      Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse benötigt Dienstleistungen im Bereich der ambulanten Venentherapie mittels endoluminaler Lasertherapie oder Radiofrequenzablation in Rheinland-Pfalz und im Saarland, insbesondere im Donnersbergkreis. Ziel ist die Verbesserung der Versorgungsqualität und der wohnortnahen Behandlung von Versicherten mit symptomatischer Varikose. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung konzipiert, der Beitritt ist bis zum 31.12.2027 möglich. Zur Teilnahme berechtigt sind Leistungserbringer mit vertragsärztlicher Zulassung in Rheinland-Pfalz oder im Saarland, deren verantwortlicher Arzt Facharzt für Gefäßchirurgie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Gefäßchirurgie ist oder die Zusatzbezeichnung „Phlebologie“ führt. Es ist eine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Operationen gemäß § 115b SGB V erforderlich, sowie der Nachweis der Sachkunde nach § 5 Abs. 2 OStrV bei Anwendung endoluminaler Laser- oder Radiofrequenzverfahren. Der Leistungserbringer muss mindestens 300 operative Eingriffe an Varizen der unteren Extremitäten, davon mindestens 50 endoluminale Eingriffe innerhalb der letzten 12 Monate, nachweisen können und über die erforderliche technische Ausstattung (Laser- oder Radiofrequenzgerät, farbkodierte Duplexsonografie, Geräte zur funktionellen venösen Diagnostik, Operationsraum) sowie ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen.

      Rahmenvereinbarung1. okt. 2026
      30. nov. 2027(100+ Tage)
    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am am 31.03.2027 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.

      Wettbewerb20. aug. 2025
      1. feb. 2027(116 Tage)
    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zur Vermittlung von Mitgliedschaften

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zur Vermittlung von Mitgliedschaften (AOK Hessen und AGIDA – Die Direkte der AOK Hessen) oder von schriftlichen Einwilligungen zur Information der AOK Hessen gemäß RN. 35c der Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung vom 19.3.1998 in der Fassung vom 11.11.2015 – geändert am 9.11.2006 (Wettbewerbsgrundsätze 2016), in der jeweils aktuellen Fassung. Das Verfahren richtet sich an Finanzdienstleister und gewerbliche Vermittler, die über eine gewerberechtliche Erlaubnis zur Vermittlungstätigkeit (Gewerbeerlaubnis i. S. d. § 34d GewO) verfügen. Bei Versicherungsvermittlern und -maklern besteht eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a GewO. Finanzdienstleister sind erlaubnispflichtig und benötigen gemäß § 32 Abs. 1 KWG eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Finanzanlagenvermittler benötigen eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO und es besteht eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler nach § 11a GewO. Interessierte Vertriebspartner/innen, die die beschriebenen Kooperationsvoraussetzungen erfüllen, können dazu bei unter www.aok.de/mk/hessen/vps/ die Kooperationsunterlagen anfordern. Der Anforderung der Unterlagen sind die Vermittlerregister-Nr. bzw. eine Kopie der Gewerbeerlaubnis oder der Erlaubnis der BaFin beizufügen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Vertriebspartnern/innen der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung angeboten. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass die/der interessierte Vertriebspartner/in die geforderten Unterlagen der Anforderung beigefügt hat und anschließend die Kooperationsvereinbarung vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jeder/jedem Vertriebspartner/in, der die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.6.2024. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie beispielsweise. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Diese Bekanntmachung ist die Fortsetzung der Bekanntmachung vom 22.05.2019 mit der Kennzeichnung "2019/S 100-242483". Inhaltliche Änderungen zu der vorherigen Bekanntmachungen gibt es keine. Lediglich die Laufzeit des Vertrages und die damit verbundenen Beitrittsmöglichkeiten haben sich geändert.

      Wettbewerb17. mai 2024
      31. mai 2028(100+ Tage)