Betriebsführung Straßenbeleuchtungsanlagen
Gatebelysningstjenester
Die Verbandsgemeinde Unkel benötigt Dienstleistungen für den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen in Neuwied. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Qualität (20 %) und Preis (80 %). Als Qualifikationsanforderung ist eine Referenz über die Anlagen- und Arbeitsverantwortung gemäß DIN VDE 0105-100 für Straßenbeleuchtungsanlagen mit mindestens 1.500 zu betreuenden Leuchtstellen erforderlich, die entweder aktuell ist oder maximal 6 Jahre zurückliegt. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall und 100.000 Euro für sonstige Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall nachgewiesen werden.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 0 22 2418 0654
- Kontakt-E-Mail
- info@vgvunkel.de
- Adresse
- Linzer Str. 4, 53572 Unkel
Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Darstellung der Herangehensweise des Bewerbers an das Projekt (ggf. anhand eines vom Bewerber ausgeführten gleichwertigen Auftrages)
Beschreibung
Störungsmanagement
Beschreibung
Vorhalten eines online-Störungsportals
Beschreibung
Preis - LV Teil I: Betrieb + Instandhaltung (Grundleistungen)
Beschreibung
Preis - LV Teil II: Zusatzleistungen (Einzelbeauftragung)
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter muss eine Referenz vorlegen, die die Anlagen- und Arbeitsverantwortung gemäß DIN VDE 0105-100 für Straßenbeleuchtungsanlagen umfasst. Die Anzahl der zu betreuenden Leuchtstellen muss mindestens 1.500 betragen. Der Referenzzeitraum umfasst derzeitige Vertragslagen oder rückwirkend bis maximal 6 Jahre.
Dokumentationsanforderung
Der Bieter hat 1 Referenz vorzulegen.
Beschreibung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Sach-, Vermögens- und Personenschäden abzuschließen und während der Vertragslaufzeit dauernd aufrechtzuerhalten. Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personenschäden inklusive Sach- und Vermögensschäden bis zu 3 Mio. EUR je Schadensfall und für sonstige Sach- und Vermögensschäden bis zu 100.000,00 EUR je Schadensfall aufweisen.
Dokumentationsanforderung
Der entsprechende Versicherungsschutz ist gegenüber dem Auftraggeber jährlich nachzuweisen. Die Versicherung ist vom Auftragnehmer zu verpflichten, die Gemeinde darüber zu informieren, sobald der Versicherungsvertrag endet.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Unkel
- Titel
- Betriebsführung Straßenbeleuchtungsanlagen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Neuwied