Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)
Hagearbeid og grøntanlegg
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz benötigt Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über einen Zeitraum vom 1. März 2027 bis zum 30. Juni 2029 abgeschlossen, mit einem maximalen Gesamtvolumen von 5.849.200 EUR. Jeder Beratungsanbieter kann maximal bis zu 300.000 EUR erhalten, wobei nicht abgerufene Mittel an andere Anbieter umverteilt werden können. Die Beratungsleistungen zielen darauf ab, die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unter besonderer Berücksichtigung von Biodiversität, Klimaresilienz, Tierwohl und Ressourceneffizienz durch Wissenstransfer zu verbessern. Die Zuschlagskriterien sind Preis (30 %) und Beratungsleistung (70 %). Qualifikationsanforderungen umfassen Angaben zur Bonität des Unternehmens (Umsatz der letzten drei Jahre oder Erklärung des Kreditinstituts bei Neugründung) sowie Angaben zum Beratungspersonal, dessen Qualifikation und Beratungserfahrung.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 51189848102
- Kontakt-E-Mail
- Vermittelte.Leistungen@lzn.de
- Adresse
- Podbielskistraße 166, 30177 Hannover
Für das ML soll eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen nach Art. 78 der EU Strategieplan VO (EU) 2021/2115 vom 2. Dezember 2021 vergeben werden. Ausgeschrieben werden definierte Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Die Maßnahme zielt auf die Erhaltung und Verbesserung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unter besonderer Beachtung der Aspekte der Biodiversität, der Klimaresilienz, des Tierwohls und eines effizienten Umgangs mit Ressourcen durch Wissenstransfer. Die Beratungsleistungen sind nur dann förderfähig, wenn die Beratungen durch nach diesem Vergabeverfahren ausgewählte Beratungsanbieter und Beratungskräfte durchgeführt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C) - sowie den weiteren beigefügten Anlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung soll mit mehreren Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) abgeschlossen werden, um den Landwirten eine Wahl des Beratungsanbieters zu ermöglichen. Dabei werden so viele Zuschläge entsprechend der Platzierung nach der Angebotswertung erteilt, bis die Angebotssummen der bezuschlagten Angebote die zur Verfügung stehende Fördersumme von 5.849.200 EUR im Vertragszeitraum 01. März 2027 - 30. Juni 2029 erreicht ist. Das zuletzt bezuschlagte Angebot wird daher voraussichtlich nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden können, sondern nur insoweit bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind. Das maximal mögliche Mittelvolumen je Beratungsanbieter in dem gesamten Vertragszeitraum wird im Rahmen des Vergabeverfahrens ermittelt, wobei je Beratungsanbieter maximal ein Betrag in Höhe von bis zu 300.000 EUR zugeteilt wird. Dieser Betrag kann im Fall einer späteren Zuteilung von gestrichenen Mitteln (s.u.) überschritten werden. Für den Fall, dass ein Beratungsanbieter seinen Betrag nicht benötigt/abruft, werden ihm Mittel gestrichen. Die dann frei gewordenen Mittel können an die anderen Beratungsanbieter zugewiesen werden. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C). Der Abschluss der Rahmenvereinbarung bildet zunächst keinen Anspruch auf die Mittel und stellt keine Erteilung einer Zuwendung dar. Hierfür muss im Rahmen des Zuwendungsverfahrens ein separater Förderantrag gestellt und dieser bewilligt werden (siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C)).
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Nettopreises (Beratungshonorarsatz in EUR / Beratungsstunde).
Bewertungsmethode
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höheren Preis. Beispiel: Im nachfolgenden Beispiel ist der Angebotspreis von Bieter A (80,00 EUR) um 7,00% höher als der Angebots preis von Bieter B (75,00 EUR). Bieter B erhält somit für den Preis die maximal möglichen 300 Preispunkte, Bieter A erzielt 279 Preispunkte = 93% der Höchstpunktzahl.
Beschreibung
Das Ranking erfolgt nach der thematischen Ausrichtung der Beratungsleistung. Die Bewertung erfolgt über ein Punktesystem. Jedes Beratungsangebot erhält eine Gesamtpunktzahl, die sich aus der Multiplikation der Rankingpunkte für das jeweilige Thema (z.B. Beratungsleistung Nr. 2 Verbesserung der Artenvielfalt/ Biodiversität = 10 Rankingpunkte, Beratungsleitung Nr. 8 Beratung zur Sozioökonomie sowie zur Logistik Zentrum Niedersachsen Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) Risikoprävention und zum Risikomanagement = 8 Rankingpunkte) mit dem Umfang der Beratungsstunden (z.B. jeweils 500 Beratungsstunden) ergibt, d.h. die Gesamtpunktzahl im Beispiel beträgt 9.000 (10 x 500) plus (8 x 500). Diese Gesamtpunktzahl wird durch die Anzahl der Beratungsstunden dividiert, um den Rankingquotienten pro Bieter zu ermitteln, d.h. der Rankingquotient im Beispiel beträgt 9,00 (=9.000 / (500+500)). Der Rankingquotient wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Bewertungsmethode
Das Angebot mit dem höchsten Rankingquotienten erhält 700 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einen Prozent niedrigeren Rankingquotienten. Beispiel: Im nachfolgenden Beispiel erhält Bieter A für den höchsten Rankingquotienten (9,00) die maximal möglichen 700 Punkte für die Beratungsleistung. Der Rankingquotient von Bieter B (6,50) liegt um 27,78% unter dem Rankingquotienten von Bieter A. Somit erreicht Bieter B 505,54 Punkte = 72,22% der Höchstpunktzahl bei der Beratungsleistung.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Angaben in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" und/oder eine entsprechende Erklärung des Kreditinstituts.
Beschreibung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter u.a. Angaben über sein für die Fördermaßnahme zur Verfügung stehendes Beratungspersonal und dessen Qualifikation und Beratungserfahrung zu machen.
Dokumentationsanforderung
Die entsprechenden Vordrucke "Angaben zur Firma und Firmenprofil", "Eigenerklärung des Beratungsanbieters", "Eigenerklärung der Beratungskraft" "Übersicht über die Beratungskräfte" sowie "Beruflicher Werdegang der Beratungskraft" sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
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- Auftraggeber
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
- Titel
- Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
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