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    Aufruf zum Vertragsabschluss gemäß § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Stomaartikeln über eine Erst- und Folgepauschale

    BAHN-BKK

    Aufruf zum Vertragsabschluss gemäß § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Stomaartikeln über eine Erst- und Folgepauschale

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      14. okt. kl. 06:5414. oktober 2025 kl. 06:54
    2. Frist für Interessenbekundung

      31. des. kl. 22:5931. desember 2029 kl. 22:59

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/BAHN-BKK/Aufruf zum Vertragsabschluss gemäß § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Stomaartikeln über eine Erst- und Folgepauschale
    Brief

    Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

    Die BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittelleistungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet. Gegenstand der Bekanntmachung, ist die Veröffentlichung der Vertragsabsicht über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Stomaartikeln über eine Erst- und Folgepauschale. Gegenstand dieses Vertrages ist die wohnortnahe und aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Stomatherapie, Zubehör, Verbrauchsmaterialien und Nebenleistungen einschließlich aller mit der Versorgung zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen unter Berücksichtigung des Medizinproduktegesetztes (MPG), der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibVO) und des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 SGB V). Der aktuelle Rahmenvertrag nebst Anlagen steht auf der Homepage der BAHN-BKK zur Einsicht bereit. Es ist eine vorherige Registrierung erforderlich! Der Vertrag nebst Anlagen dient als Grundlage der Verhandlung und soll den Einstieg in die Gespräche ermöglichen. Alle interessierten Leistungserbringer können mit der BAHN-BKK verhandeln und/oder nach Abschluss der Verhandlungen der Anlage beitreten. Der Vertrag sowie die Anlage kann durch Leistungserbringer oder deren Verbände bzw. Zusammenschlüsse zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Es ist der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V durch Vorlage eines Zertifikates einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen, die Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die hier in Rede stehenden Verträge nach § 127 Absatz 1 SGB V. Daher ist sowohl von inländischen als auch ausländischen Anbietern ein Präqualifizierungszertifikat im Sinne des §126 SGB V vorzuhalten und der BAHN-BKK auf Anfrage vorzulegen. Ferner muss der Leistungserbringer die allgemeinen sonstigen Kriterien erfüllen, die im Rahmenvertrag und der Anlage zur Stomaversorgung vereinbart sind.

    Über das Angebot

      Die BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittelleistungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet. Gegenstand der Bekanntmachung, ist die Veröffentlichung der Vertragsabsicht über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Stomaartikeln über eine Erst- und Folgepauschale. Gegenstand dieses Vertrages ist die wohnortnahe und aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Stomatherapie, Zubehör, Verbrauchsmaterialien und Nebenleistungen einschließlich aller mit der Versorgung zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen unter Berücksichtigung des Medizinproduktegesetztes (MPG), der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibVO) und des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 SGB V). Der aktuelle Rahmenvertrag nebst Anlagen steht auf der Homepage der BAHN-BKK zur Einsicht bereit. Es ist eine vorherige Registrierung erforderlich! Der Vertrag nebst Anlagen dient als Grundlage der Verhandlung und soll den Einstieg in die Gespräche ermöglichen. Alle interessierten Leistungserbringer können mit der BAHN-BKK verhandeln und/oder nach Abschluss der Verhandlungen der Anlage beitreten. Der Vertrag sowie die Anlage kann durch Leistungserbringer oder deren Verbände bzw. Zusammenschlüsse zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Es ist der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V durch Vorlage eines Zertifikates einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen, die Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die hier in Rede stehenden Verträge nach § 127 Absatz 1 SGB V. Daher ist sowohl von inländischen als auch ausländischen Anbietern ein Präqualifizierungszertifikat im Sinne des §126 SGB V vorzuhalten und der BAHN-BKK auf Anfrage vorzulegen. Ferner muss der Leistungserbringer die allgemeinen sonstigen Kriterien erfüllen, die im Rahmenvertrag und der Anlage zur Stomaversorgung vereinbart sind.

