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    Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen im Kreis SL-FL und der Stadt FL

    Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat

    Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen im Kreis SL-FL und der Stadt FL

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      15. mai kl. 11:3315. mai 2024 kl. 11:33
    2. Änderung in Wettbewerb

      13. juni kl. 07:4913. juni 2024 kl. 07:49
    3. Änderung in Wettbewerb

      20. juni kl. 12:5220. juni 2024 kl. 12:52
    4. Änderung in Wettbewerb

      8. juli kl. 10:138. juli 2024 kl. 10:13
    5. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      20. aug. kl. 09:0220. august 2024 kl. 09:02
    6. Vertragsbeginn

      8. sep. kl. 00:008. september 2025 kl. 00:00
    7. Vertragsende

      31. juli kl. 00:0031. juli 2033 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat/Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen im Kreis SL-FL und der Stadt FL

    Aufgehoben

    Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben.

    Brief

    Persontransporttjenester

    Der Kreis Schleswig-Flensburg ist nach dem SchulG SH Schulträger der Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung im Kreis Schleswig-Flensburg. Derzeit sind das 5 Einrichtungen, teilweise mit Außenstellen bzw. zukünftigen Außenstellen. Der Kreis ist Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die im Kreis ihre Wohnung haben und eine öffentliche Schule außerhalb des Kreisgebietes besuchen oder eine staatliche Schule im Kreis besuchen. Die Aufgabe der Schülerbeförderung und damit zur Bestellung entsprechender Verkehrsleistung hat der Kreis an seinen Eigenbetrieb, den ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg übertragen. Die Leistung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen wird in diesem Vergabeverfahren in insgesamt 13 Losen vergeben. Die Beförderungsleistung ist von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt, da es sich nach § 1 Nr. 4 lit. d) und g) der Freistellungsverordnung um einen freigestellten Verkehr handelt. Der Auftragnehmer hat die Beförderung von körperlich und/oder geistig behinderten sowie hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern zwischen dem 1. Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz, und den jeweils besuchten Einrichtungen, unter Berücksichtigung von eventuell notwendigen Hilfsmitteln und Begleitpersonen für einzelne Schülerinnen und Schüler, zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Dafür schafft der Auftragnehmer alle erforderlichen organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der übernommenen Leistung. Die Beförderung erfolgt grundsätzlich an Schultagen. Beförderungen in den Schulferien, beweglichen Ferientagen oder an einem Samstag oder Sonntag sind nur dann abrechnungsfähig, wenn der Auftraggeber eine Beförderung an diesen Tagen zuvor angeordnet oder dieser zuvor zugestimmt hat. Die Pflicht zur Erbringung der Leistungen beginnt am 08.09.2025 und endet am letzten Schultag des Schuljahres 2032/ 2033 (voraussichtlich Juli 2033).

    Ergebnis

    Grund der Stornierung
    Besluttning av oppdragsgiveren på grunn av manglende finansiering
    Anzahl Angebote
    3
    Vertragswert
    Nicht angegeben

    Über das Angebot

      Der Kreis Schleswig-Flensburg ist nach dem SchulG SH Schulträger der Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung im Kreis Schleswig-Flensburg. Derzeit sind das 5 Einrichtungen, teilweise mit Außenstellen bzw. zukünftigen Außenstellen. Der Kreis ist Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die im Kreis ihre Wohnung haben und eine öffentliche Schule außerhalb des Kreisgebietes besuchen oder eine staatliche Schule im Kreis besuchen. Die Aufgabe der Schülerbeförderung und damit zur Bestellung entsprechender Verkehrsleistung hat der Kreis an seinen Eigenbetrieb, den ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg übertragen. Die Leistung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen wird in diesem Vergabeverfahren in insgesamt 13 Losen vergeben. Die Beförderungsleistung ist von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt, da es sich nach § 1 Nr. 4 lit. d) und g) der Freistellungsverordnung um einen freigestellten Verkehr handelt. Der Auftragnehmer hat die Beförderung von körperlich und/oder geistig behinderten sowie hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern zwischen dem 1. Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz, und den jeweils besuchten Einrichtungen, unter Berücksichtigung von eventuell notwendigen Hilfsmitteln und Begleitpersonen für einzelne Schülerinnen und Schüler, zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Dafür schafft der Auftragnehmer alle erforderlichen organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der übernommenen Leistung. Die Beförderung erfolgt grundsätzlich an Schultagen. Beförderungen in den Schulferien, beweglichen Ferientagen oder an einem Samstag oder Sonntag sind nur dann abrechnungsfähig, wenn der Auftraggeber eine Beförderung an diesen Tagen zuvor angeordnet oder dieser zuvor zugestimmt hat. Die Pflicht zur Erbringung der Leistungen beginnt am 08.09.2025 und endet am letzten Schultag des Schuljahres 2032/ 2033 (voraussichtlich Juli 2033).

