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    AOK-Priomed Orthopädie nach § 140a SGB V

    AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

    AOK-Priomed Orthopädie nach § 140a SGB V

    1. Vertragsbeginn

      Jan 23, 12:00 AMJanuary 23, 2024 12:00 AM
    2. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Jan 14, 7:29 AMJanuary 14, 2026 7:29 AM
    3. Angebotsfrist

      Jun 29, 10:59 PMJune 29, 2027 10:59 PM
    4. Eröffnungstermin

      Jul 1, 11:00 AMJuly 1, 2027 11:00 AM
    5. Bindefrist

      Jul 29, 10:59 PMJuly 29, 2027 10:59 PM
    6. Vertragsende

      Dec 31, 12:00 AMDecember 31, 2027 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen//AOK-Priomed Orthopädie nach § 140a SGB V
    Brief

    AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt orthopädische Dienstleistungen im Rahmen des Selektivvertrags "AOK-Priomed Orthopädie gemäß § 140a SGB V". Dieser Vertrag richtet sich an Fachärzte für Orthopädie oder Unfallchirurgie, die ein vollständig ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform mit ausgewiesener Expertise im Bereich der Cox- und Gonarthrose besitzen oder zukünftig erwerben. Es handelt sich um ein "OpenHouse Modell", bei dem allen geeigneten und interessierten Fachärzten mit gültiger Facharztzulassung der Abschluss des Selektivvertrages angeboten wird.

    Über das Angebot

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag "AOK-Priomed Orthopädie gemäß § 140a SGB V" mit Fachärzten für Orthopädie oder Unfallchirurgie, welche ein vollständig ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform inkl. ausgewiesener Expertise im Bereich der Cox- und Gonarthrose haben, oder zukünftig erlangen, im Rahmen eines sogenannten "OpenHouse Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Fachärzten für Orthopädie mit einer gültigen Facharztzulassung, oder Fachärzten für Unfallchirurgie, welche ein vollständig ausgefülltes Arztprofil auf Orthinform inkl. ausgewiesener Expertise im Bereich der Cox- und Gonarthrose haben, der Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte Fachärzte für Orthopädie mit einer gültigen Facharztzulassung, oder Fachärzte für Unfallchirurgie, können dazu bei der unter I.1 genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.

      Kontaktperson
      z. Hd. Frau Heike Plachetka
      Kontakttelefon
      000
      Kontakt-E-Mail
      Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de

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    Qualifikationsanforderungen

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    Auftraggeber
    AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
    Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn
    Land: Deutschland
    Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann
    E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de
    Telefon: +49 69 6681 6259 711
    Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/
    Titel
    AOK-Priomed Orthopädie nach § 140a SGB V
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    85121283Dienstleistungen von Orthopäden
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

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      Utleie av medisinsk personell

      AOK - Priomed Sekundärprävention nach § 140a SGB V

      AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt Dienstleistungen for å forebygge følgesykdommer hos personer med diabetes og arteriell hypertensjon gjennom en selektiv kontrakt ("Open-House Modell") med regionale legesammenslutninger i Hessen. Kontrakten løper fra 01.04.2024 til 31.03.2028, med mulighet for å tiltre avtalen frem til 01.04.2027. Formålet er å unngå over-, under- og feilbehandling ved tidlig oppdagelse gjennom målrettet diagnostikk og strukturert behandling, samt å styrke pasientens rolle gjennom opplæring og involvering i behandlingsbeslutninger. Legesammenslutninger kan be om kontraktsdokumenter via e-post til Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de og må levere disse fullstendig utfylt og signert.

      WettbewerbJan 14, 2026
      Mar 31, 2027(100+ Tage)
    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

      Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V

      Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln gemäß § 31 Abs. 1a SGB V. Der Vertrag wird im Rahmen eines "Open-House-Modells" angeboten, bei dem alle geeigneten und interessierten Leistungserbringer bis zum 30.06.2028 beitreten können. Die Versorgung muss ausreichend, zweckmäßig und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen.

