Beschaffung von Berufs- und Arbeitskleidung im Mietservice für die Große Kreisstadt Nördlingen
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Yrkes- og arbeidsklær
Die Große Kreisstadt Nördlingen beabsichtigt, die Berufs- und Arbeitskleidung im Mietservice inklusive Reinigung und Instandhaltung neu zu vergeben. Die Arbeitskleidung muss den gesetzlichen Anforderungen (z.B. der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Richtlinien für die Sicherung von Ar-beitsstellen an Straßen (RSA), allg. Unfallverhütungsvorschriften etc.) und je nach Fachbereich der EN ISO 20471 entsprechen, um den Bedarf bei 77 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzudecken.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 9081840
- Kontakt-E-Mail
- ar@andreasrebhan.de
- Adresse
- Stiefenhoferplatz 1, 22885 Barsbüttel
Die Große Kreisstadt Nördlingen beabsichtigt, die Berufs- und Arbeitskleidung im Mietservice inklusive Reinigung und Instandhaltung neu zu vergeben. Die Arbeitskleidung muss den gesetzlichen Anforderungen (z.B. der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Richtlinien für die Sicherung von Ar-beitsstellen an Straßen (RSA), allg. Unfallverhütungsvorschriften etc.) und je nach Fachbereich der EN ISO 20471 entsprechen, um den Bedarf bei 77 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzudecken.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Gebrauchswert
Beschreibung
Ökologie/Nachhaltigkeit
Beschreibung
Reinigungsverfahren
Beschreibung
Preis
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich angeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Präqualifizierte Unternehmen geben den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich an. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die vollständig ausgefüllte „Anlage 7 Eignungsprüfung“ vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in der „Anlage 7 Eignungsprüfung“ angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich zu belegen durch drei Referenznachweise über abgeschlossene vergleichbare Projekte aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren mit den in „Anlage 7 Eignungsprüfung“ aufgeführten Angaben. Anstelle der ausgefüllten „Anlage 7 Eignungsprüfung“ wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten oben genannten Eigenerklärungen sowie Nachweise und Erklärungen zur Eignung mit dem Angebot abzugeben.
Beschreibung
Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich angeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Leistungen, mit Angaben zu Registereintragungen, mit Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, mit Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt sowie mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und mit Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Präqualifizierte Unternehmen geben den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich an. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die vollständig ausgefüllte „Anlage 7 Eignungsprüfung“ vorzulegen. Anstelle der ausgefüllten „Anlage 7 Eignungsprüfung“ wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten oben genannten Eigenerklärungen sowie Nachweise und Erklärungen zur Eignung mit dem Angebot abzugeben.
Beschreibung
Die Angabe ist gemäß und in „Anlage 7 Eignungsprüfung“ zu tätigen.
Dokumentationsanforderung
Die Angabe ist gemäß und in „Anlage 7 Eignungsprüfung“ zu tätigen.
Beschreibung
Handelsregisterauszug und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.
Dokumentationsanforderung
Handelsregisterauszug und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer gemäß „Anlage 7 Eignungsprüfung“.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Gemeinde Barsbüttel
- Titel
- Beschaffung von Berufs- und Arbeitskleidung im Mietservice für die Große Kreisstadt Nördlingen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Donau-Ries
- Dauer
- 36 Monate