      Kontakttelefon
      +49 (4621) 870
      Kontakt-E-Mail
      zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de
      Adresse
      Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 1, 2 und 3 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.

    • Beschreibung

      Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 4, 5, 6 und 7 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.

    • Beschreibung

      Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 8, 9, 10 und 11 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.

    • Beschreibung

      Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 12 und 13 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.

    Qualifikationsanforderungen

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    Auftraggeber
    Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat
    Titel
    Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen im Kreis SL-FL und der Stadt FL
    Typ
    ErgebnisPräqualifikation
    Hauptcode
    60130000Personensonderbeförderung (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Schleswig-Flensburg, Flensburg, Kreisfreie Stadt, Kiel, Kreisfreie Stadt, Lübeck, Kreisfreie Stadt, Neumünster, Kreisfreie Stadt, Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Steinburg, Stormarn

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Landkreis Friesland

      Persontransporttjenester

      Schülerbeförderung in den Schuljahren 2026/27 - 2028/29 - Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr

      Der Landkreis Friesland benötigt Schülerbeförderungsdienste auf bestimmten Strecken im Kreisgebiet Friesland für die Schuljahre 2026/2027 bis 2028/2029, aufgeteilt in insgesamt 3 Lose. Die Dienstleistungen sollen in Friesland erbracht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, wobei der Preis zu 50 % gewichtet wird. Bei der Nutzung von Elektro-/Wasserstofffahrzeugen wird der angegebene Kilometerpreis um 15 % reduziert in die Bewertung einfließen, bei Plug-in-Hybriden um 5 %. Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis der Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Bei geplantem Einsatz eines Elektro-, Wasserstoff- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs ist der Fahrzeugschein, Kaufvertrag, Leasingvertrag oder eine entsprechende Bescheinigung eines Autohändlers über die konkrete Beschaffungsabsicht vorzulegen.

      Wettbewerb15. sep. 2026
      16. okt. 2026(8 Tage)
    • Stadt Bad Gottleuba - Berggießhübel

      Persontransporttjenester

      PRIEN_SCBF

      Der Mittelschulverband Prien a. Chiemsee benötigt Schülerbeförderungsdienste für die Schuljahre 2027/2028 - 2030/31 im Landkreis Rosenheim, mit einem maximalen Gesamtwert von 1.743.000 EUR. Die Dienstleistungen umfassen die Schülerbeförderung für den Einzugsbereich des Mittelschulverbands Prien a. Chiemsee. Hogger GmbH, Hövels GmbH & CO KG, Huber Reisen und Transporte GmbH & Co. KG und Alois Schuster haben heute ähnliche Verträge. Die Zuschlagskriterien sind Qualität der Leistungserbringung (30%) und Preisliches Angebot (70%). Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PbefG), mindestens 2 Referenzen über wesentliche Dienstleistungen in den letzten fünf Jahren, davon mindestens 1 Referenz als Beförderungsleistung mit einem Mindestumfang von 40.000 EUR bis 100.000 EUR (je nach Los), mindestens 1 Referenz aus dem Bereich der öffentlichen Hand, mindestens 1 Referenz für den Transport von Minderjährigen und mindestens 1 Referenz als Rahmenvertrag für mindestens 3 Jahre. Zudem sind Angaben zu technischen Fachkräften erforderlich, darunter eine verantwortliche Führungskraft mit mindestens 15 Jahren Berufserfahrung in der Beförderung von Minderjährigen bei Großbussen oder 10 Jahren bei Kleinbussen, sowie für jede eingesetzte Person ein Mindestalter von 21 Jahren, die erforderliche Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Personenbeförderungswesen (davon 2 Jahre in der Beförderung von Minderjährigen) und Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau.

