Bekanntmachung über Auftragsänderung zur Beschaffung der Leistung ARCH + TGO, FKF-AUF, Aufstockung Frauen-Kopf-Klinik-Flachbau
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Arkitekttjenester
Die Tirol Kliniken GmbH hat eine Vertragsänderung mit der ARGE ARCHITEKTUR FKF für Architekten- und technisch-geschäftliche Oberleitungsdienste vorgenommen, die ursprünglich für die Bauphase II (Aufstockung Flachbau FK-Gebäude) der Frauen-Kopf-Klinik-Flachbau in Österreich vergeben wurden. Der ursprüngliche Vertrag hatte einen Wert von 2.031.001,27 EUR, basierend auf geschätzten Baukosten von 39.900.000 EUR. Aufgrund einer deutlichen Ausweitung der Nutzflächen, der Hinzufügung eines Geschosses, statischer Ertüchtigungsmaßnahmen, der Sanierung der thermischen Gebäudehülle und der Errichtung zusätzlicher Operationssäle, sowie der Weiterentwicklung medizinischer und betrieblich-funktionaler Anforderungen, haben sich die geschätzten Baukosten auf 75.989.619 EUR erhöht. Dies führt zu zusätzlichen Honoraransprüchen von rund 1.500.000 EUR.
Ergebnis
- Gewinner
- ARGE ARCHITEKTUR FKF
- Anzahl Angebote
- 0
- Vertragswert
- 75.989.619 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +43 505040
- Kontakt-E-Mail
- rechtsabteilung@tirol-kliniken.at
- Adresse
- Anichstraße 35, 6020 Innsbruck
Ursprünglich waren die Leistungen für architektonische Bearbeitung (ARCH) und technisch-geschäftliche Oberleitung (TGO) in einem EU-weiten Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgeschrieben worden. Darin wurden alle Bauphasen ausgeschrieben. Tatsächlich für Bauphase I (Neubau Innere Medizin Süd) beauftragt wurde sodann die Architekturhalle ZT GmbH. Im Jahr 2024 wurde für die Bauphase II (Aufstockung Flachbau FK-Gebäude) ein entsprechender Vertrag mit der Architekturhalle ZT GmbH und dem Architektenbüro DIN A4 (ARGE ARCHITEKTUR FKF) geschlossen. Damals hat man geschätzte Baukosten von EUR 39.900.000 vorgegeben. Der Zuschlag ist im Wesentlichen aufgrund der konkreten Erfahrungen bei Bauabschnitt I erfolgt. Das Honorar der ARGE hat EUR 2.031.001,27 betragen. In der Zwischenzeit gibt es geschätzte Baukosten in der Höhe von EUR 69.700.000. Ein Geschoß ist hinzu gekommen. Maßnahmen in den Bestandsgeschoßen zur statischen Ertüchtigung sind erforderlich. Die Sanierung der thermischen Gebäudehülle ist notwendig. Mehrere Operationssäle werden zusätzlich errichtet. Gegenüber der ursprünglichen Planung wird eine deutliche Ausweitung der Nutzflächen erfolgen. Daraus resultieren zusätzliche Honoraransprüche von rund EUR 1.500.000 (Index unberücksichtigt). Darüber hinaus haben sich seit der ursprünglichen Ausschreibung (Wettbewerb) die medizinischen, medizintechnischen und betrieblich-funktionalen Anforderungen wesentlich weiterentwickelt. Der zwischenzeitliche medizinische Fortschritt, geänderte Abläufe in Diagnostik, Behandlung und Pflege sowie erhöhte Anforderungen an Hygiene, Technik, Dokumentation und Betriebsorganisation führen dazu, dass die dem Wettbewerb zugrunde gelegten Rahmenbedingungen in wesentlichen Punkten nicht mehr dem heutigen Stand entsprechen. Die nunmehrige Planung hat diese weiterentwickelten Anforderungen abzubilden, was ebenfalls zu Anpassungen des Raum- und Funktionsprogramms sowie der baulichen und technischen Ausgestaltung geführt hat. Im Ergebnis ist die geplante Vertragserweiterung vergaberechtlich zulässig. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und ist mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Diese Situation liegt im Anlassfall im Ergebnis aus folgenden Gründen vor: • Die Indexierung würde für die Zeit einer Neuausschreibung weiterlaufen und somit ca. 1,5 % an beträchtlichen zusätzlichen Kosten verursachen. Dies entspricht bei gegenwärtig geschätzten Errichtungskosten in der Höhe von EUR 75.989.619,08 rund EUR 1.140.000 an zusätzlichen Kosten. • In diesem Zusammenhang bestehende weitere Projekte (LKI 3 FKK Ausweichgebäude, LKI 3 FKF G0 BGZ Gender Imaging, …) bzw. insgesamt das Bau- und Investitionsprogramm „Klinik 2035“ würden sich dementsprechend parallel nach hinten verschieben und dadurch beträchtliche zusätzliche Kosten generieren bzw. würde eine Ausführung teilweise gänzlich verhindert. • Bei einem möglichen Planungsstopp müsste man sich auf Forderungen der beauftragten Planer, in ungewisser Höhe, einstellen, die diese geltend machen würden. Diesbezüglich würden somit erneut erhebliche Mehrkosten generiert.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
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- Auftraggeber
- Tirol Kliniken GmbH
- Titel
- Bekanntmachung über Auftragsänderung zur Beschaffung der Leistung ARCH + TGO, FKF-AUF, Aufstockung Frauen-Kopf-Klinik-Flachbau
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Innsbruck
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…