Beschaffung einer modernen Unified Endpoint Management (UEM) Lösung
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Programvareprodukter og lisenser
Der Landkreis Osterholz benötigt eine moderne Unified Endpoint Management (UEM) Lösung, um die Verwaltung aller mobilen Endgeräte (Smartphones, Windows-basierte Endgeräte) in einem zentralen System zusammenzuführen. Die Lieferung der Software und Informationssysteme erfolgt in Osterholz. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs, wobei der Preis zu 40 % und die Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog zu 60 % berücksichtigt werden. Unternehmen müssen ihre Eignung durch einen Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank oder durch das Ausfüllen des Formblatts 124 – Eigenerklärung zur Eignung – nachweisen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- +49 47919301290
- Kontakt-E-Mail
- vergabe@landkreis-osterholz.de
- Adresse
- Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Der Landkreis Osterholz durchlebt eine Transformation seiner IT-Infrastruktur. Die Basis bildete lange Zeit eine klassische Büro-IT mit stationären Windows-PCs im internen Netzwerk. Parallel dazu hat sich – insbesondere seit den Anforderungen aus Corona, mobilem Arbeiten / veränderten Arbeitswelten und flexibleren Zugriffsszenarien – eine zusätzliche mobile Gerätelandschaft etabliert. Mobile Endgeräte (v.a. Diensthandys, Laptops, Convertibles, Surface-Geräte) sind heute gleichberechtigt neben der klassischen Büro-IT, werden aber über separate, heterogene Systeme oder händisch verwaltet. Der Landkreis Osterholz beabsichtigt daher, eine moderne Unified Endpoint Management (UEM) Lösung im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs zu beschaffen, um die Verwaltung sämtlicher mobiler Endgeräte – sowohl Smartphones als auch Windows-basierte Endgeräte – in einem zentralen System zusammenzuführen.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Preis
Beschreibung
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind.
Dokumentationsanforderung
Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis).
Beschreibung
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.
Dokumentationsanforderung
Ausgefülltes Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes).
Beschreibung
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Dokumentationsanforderung
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zur Bestätigung der Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung, auf gesondertes Verlangen. Bei nicht-deutscher Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Beschreibung
Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).
Dokumentationsanforderung
Schriftliche Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG), dass mindestens ein Mindestentgelt gezahlt wird. Diese Erklärung ist auch für eingesetzte Nachunternehmer abzugeben.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Landkreis Osterholz
- Titel
- Beschaffung einer modernen Unified Endpoint Management (UEM) Lösung
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Osterholz
- Geschätzter Wert
- 0,00 €
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