Beförderung von Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigung zu Lichtenberger Schulen in sechs Losen
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Persontransporttjenester
Die Auftrag gebende Stelle überträgt dem Auftrag nehmenden Unternehmen je Los die Durchführung von Beförderungsleistungen vorwiegend behinderter Schüler:innen (ggf. mit Begleitpersonal) vom Aufnahmepunkt – (Wohnort bzw. Sammelpunkt nur im Los 5) zu verschiedenen Zielorten (Schulen im Bezirk Lichtenberg von Berlin bzw. Praktikumsorte innerhalb Berlins) und von der Schule bzw. vom Praktikumsort zum Wohnort bzw. zum Sammelpunkt (Los 5) zurück. Der Leistungsumfang enthält die: - Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, einschließlich Beförderung von Schülern und Schülerinnen im Rollstuhl für die Lose 1 - 3 - Beförderung von Schüler:innen in den Ferien sowie Sonderfahrten für die Lose 1 - 6 - Beförderung von Schülern:innen zu Praktika, Exkursionen im Rahmen des Unterrichtes für die Lose 1 - 3 - 5 inklusive der Tourenplanung entsprechend der vorgegebenen Mindestanforderungen durch das auftragnehmende Unternehmen je Los. Insofern ist in den Vergabeunterlagen die tägliche Beförderung an Schul- und Ferientagen (soweit im Leistungsumfang enthalten) von Montag bis Freitag gemeint. Die Hinfahrt zu den Schulen und die Abfahrt von den Schulen richten sich je nach Schulorganisation nach dem jeweiligen Unterrichtsbeginn und –ende bzw. in Einzelfällen nach individuellen Erfordernissen. Das spätere Auftrag nehmende Unternehmen hat die Beförderungsleistung so durchzuführen, dass die Schüler:innen jeweils 10 - 15 Minuten vor Unterrichts- bzw. Betreuungsbeginn an der Schule eintreffen. In den Adresslisten der Schüler:innen im Los 1 – 6 (Punkt 3.1 – 8.1) wird für jede/n Schüler:in der jeweilige Unterrichts- bzw. wenn zutreffend der Betreuungsbeginn und das jeweilige Unterrichts- bzw. Betreuungsende dargestellt. Bei Einzelbeförderungen (aus medizinischen Gründen) erfolgt die zeitliche Festlegung für die Hin- und Rückfahrt individuell entsprechend der Gegebenheiten. Eine 100 %ige passgenaue Übersicht der Wohnanschriften der Schüler:innen und die daraus resultierenden Besonderheiten (z.B. aus der Art der Behinderung) je Los (Los 1 – 6) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht übergeben werden, da zu Beginn eines jeden Schuljahres neue Schüler:innen hinzukommen, Schüler:innen die Schule verlassen, Umzüge erfolgen usw. Ein von der Zeitplanung abweichendes Eintreffen der Schüler:innen an der Schule bzw. am Wohnort bzw. Sammelpunkt (nur Los 5) kann sowohl zu erheblichen schulorganisatorischen Schwierigkeiten als auch zu Problemen bei der Betreuung im häuslichen Bereich führen. Deshalb hat das Auftrag nehmende Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die im Tourenplan vereinbarten Hin- und Rückfahrtzeiten unbedingt eingehalten werden. Die Bereitschaft zur Stellung des ggf. erforderlichen Begleitpersonals durch das Auftrag nehmende Unternehmen wird vorausgesetzt. Die Bestellung von Personal erfolgt durch die Auftrag gebende Stelle in Absprache mit dem Auftrag nehmenden Unternehmen. Setzt das Auftrag nehmende Unternehmen von sich aus zusätzliches Begleitpersonal ein, so ist dies nicht gesondert in Rechnung zu stellen. Das Auftrag nehmende Unternehmen ist nicht berechtigt, von den zu Befördernden selbst ein Entgelt für die Beförderungsleistung zu verlangen. Die Beförderungen erfolgen als Sammelbeförderungen. Einzelbeförderungen sind nur nach erteilter Genehmigung durch die Auftrag gebende Stelle durchzuführen sowie bei Besonderheiten in der Person des Fahrgastes. Beförderungen im Rahmen des obligatorischen Unterrichtes wie Wandertage, Projekttage, Exkursionen und dergleichen, die innerhalb von Berlin stattfinden, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages zu realisieren. Es gelten die Kalkulationsmechanismen der Leistungsverzeichnisse. Dies gilt insbesondere für die Beförderungen von Schüler:innen mit Rollstühlen bzw. stark Gehbehinderten, für die die Bewältigung mit Öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist. Entsprechende Planungen werden den Auftrag nehmenden Unternehmen mit ausreichendem Vorlauf mitgeteilt. Des Weiteren muss das zukünftige auftragnehmende Unternehmen bei unvorhersehbaren Ereignissen grundsätzlich in der Lage sein flexibel zu reagieren, so z. B. bei Maßnahmen des Landes Berlin, wonach der Schulbetrieb nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann oder bei verkürztem Unterricht durch extreme Witterung. Hohe Flexibilität in der Schülerbeförderung sowie bei Sonderfahrten – insbesondere in den weiterführenden Schulen (Los 3) – ist unabdingbar.
