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    Audiovisuelle Medientechnik

    KfW Bankengruppe

    Audiovisuelle Medientechnik

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Apr 2, 5:42 AMApril 2, 2026 5:42 AM
    2. Änderung in Wettbewerb

      Apr 23, 1:36 PMApril 23, 2026 1:36 PM
    3. Änderung in Wettbewerb

      Apr 30, 12:21 PMApril 30, 2026 12:21 PM
    4. Änderung in Wettbewerb

      May 5, 5:12 PMMay 5, 2026 5:12 PM
    5. Änderung in Wettbewerb

      May 11, 10:51 AMMay 11, 2026 10:51 AM
    6. Zuschlagsentscheidung

      Jul 14, 12:00 AMJuly 14, 2026 12:00 AM
    7. Vertragsunterzeichnung

      Jul 27, 12:00 AMJuly 27, 2026 12:00 AM
    8. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      Jul 28, 7:35 AMJuly 28, 2026 7:35 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/KfW Bankengruppe/Audiovisuelle Medientechnik

    Zuschlag erteilt

    Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.

    Brief

    Audiovisuelt utstyr og tjenester

    Die KfW Bankengruppe hat eine Rahmenvereinbarung mit BFE Studio und Medien Systeme GmbH für die Lieferung und Installation von audiovisueller Medientechnik an ihren Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren und ein geschätztes Gesamtvolumen von 4,51 Millionen Euro netto, wobei das maximale Auftragsvolumen 6,5 Millionen Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die Leistungen umfassen den Verkauf und die Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Displays, Projektoren, LED-Screens), Audiogeräte (Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher) sowie Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für Steuerung, Bild- und Tonübertragung, Monitoring und Support. Des Weiteren sind Installation, Integration, Wartung, Umrüstung und Modernisierung der Medientechnik sowie Projektkoordination und technologiebezogene Beratung Teil des Auftrags. Es wurde gefordert, dass neue MMS-Komponenten ausschließlich Produkte des Herstellers Crestron sein müssen und neue audiovisuelle Geräte mit dem Crestron MMS-System kompatibel sein müssen. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und austauschbar sein.

    Ergebnis

    Gewinner
    BFE Studio und Medien Systeme GmbH
    Anzahl Angebote
    6
    Vertragswert
    Nicht angegeben
    Maximaler Rahmenvereinbarungswert
    Bis zu 6.500.000 €

    Über das Angebot

      An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.

      Kontakttelefon
      +49 6974310
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelle@kfw.de
      Adresse
      Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Brutto-Gesamtpreis des Angebots

    • Beschreibung

      Die fachliche Qualität des Angebots beurteilt sich anhand eines Konzeptes des Bieters, wie er ein medientechnisches Projekt der KfW methodisch und zeitlich realisiert sowie danach, ob der Bieter bei seiner Leistungserbringung nachhaltige Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Leistungsbewertung im Detail erfolgt gemäß "Matrix zur Bewertung der Leistung der Angebote".

      Bewertungsmethode

      Die Leistungsbewertung im Detail erfolgt gemäß "Matrix zur Bewertung der Leistung der Angebote".

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Durchschnittlicher Mindestnettojahresumsatz des Unternehmens des Bieters bzw. der Unternehmen der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    KfW Bankengruppe
    Titel
    Audiovisuelle Medientechnik
    Typ
    ErgebnisRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    32000000Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
    Zusätzliche Codes
    32321300Audiovisueller Bedarf32322000Multimediaausrüstung32340000Mikrofone und Lautsprecher
    Ort
    Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
    Geschätzter Wert
    4.510.000,00 €
    Dauer
    4 Jahre

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      RahmenvereinbarungSep 16, 2026
      Oct 20, 2026(12 Tage)
      27.597.386 €
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      RahmenvereinbarungOct 1, 2026
      Nov 3, 2026(26 Tage)
      14.194.574 €
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      WettbewerbSep 23, 2026
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      Die KfW Bankengruppe benötigt Beratungsdienstleistungen zur Marktdatencompliance und -optimierung in Frankfurt am Main für einen Rahmenvertrag von 4 Jahren, mit einem geschätzten maximalen Auftragsvolumen von 2.270 Personentagen. Die Dienstleistungen umfassen die umfassende Analyse und Bewertung der Marktdatenversorgung, einschließlich fachlicher, technischer, prozessualer und kommerzieller Aspekte, mit dem Ziel, die Lizenz-Compliance zu steigern, die Nachvollziehbarkeit der Datennutzung zu verbessern und die Audit-Readiness zu erhöhen. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis (50%) und Qualität (50%), wobei die Qualität anhand von ESG-Kriterien, Lebensläufen des Kernteams und einer Bieterbefragung bewertet wird. Als Qualifikationsanforderungen sind ein Mindestnettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, Referenzen über vergleichbare Leistungen und personelle Kapazitäten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung nachzuweisen.

      RahmenvereinbarungSep 17, 2026
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