Beschaffung eines Gerätenwagens Hygiene für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Brann- og redningskjøretøy
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat beabsichtigt, einen Gerätewagen Hygiene (GW-Hygiene) als Neufahrzeug zur Unterstützung der Feuerwehren im Kreisgebiet bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen nach Feuerwehreinsätzen zu beschaffen. Es wurde ein Vertrag mit Iturri Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbH und Carl Henkel GmbH & Co. KG über die Lieferung von Gütern im Wert von 516.621 € geschlossen. Die Beschaffung umfasst das Fahrgestell mit Auf- und Ausbau (Los 1), die feuerwehrtechnische Beladung (Los 2) sowie einen Rollcontainer (Los 3) und soll im Ennepe-Ruhr-Kreis geliefert werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 32 Monate. Bei der Vergabe wurden Preis (32,5 % und 50 %) sowie Qualität (17,5 % für Garantie, Ersatzteilverfügbarkeit, Vertragswerkstatt) berücksichtigt. Es ging ein Angebot ein.
Ergebnis
- Gewinner
- Carl Henkel GmbH & Co. KG
- ITURRI Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbH
- Anzahl Angebote
- 1
- Vertragswert
- 516.621 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 02336 93 2004-2008
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@en-kreis.de
- Adresse
- Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Der Ennepe-Ruhr-Kreis beabsichtigt die Beschaffung eines Gerätewagens Hygiene (GW-Hygiene) als Neufahrzeug zur Unterstützung der Feuerwehren im Kreisgebiet bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen nach Feuerwehreinsätzen. Die Beschaffung umfasst das Fahrgestell mit Auf- und Ausbau (Los 1), die feuerwehrtechnische Beladung (Los 2) sowie einen Rollcontainer (Los 3).
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Preis
Beschreibung
Garantie, Ersatzteilverfügbarkeit, Vertragswerkstatt
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist.
Dokumentationsanforderung
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1 521 EU-EN) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Mit Angebotsabgabe ist auch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei jeder Eignungsleihe (Datei E4 534 EU-EN) vorzulegen; bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
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- Auftraggeber
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Titel
- Beschaffung eines Gerätenwagens Hygiene für den Ennepe-Ruhr-Kreis
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Dauer
- 32 Monate