      Wettbewerb21. sep. 2026
      22. okt. 2026(14 Tage)
      1.743.000 €
    • Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft

      Persontransporttjenester

      Personenbeförderungsleistungen

      Der Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft benötigt Personenbeförderungsleistungen für behinderte und nichtbehinderte Schüler im freigestellten Schülerverkehr in Mannheim. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (100%). Bewerber müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3.000.000 EUR für Sachschäden, 3.000.000 EUR für Vermögensschäden und 5.000.000 EUR für Personenschäden nachweisen. Zudem sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Beförderungsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr von Schülern mit Einschränkungen oder herausforderndem Verhalten aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren vorzulegen. Es werden Eigenerklärungen zur Anzahl und Art der Fahrzeuge, zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und des "Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Kindern besonders eingesetzt werden" verlangt. Des Weiteren sind Eigenerklärungen zur Unternehmensorganisation (Verfahrensanweisungen für Betriebsstörungen, Sicherheit im Fahrdienst, Beschwerdemanagement, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterschulungen, Fahrzeugüberprüfung, Personalzuordnung) sowie zu den Qualifikationen der Mitarbeiter (Befähigung gemäß Personenbeförderungsregelungen, Masernschutz, Erste-Hilfe-Kurs, keine einschlägigen Vorstrafen) erforderlich.

      Wettbewerb29. sep. 2026
      29. okt. 2026(21 Tage)
    • VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH

      Fergetransport

      Vergabe von Nachunternehmeraufträgen durch die VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH - Verkehrsleistungen im ÖPNV in vier Losen im Landkreis Elbe-Elster

      Die VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH benötigt Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Nachunternehmer in vier Losen im Landkreis Elbe-Elster, Deutschland. Die Leistungen umfassen die Durchführung von Linienverkehrsleistungen mit Kraftomnibussen einschließlich der erforderlichen betrieblichen Leistungen, wobei in den Losen 1 und 3 ergänzend Leistungen des Linienbedarfsverkehrs Bestandteil sein können. Die Vergabe erfolgt in einem zweiphasigen Verfahren, wobei der Zuschlag pro Los dem Angebot mit dem besten Angebotspreis erteilt wird (€/Fahrplankilometer für Lose 2 und 4; €/Fahrplankilometer und €/Fahrkilometer gemittelt für Lose 1 und 3). Ein Bieter kann grundsätzlich den Zuschlag für höchstens drei Lose erhalten.

      Wettbewerb mit Qualifikation5. okt. 2026
      6. nov. 2026(29 Tage)
    • Landkreis Nordsachsen

      Beförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe

      Der Landkreis Nordsachsen benötigt Dienstleistungen für die schultägliche bzw. wöchentliche Beförderung von Kindern und Jugendlichen, teilweise mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung, im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Die Beförderung erfolgt vom Wohnort zur Schule/Kindertagesstätte und umgekehrt. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100 % Gewichtung). Als Qualifikationsanforderung ist eine geeignete Referenz über erbrachte Verkehre in den letzten 3 Jahren erforderlich, die Angaben zum Auftraggeber, Leistungszeitraum, Auftragswert und eine Beschreibung der Leistung (z.B. Sonderbeförderung, Linienverkehre, Reise-/Gelegenheitsverkehr) sowie zur jährlichen Besetzt-km-Leistung, Fahrplan-km-Leistung und Nutz-km-Leistung enthält.

      Wettbewerb2. okt. 2026
      3. nov. 2026(26 Tage)