      WettbewerbApr 30, 2026
      May 31, 2028(100+ Tage)
    • AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse

      Medisinsk og laboratorieutstyr

      OpenHouse-Verfahren Verbandmittel

      Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse benötigt die Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln gemäß § 31 Abs. 1a SGB V im Rahmen von "Open-House-Verträgen" über einen Zeitraum von 2 Jahren. Es handelt sich um nicht-exklusive Vereinbarungen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit. Als Qualifikationsanforderung ist die Einreichung der erforderlichen Teilnahmeunterlagen notwendig.

      WettbewerbMay 29, 2026
      Jul 31, 2028(100+ Tage)
    • AOK NordWest

      Spesialisthelsetjenester - Private

      Vertrag zur besonderen Versorgung über die Durchführung von ambulanten ophthalmochirurgischen Eingriffen in Schleswig-Holstein im Wege eines Open-House-Verfahrens

      Die AOK NordWest verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmen (nachfolgend Managementgesellschaften) Versorgungsverträge nach § 140a SGB V zur Übernahme von Management- bzw. Koordinationsaufgaben für die besondere Versorgung zur Durchführung von ophthalmochirurgischen Eingriffen in Schleswig-Holstein zu schließen. Die Managementgesellschaften ermöglichen die operative Versorgung in Schleswig-Holstein nach Maßgabe des anliegenden Vertrags, indem sie teilnahmeberechtigten Fachärzten für Augenheilkunde sowie Fachärzten für Anästhesiologie über das Bestehen und den Inhalt dieses Vertrags informieren und zur Sicherstellung der nach diesem Vertrag vereinbarten Leistungen Kooperationsvereinbarungen mit den ärztlichen Leistungserbringern schließen sowie die Abrechnungen mit der AOK NordWest vornehmen.

      WettbewerbDec 19, 2024
      Dec 31, 2028(100+ Tage)
    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zur Vermittlung von Mitgliedschaften

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zur Vermittlung von Mitgliedschaften (AOK Hessen und AGIDA – Die Direkte der AOK Hessen) oder von schriftlichen Einwilligungen zur Information der AOK Hessen gemäß RN. 35c der Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung vom 19.3.1998 in der Fassung vom 11.11.2015 – geändert am 9.11.2006 (Wettbewerbsgrundsätze 2016), in der jeweils aktuellen Fassung. Das Verfahren richtet sich an Finanzdienstleister und gewerbliche Vermittler, die über eine gewerberechtliche Erlaubnis zur Vermittlungstätigkeit (Gewerbeerlaubnis i. S. d. § 34d GewO) verfügen. Bei Versicherungsvermittlern und -maklern besteht eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a GewO. Finanzdienstleister sind erlaubnispflichtig und benötigen gemäß § 32 Abs. 1 KWG eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Finanzanlagenvermittler benötigen eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO und es besteht eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler nach § 11a GewO. Interessierte Vertriebspartner/innen, die die beschriebenen Kooperationsvoraussetzungen erfüllen, können dazu bei unter www.aok.de/mk/hessen/vps/ die Kooperationsunterlagen anfordern. Der Anforderung der Unterlagen sind die Vermittlerregister-Nr. bzw. eine Kopie der Gewerbeerlaubnis oder der Erlaubnis der BaFin beizufügen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Vertriebspartnern/innen der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung angeboten. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass die/der interessierte Vertriebspartner/in die geforderten Unterlagen der Anforderung beigefügt hat und anschließend die Kooperationsvereinbarung vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jeder/jedem Vertriebspartner/in, der die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.6.2024. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie beispielsweise. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Diese Bekanntmachung ist die Fortsetzung der Bekanntmachung vom 22.05.2019 mit der Kennzeichnung "2019/S 100-242483". Inhaltliche Änderungen zu der vorherigen Bekanntmachungen gibt es keine. Lediglich die Laufzeit des Vertrages und die damit verbundenen Beitrittsmöglichkeiten haben sich geändert.

      WettbewerbMay 17, 2024
      May 31, 2028(100+ Tage)