Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) nach § 16 (1) SGB II i.V.m. § 76 SGB III -kooperatives Modell-
Zuschlag erteilt
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Helse- og sosial tjenesteyting
B.1.1 Beschreibung der Maßnahme (Zielsetzung und Einführung) Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) - kooperatives Modell - nach § 16 (1) SGB II i.V.m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs.2 ff BBiG / §§ 25, 26 Abs. 2 ff HwO (allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung) und §§ 64 ff BBiG / §§ 42 k-m HwO ("Werkerausbildung") ausschließlich für behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III). BaE nach § 76 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen. Der Auftragnehmer ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die möglichst frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung - vorzugsweise in den Kooperationsbetrieb-, sowie für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen wird ausschließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. Der Auftragnehmer sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Die Ausbildungsberufe, die entsprechende Ausbildungsdauer, die geforderten Maßnahmestandorte und die Anzahl der einzurichtenden Ausbildungsplätze sind dem Los- und Preisblatt zu entnehmen. Im Hinblick auf die Anzahl der Ausbildungsplätze beachten Sie bitte die Vergütungsregelung in § 20 des Vertrages. Sollte keine Einschränkung auf bestimmte Fachrichtungen vorgegeben sein, ist sicherzustellen, dass alle Fachrichtungen abgedeckt werden können. Sollte sich im Maßnahmeverlauf herausstellen, dass einzelne Teilnehmende den fachlichen Anforderungen der angestrebten Ausbildung trotz intensiver Unterstützung nicht entsprechen können, hat der Auftragnehmer eine Abstimmung mit dem Auftraggeber herbeizuführen. Sofern dem angestrebten Ausbildungsberuf in der Ausbildungsordnung weitere Ausbildungsberufe mit kürzerer Ausbildungsdauer (gestufte Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG/§ 26 Abs. 2 Nr. 1 HwO) zugeordnet sein sollten, ist unter Einbeziehung des Teilnehmenden zu klären, ob eine Umstellung des bisherigen Ausbildungsvertrages in einen dieser Ausbildungsberufe sinnvoll ist. Dies setzt in jedem Fall das Einverständnis des Teilnehmenden zur erforderlichen Vertragsänderung voraus. Der Bildungsträger ist in diesen Fällen verpflichtet, die Inhalte des neuen Ausbildungsberufes zu vermitteln.
Ergebnis
- Gewinner
- Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V.
- Anzahl Angebote
- 1
- Vertragswert
- -1 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 6252-156031
- Kontakt-E-Mail
- auftragsvergaben@neue-wege.org
- Adresse
- Walther-Rathenau-Str. 2, 64646 Heppenheim
B.1.1 Beschreibung der Maßnahme (Zielsetzung und Einführung) Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) - kooperatives Modell - nach § 16 (1) SGB II i.V.m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs.2 ff BBiG / §§ 25, 26 Abs. 2 ff HwO (allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung) und §§ 64 ff BBiG / §§ 42 k-m HwO ("Werkerausbildung") ausschließlich für behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III). BaE nach § 76 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen. Der Auftragnehmer ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die möglichst frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung - vorzugsweise in den Kooperationsbetrieb-, sowie für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen wird ausschließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. Der Auftragnehmer sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Die Ausbildungsberufe, die entsprechende Ausbildungsdauer, die geforderten Maßnahmestandorte und die Anzahl der einzurichtenden Ausbildungsplätze sind dem Los- und Preisblatt zu entnehmen. Im Hinblick auf die Anzahl der Ausbildungsplätze beachten Sie bitte die Vergütungsregelung in § 20 des Vertrages. Sollte keine Einschränkung auf bestimmte Fachrichtungen vorgegeben sein, ist sicherzustellen, dass alle Fachrichtungen abgedeckt werden können. Sollte sich im Maßnahmeverlauf herausstellen, dass einzelne Teilnehmende den fachlichen Anforderungen der angestrebten Ausbildung trotz intensiver Unterstützung nicht entsprechen können, hat der Auftragnehmer eine Abstimmung mit dem Auftraggeber herbeizuführen. Sofern dem angestrebten Ausbildungsberuf in der Ausbildungsordnung weitere Ausbildungsberufe mit kürzerer Ausbildungsdauer (gestufte Ausbildungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG/§ 26 Abs. 2 Nr. 1 HwO) zugeordnet sein sollten, ist unter Einbeziehung des Teilnehmenden zu klären, ob eine Umstellung des bisherigen Ausbildungsvertrages in einen dieser Ausbildungsberufe sinnvoll ist. Dies setzt in jedem Fall das Einverständnis des Teilnehmenden zur erforderlichen Vertragsänderung voraus. Der Bildungsträger ist in diesen Fällen verpflichtet, die Inhalte des neuen Ausbildungsberufes zu vermitteln.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Wertungskriterien laut Teil B 3
Beschreibung
Teilnehmendenmonatskostensatz
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
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- Auftraggeber
- Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -
- Titel
- Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) nach § 16 (1) SGB II i.V.m. § 76 SGB III -kooperatives Modell-
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Bergstraße
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…