      Kontaktperson
      Theresa Weißbrich
      Kontakttelefon
      +49 6977078336
      Kontakt-E-Mail
      theresa.weissbrich@bahn-bkk.de
      Adresse
      Franklinstraße 54, 60486 Frankfurt am Main

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    Auftraggeber
    BAHN-BKK
    Titel
    Aufruf zum Vertragsabschluss gemäß § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Stomaartikeln über eine Erst- und Folgepauschale
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungDynamisches BeschaffungssystemPräqualifikation
    Hauptcode
    33196000Medizinische Hilfsmittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt

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      Die GWQ ServicePlus AG hat einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V für die Versorgung der Versicherten mit nachhaltigen Krankenpflegeartikeln der PG 19/50 mit zusätzlicher Einbindung des Herstellers über die Zeichnung einer Herstellererklärung geschlossen. Der Vertrag gilt bundesweit. Ein besonderer Schwerpunkt des Vertrags- und Versorgungsmodells liegt auf der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere durch die CO₂-reduzierte Herstellung neuer Pflegebetten und einem zertifizierten Refurbishment-Prozess zur Wiederaufbereitung gebrauchter Produkte nach Ablauf des Nutzungs- und Lebenszyklus beim Hersteller. Geeignete Produkte sind im zugehörigen Produktverzeichnis gelistet, das fortlaufend gepflegt und den beigetretenen Leistungserbringern zur Verfügung gestellt wird. Der Vertrag Nachhaltige Krankenpflegeartikel (LEGS 1991W08) stellt eine Ergänzung zu den bestehenden GWQ-Verträgen über Krankenpflegeartikel der PG 19/50 (LEGS 1991G26 und 1991G43) dar; die Teilnahme an diesen Verträgen schließt eine Teilnahme an dem neuen Vertrag nicht aus. Interessierte Leistungserbringer können diesem Vertrag beitreten. Über unseren Onlinebeitrittsmanager (https://www.onlinebeitrittsmanager.de/) kann Einsicht in die Vertragsunterlagen genommen und die Beitrittsunterlagen heruntergeladen werden. Der Vertrag startete zum 01.07.2025. Hinsichtlich Fragen zum Vertrag können sich interessierte Leistungserbringer über das Kontaktformular auf der Website des Onlinebeitrittsmanagers (https://www.onlinebeitrittsmanager.de/) direkt an uns wenden. Sofern Leistungserbringer oder Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse der Leistungserbringer in Verhandlungen eintreten möchten, können sie sich jederzeit an die oben genannte Kontaktstelle wenden. Interessierte Hersteller, die beabsichtigen, ihre Produkte in das Produktverzeichnis für Nachhaltige Krankenpflegeartikel aufnehmen zu lassen, können eine Herstellererklärung bei der GWQ ServicePlus AG einreichen. Interessierte Unternehmen wenden sich bitte per E-Mail an hilfsmittel@gwq-serviceplus.de unter dem Betreff „Herstellererklärung Nachhaltige Krankenpflegeartikel“. Dort erhalten sie alle erforderlichen Informationen zu den einzureichenden Unterlagen sowie zu den einzuhaltenden Nachhaltigkeitsanforderungen und die Vertragsunterlagen. Die GWQ wird unter Beachtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung allen Marktteilnehmern Zugang zu dem o. g. Vertrag gewähren. Dies gilt auch für Leistungserbringer, die im Hinblick auf die einschlägigen Produkte bereits durch einen anderen Rahmenvertrag mit der GWQ verbunden sind. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breitangelegten Information der interessierten Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Der im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes angegebene voraussichtlicher Tage der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Ziffer II.3) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltungskraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die GWQ handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen: • Bertelsmann BKK • Betriebskrankenkasse Miele • BIG direkt gesund • BKK Deutsche Bank AG • BKK Rieker • RICOSTA • Weisser • BMW BKK • EY Betriebskrankenkasse • IKK Südwest • Krones Betriebskrankenkasse • SECURVITA Krankenkasse • SBK Siemens-Betriebskrankenkasse • Südzucker BKK

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      Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

      Aufruf zum Vertragsabschluss gemäß §127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Sauerstoffkonzentratoren

      Die BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittellieferungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet. Gegenstand der Bekanntmachung ist die Veröffentlichung der Vertragsabsicht über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgung (Sauerstofftherapiegeräte - Sauerstoffkonzentratoren). Der Rahmenvertrag nebst Anlagen steht auf der Homepage der BAHN-BKK zur Einsicht bereit. Der Vertrag nebst Anlagen dient als Grundlage der Verhandlungen und soll den Einstieg in die Gespräche ermöglichen. Alle interessierten Leistungserbringer können mit der BAHN-BKK verhandeln.

