Arbeitnehmerüberlassung Applikationsadministrator
Abgelaufen
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IT-drift og support
Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD benötigt externe Mitarbeiter für die Arbeitnehmerüberlassung von Applikationsadministratoren für einen Zeitraum von 18 Monaten. Die Dienstleistungen umfassen die Unterstützung beim Betrieb der KONSENS-eigenen Applikationen für die Testumgebungen des TestCenter KONSENS (TCK) an den Standorten Böblingen, Stuttgart und Freiburg im Breisgau. Es werden drei externe Personen für diese Aufgaben benötigt.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Vergabestelle LZfD
- Kontakttelefon
- +49 721 7215-2853
- Kontakt-E-Mail
- OFD-FP-Vergabestelle@ofd.bwl.de
- Adresse
- Moltkestraße 80, 76133 Karlsruhe
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS und das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene KONSENS-Gesetz. KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Län-der genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe keinen festen Endtermin. Das TestCenter KONSENS (TCK) ist das zentrale Quality-Gate im Release-Management-Prozess in KONSENS und befindet sich seit seiner Gründung bei der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - an den Dienstorten Stuttgart und Karlsruhe. Die vom TCK durchgeführten Tests geben Auskunft darüber, ob eine Anwendung die qualitativen Voraussetzungen zum Betrieb in KONSENS erfüllt. Dazu betreibt das TCK eigene Testumgebungen und baut weitere Testumgebungen auf. Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt im Betrieb der KONSENS eigenen Applikationen für die Testumgebungen des TCK externes Personal. Für die anstehenden Aufgaben werden drei externe Personen benötigt.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
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- Auftraggeber
- Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg-LZfD
- Titel
- Arbeitnehmerüberlassung Applikationsadministrator
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Böblingen, Stuttgart, Stadtkreis, Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
- Dauer
- 18 Monate