Ergebnis
- Gewinner
- BerlinMobil Frank Richert GmbH
- JHW Berlin Gesundheitshafen GmbH
- Anzahl Angebote
- 1
- Vertragswert
- Nicht angegeben
- Maximaler Rahmenvereinbarungswert
- Bis zu 0 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- +49 30 90296-7902
- Kontakt-E-Mail
- post.evergabe@lichtenberg.berlin.de
- Adresse
- Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
Die Auftrag gebende Stelle überträgt dem Auftrag nehmenden Unternehmen je Los die Durchführung von Beförderungsleistungen vorwiegend behinderter Schüler:innen (ggf. mit Begleitpersonal) vom Aufnahmepunkt – (Wohnort bzw. Sammelpunkt nur im Los 5) zu verschiedenen Zielorten (Schulen im Bezirk Lichtenberg von Berlin bzw. Praktikumsorte innerhalb Berlins) und von der Schule bzw. vom Praktikumsort zum Wohnort bzw. zum Sammelpunkt (Los 5) zurück. Der Leistungsumfang enthält die: - Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, einschließlich Beförderung von Schülern und Schülerinnen im Rollstuhl für die Lose 1 - 3 - Beförderung von Schüler:innen in den Ferien sowie Sonderfahrten für die Lose 1 - 6 - Beförderung von Schülern:innen zu Praktika, Exkursionen im Rahmen des Unterrichtes für die Lose 1 - 3 - 5 inklusive der Tourenplanung entsprechend der vorgegebenen Mindestanforderungen durch das auftragnehmende Unternehmen je Los. Insofern ist in den Vergabeunterlagen die tägliche Beförderung an Schul- und Ferientagen (soweit im Leistungsumfang enthalten) von Montag bis Freitag gemeint. Die Hinfahrt zu den Schulen und die Abfahrt von den Schulen richten sich je nach Schulorganisation nach dem jeweiligen Unterrichtsbeginn und –ende bzw. in Einzelfällen nach individuellen Erfordernissen. Das spätere Auftrag nehmende Unternehmen hat die Beförderungsleistung so durchzuführen, dass die Schüler:innen jeweils 10 - 15 Minuten vor Unterrichts- bzw. Betreuungsbeginn an der Schule eintreffen. In den Adresslisten der Schüler:innen im Los 1 – 6 (Punkt 3.1 – 8.1) wird für jede/n Schüler:in der jeweilige Unterrichts- bzw. wenn zutreffend der Betreuungsbeginn und das jeweilige Unterrichts- bzw. Betreuungsende dargestellt. Bei Einzelbeförderungen (aus medizinischen Gründen) erfolgt die zeitliche Festlegung für die Hin- und Rückfahrt individuell entsprechend der Gegebenheiten. Eine 100 %ige passgenaue Übersicht der Wohnanschriften der Schüler:innen und die daraus resultierenden Besonderheiten (z.B. aus der Art der Behinderung) je Los (Los 1 – 6) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht übergeben werden, da zu Beginn eines jeden Schuljahres neue Schüler:innen hinzukommen, Schüler:innen die Schule verlassen, Umzüge erfolgen usw. Ein von der Zeitplanung abweichendes Eintreffen der Schüler:innen an der Schule bzw. am Wohnort bzw. Sammelpunkt (nur Los 5) kann sowohl zu erheblichen schulorganisatorischen Schwierigkeiten als auch zu Problemen bei der Betreuung im häuslichen Bereich führen. Deshalb hat das Auftrag nehmende Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die im Tourenplan vereinbarten Hin- und Rückfahrtzeiten unbedingt eingehalten werden. Die Bereitschaft zur Stellung des ggf. erforderlichen Begleitpersonals durch das Auftrag nehmende Unternehmen wird vorausgesetzt. Die Bestellung von Personal erfolgt durch die Auftrag gebende Stelle in Absprache mit dem Auftrag nehmenden Unternehmen. Setzt das Auftrag nehmende Unternehmen von sich aus zusätzliches Begleitpersonal ein, so ist dies nicht gesondert in Rechnung zu stellen. Das Auftrag nehmende Unternehmen ist nicht berechtigt, von den zu Befördernden selbst ein Entgelt für die Beförderungsleistung zu verlangen. Die Beförderungen erfolgen als Sammelbeförderungen. Einzelbeförderungen sind nur nach erteilter Genehmigung durch die Auftrag gebende Stelle durchzuführen sowie bei Besonderheiten