Audiovisuelle Medientechnik
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Audiovisuelt utstyr og tjenester
Die KfW Bankengruppe hat eine Rahmenvereinbarung mit BFE Studio und Medien Systeme GmbH für die Lieferung und Installation von audiovisueller Medientechnik an ihren Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren und ein geschätztes Gesamtvolumen von 4,51 Millionen Euro netto, wobei das maximale Auftragsvolumen 6,5 Millionen Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die Leistungen umfassen den Verkauf und die Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Displays, Projektoren, LED-Screens), Audiogeräte (Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher) sowie Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für Steuerung, Bild- und Tonübertragung, Monitoring und Support. Des Weiteren sind Installation, Integration, Wartung, Umrüstung und Modernisierung der Medientechnik sowie Projektkoordination und technologiebezogene Beratung Teil des Auftrags. Es wurde gefordert, dass neue MMS-Komponenten ausschließlich Produkte des Herstellers Crestron sein müssen und neue audiovisuelle Geräte mit dem Crestron MMS-System kompatibel sein müssen. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und austauschbar sein.
Ergebnis
- Gewinner
- BFE Studio und Medien Systeme GmbH
- Anzahl Angebote
- 6
- Vertragswert
- Nicht angegeben
- Maximaler Rahmenvereinbarungswert
- Bis zu 6.500.000 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 6974310
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@kfw.de
- Adresse
- Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Brutto-Gesamtpreis des Angebots
Beschreibung
Die fachliche Qualität des Angebots beurteilt sich anhand eines Konzeptes des Bieters, wie er ein medientechnisches Projekt der KfW methodisch und zeitlich realisiert sowie danach, ob der Bieter bei seiner Leistungserbringung nachhaltige Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Leistungsbewertung im Detail erfolgt gemäß "Matrix zur Bewertung der Leistung der Angebote".
Bewertungsmethode
Die Leistungsbewertung im Detail erfolgt gemäß "Matrix zur Bewertung der Leistung der Angebote".
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Durchschnittlicher Mindestnettojahresumsatz des Unternehmens des Bieters bzw. der Unternehmen der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- KfW Bankengruppe
- Titel
- Audiovisuelle Medientechnik
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
- Geschätzter Wert
- 4.510.000,00 €
- Dauer
- 4 Jahre