Ausschreibung Tierkörperbeseitigung
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat mit SecAnim GmbH einen Vertrag über die Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Land Berlin geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren und einen Wert von 1.001.443 €. Es wurde ein Angebot eingereicht.
Ergebnis
- Gewinner
- SecAnim GmbH
- Anzahl Angebote
- 1
- Vertragswert
- 1.001.443 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- 030-90133354
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@senjv.berlin.de
- Adresse
- Salzburger Str. 21-25, 10825 Berlin
Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Land Berlin
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Pris
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über die für die Ausführung der Leistung erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis verfügen. Mindestanforderung: Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über eine gültige gewerberechtliche Erlaubnis verfügen, die zur Ausführung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten berechtigt.
Dokumentationsanforderung
Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot einen geeigneten Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Bieter/Bietergemeinschaftsmitglieder jeweils niedergelassen sind, einzureichen. Bieter/Bietergemeinschaftsmitglieder mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben als Nachweis mit dem Angebot eine gültige Gewerbeerlaubnis einzureichen.
Beschreibung
Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über eine aktuelle Eintragung im Handelsregister verfügen. Mindestanforderung: Das Unternehmen muss rechtmäßig im jeweiligen Register eingetragen sein. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
Dokumentationsanforderung
Als Nachweis dieser Eintragung ist ein aktueller Handelsregisterauszug einzureichen (nicht älter als 6 Monate). Bei Bietern aus dem Ausland ist eine gleichwertige Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen.
Beschreibung
Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen ihre gewerbliche Zuverlässigkeit nachweisen. Mindestanforderung: Im Gewerbezentralregister oder einem entsprechenden Register des EU-Ausland dürfen keine Eintragungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters / der Bieterin für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung infrage stellen. Insbesondere dürfen keine schwerwiegenden Verstöße gegen arbeits- sozial- oder umweltrechtliche Vorschriften verzeichnet sein, die einen Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB rechtfertigen.
Dokumentationsanforderung
Als Nachweis ist mit dem Angebot eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (für juristische Personen) einzureichen. Bietende aus dem Ausland müssen eine gleichwertige Bescheinigung vorlegen, die den Anforderungen des EU-Mitgliedstaates entspricht, in dem sie ansässig ist. Diese Bescheinigung muss die gleiche Information wie eine Auskunft aus dem deutschen Gewerbezentralregister beinhalten und die Zuverlässigkeit des Bieters nachweisen. Die Auskunft darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Titel
- Ausschreibung Tierkörperbeseitigung
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berlin
- Geschätzter Wert
- 1.156.079,00 €
- Dauer
- 48 Monate
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…