Bildungscampus Dülmen - Städtebaulicher Wettbewerb
Veröffentlichte Frist abgelaufen
Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.
- Teilnahmefrist
- Nov 18, 2025Abgelaufen
- Zuschlag
- Projektumsetzung 30 % und 1 weitere
Brief
Gegenstand des Verfahrens ist die städtebauliche-landschaftsplanerische Entwicklung der Plangebietsfläche in der Stadt Dülmen hin zu einem Bildungscampus mit Strahlkraft.
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 0,5 Mio. Euro, Personen-schäden: min. 2 Mio. Euro) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Dokumentationsanforderung
Nachweis erst zu Verhandlungen erforderlich
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Anforderung anhand der Vergabeunterlagen.
Beschreibung
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen (jeweils Kammerpflicht). Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Landschaftsarchitekt*in (Eintragung in die Architektenkammer) berechtigt sind oder die Berechtigung zur Führung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Landschaftsarchitekt*in nach § 2, 7, BauKaG NRW und ihren Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben, oder zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Landschaftsarchitekt*in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit oben genannten Anforderungen erfüllen. Bewerbende können einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Sind Bewerbende gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind (Herkunftsland), zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt, dürfen sie nicht allein deshalb zurückgewiesen werden, weil sie gemäß den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften entweder eine natürliche oder juristische Person sein müssten. Nachzuweisen durch jede vertretene Fachdisziplin (Stadtplanung und Landschaftsarchitektur): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 75 (1) VgV) (Kammerzugehörigkeit)
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis der geforderten berufliche Qualifikation der Fachdisziplin Stadtplanung ist zwingend mit dem Bewerbungsbogen einzureichen (z.B. Nachweis der Mitgliedschaft in der Architektenkammer).
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Anforderung anhand der Vergabeunterlagen.
Beschreibung
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen (jeweils Kammerpflicht). Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Landschaftsarchitekt*in (Eintragung in die Architektenkammer) berechtigt sind oder die Berechtigung zur Führung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Landschaftsarchitekt*in nach § 2, 7, BauKaG NRW und ihren Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben, oder zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Landschaftsarchitekt*in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit oben genannten Anforderungen erfüllen. Bewerbende können einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Sind Bewerbende gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind (Herkunftsland), zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt, dürfen sie nicht allein deshalb zurückgewiesen werden, weil sie gemäß den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften entweder eine natürliche oder juristische Person sein müssten. Nachzuweisen durch jede vertretene Fachdisziplin (Stadtplanung und Landschaftsarchitektur): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 75 (1) VgV) (Kammerzugehörigkeit)
Dokumentationsanforderung
Innerhalb von 7 Tagen nach Auslosung muss einen Landschaftsarchitekturbüro benannt werden, inkl. Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen, z.B. Nachweis der Mitgliedschaft in der Architektenkammer
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Anforderung anhand der Vergabeunterlagen.
Beschreibung
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 für nationale sowie EU-Vergabeverfahren (Sanktionserklärung Russland)
Dokumentationsanforderung
Dokumentation nicht erforderlich.
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Anforderung anhand der Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
Beschreibung
Planungsqualität
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.
Beschreibung
Projektumsetzung
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.
Beschreibung
Honorar
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.
Frühere Gewinner
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Aus der Bekanntmachung
Gegenstand des Verfahrens ist die städtebauliche-landschaftsplanerische Entwicklung der Plangebietsfläche in der Stadt Dülmen hin zu einem Bildungscampus mit Strahlkraft.Hauptmerkmale des VerfahrensDer Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß § 17 (5) VgV durchgeführt. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Als Vorstufe des Wettbewerbs wird ein Bewerbungsverfahren zur Auswahl von bis zu 10 Wettbewerbsteilnehmenden vorgeschaltet. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich durch die Stadtplaner*innen. Die Benennung eines Teampartners als Landschaftsarchitekt*in ist für die Bewerbung nicht erforderlich. Der / die Landschaftsarchitekt*in muss nach der Auslosung innerhalb einer Frist von 7 Tagen benannt werden. 5 Teams sind gesetzt. Sollten mehr als zehn Bewerbungen eingehen, entscheidet bei gleicher Eignung das Los über die Teilnahme am Verfahren. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV. Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 118.000,00 Euro (netto) zur Verfügung.
Kontakt
Zentrale Vergabestellezvs@duelmen.de- Wettbewerb · PräqualifikationTyp
- CoesfeldOrt
- 71000000HauptcodeDienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros