Bekanntmachung über Auftragsänderung zur Beschaffung der Leistung Haustechnik - Planung und Fachbauaufsicht, FKF-AUF, Aufstockung Frauen-Kopf-Klinik-Flachbau
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Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg
Die Tirol Kliniken GmbH hat eine Vertragsänderung mit der SPIEGLTEC GmbH für die Planung und Fachbauaufsicht der Haustechnik im Rahmen der Aufstockung des Frauen-Kopf-Klinik-Flachbaus vorgenommen. Die ursprüngliche Beauftragung für Bauphase II basierte auf geschätzten Baukosten von 39.900.000 EUR und einem Honorar von 501.195,50 EUR. Aufgrund einer deutlichen Ausweitung der Nutzflächen, der Notwendigkeit statischer Ertüchtigungen, der Sanierung der thermischen Gebäudehülle und der Errichtung zusätzlicher Operationssäle sind die geschätzten Baukosten auf 69.700.000 EUR gestiegen, was zu zusätzlichen Honoraransprüchen von rund 455.000 EUR führt. Die Anpassung berücksichtigt auch die Weiterentwicklung medizinischer, medizintechnischer und betrieblich-funktionaler Anforderungen. Der endgültige Vertragswert beläuft sich auf 75.989.619 EUR.
Ergebnis
- Gewinner
- SPIEGLTEC GmbH
- Anzahl Angebote
- 0
- Vertragswert
- 75.989.619 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +43 505040
- Kontakt-E-Mail
- rechtsabteilung@tirol-kliniken.at
- Adresse
- Anichstraße 35, 6020 Innsbruck
Ursprünglich waren die Leistungen für Haustechnik Planung und Fachbauaufsicht in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung ausgeschrieben worden. Darin wurden alle Bauphasen ausgeschrieben. Tatsächlich für Bauphase I (Neubau Innere Medizin Süd) beauftragt wurde sodann die Firma SPIEGLTEC GmbH. Im Jahr 2023 wurde für die Bauphase II (Aufstockung Flachbau FK-Gebäude) ein entsprechender Vertrag mit der SPIEGLTEC GmbH geschlossen. Damals hat man geschätzte Baukosten von EUR 39.900.000 vorgegeben. Der Zuschlag ist im Wesentlichen aufgrund der konkreten Erfahrungen bei Bauabschnitt I erfolgt. Das Honorar der SPIEGLTEC GmbH hat EUR 501.195,50 betragen. In der Zwischenzeit gibt es geschätzte Baukosten in der Höhe von EUR 69.700.000. Ein Geschoß ist hinzu gekommen. Maßnahmen in den Bestandsgeschoßen zur statischen Ertüchtigung sind erforderlich. Die Sanierung der thermischen Gebäudehülle ist notwendig. Mehrere Operationssäle werden zusätzlich errichtet. Gegenüber der ursprünglichen Planung wird eine deutliche Ausweitung der Nutzflächen erfolgen. Daraus resultieren zusätzliche Honoraransprüche von rund EUR 455.000 (Index unberücksichtigt). Darüber hinaus haben sich seit der ursprünglichen Ausschreibung (Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung) die medizinischen, medizintechnischen und betrieblich-funktionalen Anforderungen wesentlich weiterentwickelt. Der zwischenzeitliche medizinische Fortschritt, geänderte Abläufe in Diagnostik, Behandlung und Pflege sowie erhöhte Anforderungen an Hygiene, Technik, Dokumentation und Betriebsorganisation führen dazu, dass die dem Wettbewerb zugrunde gelegten Rahmenbedingungen in wesentlichen Punkten nicht mehr dem heutigen Stand entsprechen. Die nunmehrige Planung hat diese weiterentwickelten Anforderungen abzubilden, was ebenfalls zu Anpassungen des Raum- und Funktionsprogramms sowie der baulichen und technischen Ausgestaltung geführt hat. Im Ergebnis ist die geplante Vertragserweiterung vergaberechtlich zulässig. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und ist mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Diese Situation liegt im Anlassfall im Ergebnis aus folgenden Gründen vor: • Die Indexierung würde für die Zeit einer Neuausschreibung weiterlaufen und somit ca. 1,5 % an beträchtlichen zusätzlichen Kosten verursachen. Dies entspricht bei gegenwärtig geschätzten Errichtungskosten in der Höhe von EUR 75.989.619,08 rund EUR 1.140.000 an zusätzlichen Kosten. • In diesem Zusammenhang bestehende weitere Projekte (LKI 3 FKK Ausweichgebäude, LKI 3 FKF G0 BGZ Gender Imaging, …) bzw. insgesamt das Bau- und Investitionsprogramm „Klinik 2035“ würden sich dementsprechend parallel nach hinten verschieben und dadurch beträchtliche zusätzliche Kosten generieren bzw. würde eine Ausführung teilweise gänzlich verhindert. • Bei einem möglichen Planungsstopp müsste man sich auf Forderungen der beauftragten Planer, in ungewisser Höhe, einstellen, die diese geltend machen würden. Diesbezüglich würden somit erneut erhebliche Mehrkosten generiert.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
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- Auftraggeber
- Tirol Kliniken GmbH
- Titel
- Bekanntmachung über Auftragsänderung zur Beschaffung der Leistung Haustechnik - Planung und Fachbauaufsicht, FKF-AUF, Aufstockung Frauen-Kopf-Klinik-Flachbau
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Innsbruck
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