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    Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC: L03AB07 - zur subkutanen Anwendung)

    AOK Sachsen - Anhalt

    Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC: L03AB07 - zur subkutanen Anwendung)

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      23. juli kl. 07:5223. juli 2026 kl. 07:52
    2. Angebotsfrist

      30. juli kl. 22:0030. juli 2028 kl. 22:00
    3. Eröffnungstermin

      30. juli kl. 22:0130. juli 2028 kl. 22:01
    4. Bindefrist

      30. aug. kl. 22:0030. august 2028 kl. 22:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Sachsen - Anhalt/Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC: L03AB07 - zur subkutanen Anwendung)
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die AOK Sachsen-Anhalt benötigt Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC: L03AB07 - zur subkutanen Anwendung) im Rahmen eines "Open-House-Modells" für eine maximale Laufzeit von 2 Jahren, beginnend frühestens am 01.10.2026 und endend am 30.09.2028. Es handelt sich um nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V, die allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen angeboten werden. Die Lieferung der pharmazeutischen Produkte erfolgt in Magdeburg. Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die vollständige und unterzeichnete Einreichung der angeforderten Teilnahmeunterlagen.

    Über das Angebot

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC: L03AB07 - zur subkutanen Anwendung) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.Hauptmerkmale des VerfahrensAbschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC: L03AB07 - zur subkutanen Anwendung) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davonausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.09.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

      Kontaktperson
      Nadine Sommermeier
      Kontakttelefon
      +49 3912878-45117
      Kontakt-E-Mail
      openhouse@san.aok.de
      Adresse
      Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.

      Dokumentationsanforderung

      Nicht erforderlich.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    AOK Sachsen - Anhalt
    Titel
    Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC: L03AB07 - zur subkutanen Anwendung)
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Magdeburg, Kreisfreie Stadt
    Dauer
    2 Jahre

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    • AOK Sachsen - Anhalt

      Farmasøytisk engroshandel

      Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b (ATC: L03AB08)

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b (ATC: L03AB08) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.

      Wettbewerb17. juni 2025
      31. mai 2027(100+ Tage)
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a (ausschließlich zur subkutanen Anwendung), ATC L03AB07 f. d. Z. 01.11.26-31.10.28

      Die DAK-Gesundheit benötigt pharmazeutische Produkte, genauer gesagt Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ausschließlich zur subkutanen Anwendung), ATC L03AB07, im Rahmen einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren, beginnend am 01.11.2026 und endend am 31.10.2028, mit einem maximalen Gesamtwert von 1 EUR. Abacus Medicine A/S, INDRA AIR TRAFFIC Inc, kohlpharma GmbH und Merck Healthcare Germany GmbH haben heute ähnliche Verträge.

      Wettbewerb16. sep. 2026
      5. sep. 2029(100+ Tage)
      1 €
    • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC-Code nach WHO: L03AB07)

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC-Code nach WHO: L03AB07), die zur intramuskulären Injektion zugelassen sind. Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 02.06.2025 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 30.06.2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

      Rahmenvereinbarung17. april 2025
      30. juni 2027(100+ Tage)
    • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Interferon beta-1b (ATC-Code nach WHO: L03AB08)

      AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen benötigt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b (ATC-Code nach WHO: L03AB08) im Rahmen eines Open-House-Modells. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis spätestens 31. Mai 2028 und steht allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Es gibt keine garantierten Mindestabnahmemengen, da diese von der Nachfrage und anderen Faktoren abhängen. Die Teilnahmeunterlagen sind über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) erhältlich, und die Kommunikation erfolgt elektronisch.

      Rahmenvereinbarung12. mars 2026
      31. mai 2028(100+ Tage)
    • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Peginterferon beta-1a (ATC-Code nach WHO: L03AB13)

      Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen benötigt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für pharmazeutische Produkte mit dem Wirkstoff Peginterferon beta-1a (ATC-Code nach WHO: L03AB13) im Rahmen eines Open-House-Modells. Die Vereinbarungen enden spätestens am 31. Juli 2028 und die Lieferungen erfolgen in Dresden, Kreisfreie Stadt. Es gibt keine garantierten Mindestabnahmemengen. Pharmazeutische Unternehmen müssen eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB einreichen.

      Rahmenvereinbarung19. mai 2026
      31. juli 2028(100+ Tage)