      Dynamisches Beschaffungssystem26. juli 2024
      31. des. 2029(100+ Tage)
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      Sosialomsorg med innkvartering

      Vertrag gem. § 140a SGB V mit der CARE diagnostica Laborreagenzien GmbH

      Die KKH hat einen Vertrag gem. § 140a SGB V mit der CARE diagnostica Laborreagenzien GmbH geschlossen. Vertragsgegenstand ist folgender: Versicherte können im Rahmen unseres Darmkrebsvorsorgeangebots ein Heimtestkit online bestellen. Die Stuhlprobe kann mit Hilfe des Testkits im häuslichen Umfeld entnommen werden. Anschließend wird die Probe postalisch an ein Labor verschickt. Das Ergebnis wird den Versicherten mit Handlungsempfehlung schriftlich zur Verfügung gestellt. Somit erhöhen wir die Bereitschaft der Versicherten an der Darmkrebsvorsorge teilzunehmen. Dieses Angebot deckt bzw. vereinfacht den Zugang zur Regelvorsorge und schließt Versicherte ab 40 Jahren bereits früher in die Früherkennung ein. Ziel ist dabei die Verhinderung von Darmkrebserkrankungen durch frühzeitige Erkennung von fortgeschrittenen Adenomen und Polypen, Vermeidung von schwereren Stadien durch Erkennung von Darmkrebs in früheren Stadien, daraus resultierende Kosteneinsparung im stationären Bereich und Medikamentenkosten sowie die Vermeidung von Krankengeld Die KKH gibt hiermit bekannt, dass dieser Vertrag nicht exklusiv gilt. Die KKH wird diesen Vertrag gleichlautend mit jedem anderen Marktteilnehmer des europäischen Binnenmarktes schließen, der über die nachfolgenden Eignungskriterien verfügt: - Mindestens eine Referenz über die vertragliche Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse im Hinblick auf die vertragsgegenständliche Leistung - Für einen Beitritt vor dem 30. Juni 2025 muss der Auftragnehmer über folgende Kapazitäten verfügen: 5000 Testkits müssen pro Woche versendet und ausgewertet werden können. - Für einen Beitritt nach dem 30. Juni 2025 muss der Auftragnehmer über folgende Kapazitäten verfügen: 400 Testkits müssen pro Woche versendet und ausgewertet werden können Die vorstehenden Eignungskriterien sind für einen Beitritt durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Es wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass die vertraglichen Regelungen vollständig erfüllt werden müssen. Der Abschluss eines Vertrages zu gleichen Bedingungen erfolgt über eine „Beitrittserklärung“, die von der KKH auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Dem Vertrag kann während seiner Laufzeit jederzeit "beigetreten" werden. Die Vertrags- und Beitrittsunterlagen können über folgende E-Mail-Adresse angefordert werden: versorgungsvertraege@kkh.de Die KKH wird die erforderlichen Unterlagen auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass der vorbezeichnete Vertrag aufgrund der fehlenden Exklusivität und damit einhergehender fehlender Auswahlentscheidung keinen Öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU darstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die KKH die leistungsberechtigten Versicherten wie folgt informieren wird: Ab dem 24.04. startet die KKH eine umfassende Anschreibe-Kampagne, um das Angebot zur digitalen Darmkrebsvorsorge bekannt zu machen. In einem ersten großen Versand informieren die KKH eine breite Zielgruppe über die Vorteile und Möglichkeiten dieser Früherkennungsmethode und verweist auf die Angebotsseite (Internet) der KKH. Nach diesem initialen Versand setzt die KKH die Kampagne fort, indem sie wöchentlich Versicherte , die neu in die leistungsberechtigte Altersgruppe fallen, gezielt anschreibt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der vorstehenden Informationskampagne.

      Rahmenvereinbarung17. mars 2025
      31. jan. 2099(100+ Tage)
    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Corinna Varelmann E-Mail: am-vertragsteam@he.aok.de Telefon: +49 69 6681 6259 711 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/

      Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

      Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V

      Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln gemäß § 31 Abs. 1a SGB V. Der Vertrag wird im Rahmen eines "Open-House-Modells" angeboten, bei dem alle geeigneten und interessierten Leistungserbringer bis zum 30.06.2028 beitreten können. Die Versorgung muss ausreichend, zweckmäßig und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen.

      Wettbewerb30. april 2026
      31. mai 2028(100+ Tage)