Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen im Kreis SL-FL und der Stadt FL
Aufgehoben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben.
Persontransporttjenester
Der Kreis Schleswig-Flensburg ist nach dem SchulG SH Schulträger der Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung im Kreis Schleswig-Flensburg. Derzeit sind das 5 Einrichtungen, teilweise mit Außenstellen bzw. zukünftigen Außenstellen. Der Kreis ist Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die im Kreis ihre Wohnung haben und eine öffentliche Schule außerhalb des Kreisgebietes besuchen oder eine staatliche Schule im Kreis besuchen. Die Aufgabe der Schülerbeförderung und damit zur Bestellung entsprechender Verkehrsleistung hat der Kreis an seinen Eigenbetrieb, den ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg übertragen. Die Leistung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen wird in diesem Vergabeverfahren in insgesamt 13 Losen vergeben. Die Beförderungsleistung ist von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt, da es sich nach § 1 Nr. 4 lit. d) und g) der Freistellungsverordnung um einen freigestellten Verkehr handelt. Der Auftragnehmer hat die Beförderung von körperlich und/oder geistig behinderten sowie hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern zwischen dem 1. Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz, und den jeweils besuchten Einrichtungen, unter Berücksichtigung von eventuell notwendigen Hilfsmitteln und Begleitpersonen für einzelne Schülerinnen und Schüler, zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Dafür schafft der Auftragnehmer alle erforderlichen organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der übernommenen Leistung. Die Beförderung erfolgt grundsätzlich an Schultagen. Beförderungen in den Schulferien, beweglichen Ferientagen oder an einem Samstag oder Sonntag sind nur dann abrechnungsfähig, wenn der Auftraggeber eine Beförderung an diesen Tagen zuvor angeordnet oder dieser zuvor zugestimmt hat. Die Pflicht zur Erbringung der Leistungen beginnt am 08.09.2025 und endet am letzten Schultag des Schuljahres 2032/ 2033 (voraussichtlich Juli 2033).
Ergebnis
- Grund der Stornierung
- Besluttning av oppdragsgiveren på grunn av manglende finansiering
- Anzahl Angebote
- 3
- Vertragswert
- Nicht angegeben
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 (4621) 870
- Kontakt-E-Mail
- zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de
- Adresse
- Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Der Kreis Schleswig-Flensburg ist nach dem SchulG SH Schulträger der Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung im Kreis Schleswig-Flensburg. Derzeit sind das 5 Einrichtungen, teilweise mit Außenstellen bzw. zukünftigen Außenstellen. Der Kreis ist Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die im Kreis ihre Wohnung haben und eine öffentliche Schule außerhalb des Kreisgebietes besuchen oder eine staatliche Schule im Kreis besuchen. Die Aufgabe der Schülerbeförderung und damit zur Bestellung entsprechender Verkehrsleistung hat der Kreis an seinen Eigenbetrieb, den ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg übertragen. Die Leistung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen wird in diesem Vergabeverfahren in insgesamt 13 Losen vergeben. Die Beförderungsleistung ist von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt, da es sich nach § 1 Nr. 4 lit. d) und g) der Freistellungsverordnung um einen freigestellten Verkehr handelt. Der Auftragnehmer hat die Beförderung von körperlich und/oder geistig behinderten sowie hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern zwischen dem 1. Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz, und den jeweils besuchten Einrichtungen, unter Berücksichtigung von eventuell notwendigen Hilfsmitteln und Begleitpersonen für einzelne Schülerinnen und Schüler, zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Dafür schafft der Auftragnehmer alle erforderlichen organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der übernommenen Leistung. Die Beförderung erfolgt grundsätzlich an Schultagen. Beförderungen in den Schulferien, beweglichen Ferientagen oder an einem Samstag oder Sonntag sind nur dann abrechnungsfähig, wenn der Auftraggeber eine Beförderung an diesen Tagen zuvor angeordnet oder dieser zuvor zugestimmt hat. Die Pflicht zur Erbringung der Leistungen beginnt am 08.09.2025 und endet am letzten Schultag des Schuljahres 2032/ 2033 (voraussichtlich Juli 2033).
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 1, 2 und 3 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Beschreibung
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 4, 5, 6 und 7 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Beschreibung
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 8, 9, 10 und 11 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Beschreibung
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 12 und 13 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
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- Auftraggeber
- Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat
- Titel
- Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen im Kreis SL-FL und der Stadt FL
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Schleswig-Flensburg, Flensburg, Kreisfreie Stadt, Kiel, Kreisfreie Stadt, Lübeck, Kreisfreie Stadt, Neumünster, Kreisfreie Stadt, Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Steinburg, Stormarn
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…