Archäologische Untersuchungen Fußgängerzone BA 1/2
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Geotekniske undersøkelser
Wallfahrtsstadt Werl har inngått en avtale med Archäologen Linnemann, Quenders und Partner om å levere arkeologiske tjenester i Soest, med en varighet på 3 år. Tjenestene omfatter arkeologiske undersøkelser i forbindelse med ombyggingen av gågaten i Werl, hvor det forventes funn fra middelalderen til det 20. århundre. Det kreves at leverandøren utarbeider et foreløpig gravekonsept og søker om gravetillatelse i henhold til § 15 DSchG NW. Alle arkeologiske arbeider skal utføres i henhold til LWL-AfW's retningslinjer og anbefalinger fra Verband der Landesarchäologen der BRD. Det kom inn 4 tilbud.
Ergebnis
- Gewinner
- Archäologen Linnemann, Quenders und Partner
- Anzahl Angebote
- 4
- Vertragswert
- -1 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- +49 2922800-1023
- Kontakt-E-Mail
- zentralevergabestelle@werl.de
- Adresse
- Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Die Wallfahrtsstadt Werl plant die Umgestaltung der Fußgängerzone im Historischen Stadtkern. Das Planungsareal betrifft ein vermutetes Bodendenkmal. Es ist mit Befunden und Funden vom (Früh-)Mittelalter bis in das 20. Jh. zu rechnen. Das ausgewiesene Areal tangiert in vollem Umfang Flächen von archäologischem Belang innerhalb des historischen Stadtkerns von Werl, für den auf Basis bisher durchgeführter archäologischer Dokumentationsmaßnahmen grundsätzlich von einer hervorragenden und tiefgreifenden Befunderhaltung mit teilweise sehr komplexer Stratigraphie auszugehen ist. Vor der Bebauung der Fläche muss als Ausgleichsmaßnahme für die Zerstörung des archäologischen Fundareals die Quellensicherung durch eine archäologische Ausgrabung und Dokumentation im Bereich des Fundareals gewährleistet werden. Dem Angebot ist ein vorläufiges Grabungskonzept (= Grobkonzept) beizufügen. Das Grobkonzept wird vom AG und der LWL-AfW geprüft. Sofern erforderlich, können die LWL-AfW und der AG Veränderungen am Grobkonzept einfordern. Gelangen die LWL-AfW und der AG zu der Überzeugung, dass das eingereichte Grobkonzept fachlich unzureichend oder fehlerhaft ist, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Vor Beginn der Maßnahme muss der AN einen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung nach § 15 Absatz 1 und 2 DSchG NW bei der zuständigen Oberen Denkmalbehörde stellen, dem das geprüfte Grobkonzept des vorgesehenen AN beizufügen ist. Alle auszuführenden archäologischen Arbeiten müssen, soweit nicht ausdrücklich in den Nebenbestimmungen der Grabungsgenehmigung nach § 15 Absatz 1 und 2 DSchG NW anders geregelt, gemäß den Grabungsrichtlinien der LWL-AfW und den aktuellen Empfehlungen des Verbandes der Landesarchäologen der BRD durchgeführt und dokumentiert werden.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
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Qualifikationsanforderungen
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- Auftraggeber
- Wallfahrtsstadt Werl - Der Bürgermeister
- Titel
- Archäologische Untersuchungen Fußgängerzone BA 1/2
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Soest
- Dauer
- 3 Jahre
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…