in der Person des Fahrgastes. Beförderungen im Rahmen des obligatorischen Unterrichtes wie Wandertage, Projekttage, Exkursionen und dergleichen, die innerhalb von Berlin stattfinden, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages zu realisieren. Es gelten die Kalkulationsmechanismen der Leistungsverzeichnisse. Dies gilt insbesondere für die Beförderungen von Schüler:innen mit Rollstühlen bzw. stark Gehbehinderten, für die die Bewältigung mit Öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist. Entsprechende Planungen werden den Auftrag nehmenden Unternehmen mit ausreichendem Vorlauf mitgeteilt. Des Weiteren muss das zukünftige auftragnehmende Unternehmen bei unvorhersehbaren Ereignissen grundsätzlich in der Lage sein flexibel zu reagieren, so z. B. bei Maßnahmen des Landes Berlin, wonach der Schulbetrieb nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann oder bei verkürztem Unterricht durch extreme Witterung. Hohe Flexibilität in der Schülerbeförderung sowie bei Sonderfahrten – insbesondere in den weiterführenden Schulen (Los 3) – ist unabdingbar.Hauptmerkmale des VerfahrensFolgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und sind im Vergabeverfahren zu beachten: - Wirt-211 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes - V 2121 Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und werden Vertragsbestandteil: - Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen - Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen - Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen - Anlage zu den BVB über Umweltschutzanforderungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Leistungsbeschreibung - Wirt 124.1 - Einhaltung restriktiver Maßnahmen - Dienstleistungsvertrag - Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Folgende Unterlagen sind - soweit erforderlich - ausgefüllt dem Angebot beizufügen: - Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen - EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) - Angebotsschreiben mit 12 Losen - Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV) - Unteraufträge, Eignungsleihe, wenn gegeben - Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft, wenn gegeben - Preisblätter / Leistungsverzeichnisse je Los - Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 124 LD) inkl. geeigneter Referenzen die beispielhaft mit der vorliegenden Leistung hinsichtlich der Komplexität vergleichbar sind inkl. Angaben PQ / ULV, Handelsregister u. a., Angaben zu Umsätzen der letzten drei abgeschlossene Geschäftsjahre, Mitarbeiterzahl im Unternehmen 2022-2024 - Angaben innerhalb der Verfahrensbeschreibung (Ausführungsbestimmungen) - Anlage §124 GWB - Nachweis Betriebshaftpflicht Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer - Angaben zum Abruf des Auszuges aus dem Wettbewerbsregister und aus der Finanzsanktionsliste - alle geforderten Unterlagen / Nachweise, die im Wirt-124 LD aufgeführt sind, wenn das Angebot bzw. das bietende Unternehmen in die engere Wahl kommt - Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse der Fahrer:innen / Begleitperson - Nachweis von Erste-Hilfe-Kursen - Vorlage der Tourenplanung mittels einer geeigneten Planungssoftware zur Validierung der Angaben im Leistungsverzeichnisses
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.
Zuschlagskriterien
Beschreibung
100% Preis
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Frühere Zuschlagsempfänger
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.
Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
- Titel
- Beförderung von Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigung zu Lichtenberger Schulen in sechs Losen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berlin
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…